Frage zur Übungsaufgabe 1 in Kurseinheit 4/ Berechnung des Kapitalwertes

Dr Franke Ghostwriter
Frage zur Übungsaufgabe 1 in KE 4/ Berechnung des Kapitalwertes

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Übungsaufgabe 1 in KE 4. Es soll hier der Kapitalwert eines Investitionsprojekts berechnet werden.
Gegeben ist folgende Zahlungsreihe:

e0= -460, e1= +130, e2= +141, et= +20 für t= 3......30. Zinssatz: 10 %

So ich hätte den Kapitalwert so berechnet:

K = -460 + 130 * 1,1^-1 + 141 * 1,1^-2+ 20 * RBF (28J, 10%)

ist aber falsch, ok also dann:

K = -460 + 130 * 1,1^-1 + 141 * 1,1^-2 + 20 * RBF (30J,10%) - 20 * RBF (2J,10%) .

Ok, das habe ich verstanden. Wenn ich den RBF von 28 Jahren nehmen würde, würde das ja bedeuten, dass die Rente bereits im Zeitpunkt t= 0 fällig wäre. Ist aber nicht so, obwohl ich dann eher wie bei der Rentenbarwertberechnung lieber 20 * RBF (30J,10%) * 1,1^-2 gerechnet hätte....🙄

Ok, damit habe ich mich abgefunden.

Aber jetzt kommt weiter hinten im Skript die Übungsaufgabe 4, bei der erneut der Kapitalwert berechnet werden soll.

Gegeben ist folgende Zahlungsreihe:

e0 = -100, e1= +10, e2=+10, e3=+10, e4=+110 Zinssatz 6%


hier wird der Kapitalwert jetzt so berechnet:

K = -100 + 10 * RBF (3J,6%) + 110 * 1,06^-4

Warum muss man hier nicht den RBF korrigieren??😕 Es sieht doch jetzt auch so aus, als ob die Rente schon in t=0 fällig wäre, was doch gar nicht der Fall ist???

Bitte um Aufklärung!
 
law-girl,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort! Ich will ja den Kapitalwert mit dem Rentenbarwertfaktor berechnen, aber ich hätte halt nicht nur -100 + 10 * RBF (3J,6%) gerechnet, sondern hätte diesen noch korrigiert, so wie es in der Übungsaufgabe 1 gemacht wurde. Das würde bedeuten:
-100 + 10*RBF (3J,6%) - 10* RBF (1J,6%). Weil die Rente ja nicht in t=0 fällig ist, sondern erst in t=1.🙁
 
Ok, das habe ich verstanden. Wenn ich den RBF von 28 Jahren nehmen würde, würde das ja bedeuten, dass die Rente bereits im Zeitpunkt t= 0 fällig wäre.

Hi,
ich glaube in diesem Zitat liegt der Fehler. Der RBF von 28 Jahren würde bedeuten, dass die Rente ab dem Zeitpunkt t=1 fällig ist.

Vergleiche auch KE3, S.48:
Bei den bisherigen Überlegungen zur Berechnung des Barwertes einer Rente wur-
de durchgängig unterstellt, daß eine nachschüssige Rente mit erster Rentenzah-
lung im Zeitpunkt t = 1 zu bewerten ist.
Hilft das schon zum weiteren Verständnis?
 
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