Freiberufler oder Gewerbetreibender

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Wenn ich mal davon ausgehe, dass ich tatsächlich bald diese beiden Diplome BWL und VWL in Händen halten werde, und mich nun selbstständig machen will, z.B. in der Beratung von Firmen, bin ich dann eigentlich freiberuflich tätig als Akademiker? Ober brauche ich einen stinknormalen Gewerbeschein?

Grüsse Rolf
 
Rolf!!!

Warum haben wir Dich eigentlich studieren lassen, wenn Du hier solche Fragen stellst? :strengguck:

Du solltest eigentlich wissen, wo Du die Antwort auf diese Frage findest. Schlag mal nach in Deinen Recht-GS-Kursen...

Oder bei Wikipedia, da findest Du die Antwort auch... Das war eine 25-Sekunden-Recherche. Und solche Kompetenzen solltest Du vielleicht haben, wenn Du Dich selbstständig machen willst. 😛 😀 😀
 
Hallo!

Wenn ich mal davon ausgehe, dass ich tatsächlich bald diese beiden Diplome BWL und VWL in Händen halten werde, und mich nun selbstständig machen will, z.B. in der Beratung von Firmen, bin ich dann eigentlich freiberuflich tätig als Akademiker? Ober brauche ich einen stinknormalen Gewerbeschein?

Grüsse Rolf

Vor dieser Frage stand ich vor ein paar Monaten auch, ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, hängt aber sehr davon ab, was Du machen willst, d.h. eine pauschale Antwort ist gar nicht möglich. 🙄

Du solltest Dir eingschägige Literatur besorgen und eher mit einem Steuerberater als mit der IHK reden. Freiberuflich ist auf jeden Fall besser, weil z. B. die Buchhaltung deutlich einfacher ist. Mit einem Hochschulstudium hast Du da auch nicht so schlechte Karten.

Grüße von
Klara
 
Rolf!!!

In welchem Bereich der Beratung möchtest du denn tätig werden bzw. welche Beratungsleistung bietest du denn an?
 
@Gerhard:
Also ich dachte mir, dass es vielleicht Sinn machen würde, Transportoptimierungsverfahren in der betrieblichen Praxis noch näher zu untersuchen und deren Erkenntnisse umzusetzen. Stichworte sind Warteschleifenprogramme, Maschinenbelegungspläne etc. Da gibt es noch vieles zu tun (vgl. Kurs 857 bzw. 759 u.a.)

@Dirk:
Also ich dachte mir fast lieber Dirk, dass Du mich etwas rügen wirst😉
Ich hatte schon in Erinnerung, das irgendwo irgendwas in Recht II darüber stehen könnte, und kann mich dunkel auch dran erinnern, dass es im EKStG so einne Paragrahpen gibt, aber woher soll ich als HS-Student denn sowas noch genauer wissen??🙂

So wie ich das sehe, sind wir (falls wir mal fertig sind), tatsächlich Freiberufler. Das würde also bedeuten, dass es bei einer EÜR bleibt und wir Gewerbesteuer sparen können...ohh schade😉
Also alles was anfällt, wäre dann die Einkommenssteuer und so ein bisschen Buchführung, die selbst ich noch fertigbringen müsste. Dann brauche ich noch ein paar Visitenkarten und es kann losgehn, gell?
 
Sorry aber wenn zur selbstständigkeit nur ein paar Visitenkarten gehören würden und ein eingerahmtes Diplom an der Wand. Meinst du nicht dann würden das mehr machen?

Gerade zu Beginn muss man sich schon bzgl. Info's etc auf die Hinterbeine stellen und bekommt auch nicht alles vorgekaut.
 
Du hältst mich offensichtlich für ziemlich blöd 😉
Ist mir schon klar, dass es so einfach nicht geht. Aber der wesentliche Punkt ist die Qualität der Dienstleistung die man erbringen will. Und damit beschäftige ich mich seit Jahren...
Das mit den Visitenkarten war auch nicht ganz ernst gemeint...obwohl die wichtig sind!
 
So wie ich das sehe, sind wir (falls wir mal fertig sind), tatsächlich Freiberufler. Das würde also bedeuten, dass es bei einer EÜR bleibt und wir Gewerbesteuer sparen können...ohh schade😉
Also alles was anfällt, wäre dann die Einkommenssteuer und so ein bisschen Buchführung, die selbst ich noch fertigbringen müsste. Dann brauche ich noch ein paar Visitenkarten und es kann losgehn, gell?

Nicht ganz: Du hast die montlich anfallende Umsatzsteuervoranmeldung vergessen. 😛 Ist aber glücklicherweise eine kurze Angelegenheit. Gewerbesteuer ist nicht das Problem, weil da kaum 'was anfällt, interessanter ist da schon die EÜR, die die Buchhaltung sehr vereinfacht.

