Maqari
1. Wo habe ich mich Deiner Meinung nach zu weit mit dem Beitrag #73 aus dem Fenster gelehnt? Weil ich in einem Diskussionsforum meine ersten Gedanken nachfragend präsentiere?
2. Ein Hilfsgutachten kann definitionsgemäss nur in einem Gutachten möglich sein, oder? Ein von Dir in die Diskussion eingeführtes Prüfverfahren ist nicht mit einem Gutachtachten/Hilfsgutachten zu verwechseln. Ein juristisches Prüfverfahren soll m.E. eigentlich nur sicherstellen, dass der benutzte Obersatz vollständig und umfassend nach juristischen Gepflogenheiten abgearbeitet wird, um sachverhaltsbezogen zu einem juristischen Ergebnis zu kommen.
3. Bei uns gibt es nur zwei differente und unabhängige Fragestellungen, die jeweils mit einem eigenen Obersatz beginnen und durch Einarbeitung der jeweiligen Sachverhaltsangaben zu beantworten sind. Also m.E. nichts mit einem vollständigen Gutachten oder Hilfsgutachten zutun haben, aber dafür mit zwei getrennten, nicht aufeinander bezogenenen Obersätzen und zwei Prüfverfahren, also zwei Fragestellungen!
4. Welche Gliederungen bei reinen Fragestellungen zu wählen sind, kann m.E. nur an Kritierien festgemacht werden, die für die vollständige Beantwortung des Obersatzes zweckmässig sind resp. vom Bearbeiter dafür gehalten werden. Bei der zweiten Frage ist es offensichtlich, dass ein Schema der "Zulässigkeit einer VB gegen ein Gesetz" zweckmässig ist und zudem auch explizit durch den Aufgabensteller gefordert wird.
5. Vielleicht habe ich mich bei meiner Einschätzung mit dem Begriff "Umschiffung" für Dich etwas unverständlich ausgedrückt. Andere scheinen es mutmasslich besser verstanden zu haben. Ich bitte dann um Entschuldigung. Ich meinte damit, dass man erst einmal die anderen fetten HA-Punktebereiche abräumen sollte (Punkte sammeln!), um sich dann gliederungsgemäss (eventuell ausführlich) mit III. 2 auseinanderzusetzen. Und vielleicht gibt es ja auch noch gute Beiträge von Dir und anderen bis zur Abgabe der HA dazu!
Wer die FUH-Skripten und entsprechende Literatur hierzu schon gelesen hat, der kann auch bei Beginn der Bearbeitung (Ausarbeitung der HA) in einem dafür bestimmten Forum seinen Senf "ungemassregelt" dazugeben, oder nicht, liebe/r Maqari?
Ob ich "mehr Verwirrung als Ordnung gemäss Deiner letzten Anmerkung im Beitrag #77 erzeugte", kann Dich ja nicht betreffen, denn Du bist ja, wie Du selber in Beitrag #75 schreibst, "scheinbar gewohnheitsmässig wieder einmal anderer Meinung".
Ich hoffe, der Dampf hat sich gelegt! Ich finde Deine Beiträge inhaltlich sehr lesenswert und würde mir wünschen, mehr davon zu lesen.
Gruss, Justus