Und gib nicht am Anfang Dein ganzes Geld aus. 😎 Die Umsatzsteuer muß schnell gezahlt werden, aber die erste Einkommenssteuer kann schon mal ein bis zwei Jahre auf sich warten lassen, wenn sie dann kommt, ist der entsprechende Betrag *sehr* hoch. 😀 (Normale Geschäfte voraus gesetzt.) Aber als BWLer weisst Du sicherlich wie Du das Geld bis dahin anlegen kannst.
 
Unterschied: Freiberufler und freiberuflich tätig

Du hast die montlich anfallende Umsatzsteuervoranmeldung vergessen.

Du musst aber schon einen ordentlichen Umsatz schieben, um monatlich veranlagt zu werden. Ansonsten wird die USt.-Voranmeldung eher quartalsweise abgegeben. Wenn sie sehr niedrig ist, auch zum Jahresende.

Gewerbesteuer ist nicht das Problem, weil da kaum 'was anfällt, (...)

Bei einem Freiberufler fallen keine Gewerbesteuer an. Echte Freiberufler haben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf wie: Rechtsanwalt, Lehrer, Arzt, Journalist, Schriftsteller, Künstler, ... .
Sie bekommen ein Honorar (ohne MWSt.):
Freiberufler

Dies bitte nicht verwechseln mit einer freiberuflichen Tätigkeit in einem selbständigen Beruf (freier Mitarbeiter)!
Jeder, der ein Gewerbe ausübt, aber auf Abruf als freier Mitarbeiter beim Kunden tätig ist und ihm eine Rechnung stellt (mit MWSt.) ist freiberuflich tätig.
Bei diesem Gewerbe (Produktion oder Dienstleistung) fällt natürlich auch Gewerbesteuer an.
Übrigens ist der Stundenlohn auf freiberuflicher Basis weit niedriger als ein Auftrag, der komplett selbständig übernommen wird, da ja der Selbständige auch noch die eigenen Betriebsmittel einsetzt:
Freelancer = freier Mitarbeiter

Beratung ist demnach eine selbständige Dienstleistung und somit gewerblich.
 
Du musst aber schon einen ordentlichen Umsatz schieben, um monatlich veranlagt zu werden. Ansonsten wird die USt.-Voranmeldung eher quartalsweise abgegeben. Wenn sie sehr niedrig ist, auch zum Jahresende.

Mein Finanzamt will sie monatlich, und wehe, die ist nicht jeeils am 10. da. 😱 Für die quartalsweise Abrechnung sind die Grenzen meines Wissens recht niedrig...

Bei einem Freiberufler fallen keine Gewerbesteuer an. Echte Freiberufler haben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf wie: Rechtsanwalt, Lehrer, Arzt, Journalist, Schriftsteller, Künstler, ... .
Sie bekommen ein Honorar (ohne MWSt.):

Was bin ich dann? Ich habe keinen der sogenannten Katalogberufe und begründe meine freiberufliche Tätigkeit damit, dass ich wissenschaftlich tätig bin. 😀 Ich bekommen, laut Vertrag, ein Honorar, auf das ich Mehrwertsteuer erheben muss. (So die übereinstimmende Aussage meiner Steuerberaterin und der Dame vom Finanzamt.) Eine Freundin von mir ist freiberuflich künstlerisch als Graphikerin tätig und muss auch Merhwertsteuer einsammeln.

Worauf ich aber eigentlich mit der Gewerbesteuer hinaus wollte: ich kennen Menschen, die dasselbe selbständig machen wie ich, mangels Universitätsstudium aber als Gewerbe. Die Gewerbesteuer wird mit der Einkommenssteuer verrechnet (fragt mich nicht nach Einzelheiten) und macht betragsmäßig im Endeffekt kaum 'was aus.

Beratung ist demnach eine selbständige Dienstleistung und somit gewerblich.

Da bin ich mir nicht so sicher. Ist denn hier niemand Steuerberater?
 
Bei einem Freiberufler fallen keine Gewerbesteuer an. Echte Freiberufler haben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf wie: Rechtsanwalt, Lehrer, Arzt, Journalist, Schriftsteller, Künstler, ... .
Sie bekommen ein Honorar (ohne MWSt.):

Nee, nee, das ist nicht so – jedenfalls nicht immer (wär ja auch zu einfach, wenns anders wär). Freiberufler (wie ich als Journalist) müssen die Märchensteuer kassieren und ans Finanzamt abführen, wenn sie über einer bestimmten Umsatzgrenze liegen (§ 19 Abs. 1 UStG).
 
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