IAS/IFRS vs. HGB

Dr Franke Ghostwriter
Ich schon wieder:

Was ich bis jetzt noch nicht richtig klar habe ist die Frage, wonach es sich eigentlich richtet, ob ich nun nach den Vorschriften des HGB konsolidieren soll oder nach denen des IAS/IFRS?

Wie verhalten sich die beiden Vorschriften zueinander, sprich: wann nehme ich welchen und wonach prüfe ich das?
 
Schau mal in § 315a HGB....da steht drin, welche Unternehmen auch noch einen Konzernabschluss nach den internat. Regeln zu erstellen haben...

OK, den hatte ich auch schon gefunden. Yara, du bist ja Steuerfachfrau: Heißt das, als dort genanntes Unternehmen muss ich dann zwei Bilanzen aufstellen? So sieht es wohl aus, oder?

Wobei ich finde, der Kurs vermittelt irgendwie immer den Eindruck, es ginge um das Eine (HGB) oder das Andere (IAS).
 
OK, den hatte ich auch schon gefunden. Yara, du bist ja Steuerfachfrau: Heißt das, als dort genanntes Unternehmen muss ich dann zwei Bilanzen aufstellen? So sieht es wohl aus, oder?

Wobei ich finde, der Kurs vermittelt irgendwie immer den Eindruck, es ginge um das Eine (HGB) oder das Andere (IAS).

Nein, du machst nur eine.
HGB ist die alte Version. IFRS die neue. Im Moment sind viele Unternehmen im Übergang dazu bzw. schon längst umgestellt.
Du machst nicht zwei verschiedene Konsolidierungen.
Früher hast du HGB gemacht und dann kam der Übergang zu IFRS.
Näheres findest du hier.
 
Nein, du machst nur eine.
HGB ist die alte Version. IFRS die neue. Im Moment sind viele Unternehmen im Übergang dazu bzw. schon längst umgestellt.
Du machst nicht zwei verschiedene Konsolidierungen.
Früher hast du HGB gemacht und dann kam der Übergang zu IFRS.
Näheres findest du hier.
OK, der Link klärt ein bisschen was:

Die KMU müssen weiter nach HGB bilanzieren.

Die Kapitalmarktnotierten müssen nach IAS bilanzieren.

Ein paar dazwischen können wählen, ob sie einen IAS-Abschluss machen, dieser ersetzt aber nicht den HGB-Abschluss.

Was mir jetzt noch fehlt ist die Rechtsgrundlage, wonach diejenigen, die nach IAS bilanzieren müssen, eben nicht nach HGB (zusätzlich) bilanzieren müssen. Der Link scheint dafür zu alt zu sein, denn er verweist noch auf § 292a HGB, den es in der 2008er Ausgabe nicht mehr gibt ....
 
OK, den hatte ich auch schon gefunden. Yara, du bist ja Steuerfachfrau: Heißt das, als dort genanntes Unternehmen muss ich dann zwei Bilanzen aufstellen? So sieht es wohl aus, oder?

Wobei ich finde, der Kurs vermittelt irgendwie immer den Eindruck, es ginge um das Eine (HGB) oder das Andere (IAS).

Okay, ich merke, ich habe mich falsch ausgedrückt... 😀 Die einzelnen Unternehmen müssen einen Einzelabschluss nach HGB machen (schon wegen der Ausschüttungsbemessung und Besteuerungsfunktion)...und den Konzernabschluss, wenn sie die Bedingungen des § 315 a HGB erfüllen, nach den IAS/IFRS.
Wobei die meisten deutschen Konzerne beides machen (Konzernabschluss in HGB und IAS/IFRS)...um den Bilanzinteressenten das Lesen der Bilanzen in der Übergangsphase zu erleichtern.
 
Wobei die meisten deutschen Konzerne beides machen (Konzernabschluss in HGB und IAS/IFRS)...um den Bilanzinteressenten das Lesen der Bilanzen in der Übergangsphase zu erleichtern.
Gut, soweit klar.

Weißt Du hier noch was dazu?:
Was mir jetzt noch fehlt ist die Rechtsgrundlage, wonach diejenigen, die nach IAS bilanzieren müssen, eben nicht nach HGB (zusätzlich) bilanzieren müssen. Der Link scheint dafür zu alt zu sein, denn er verweist noch auf § 292a HGB, den es in der 2008er Ausgabe nicht mehr gibt ....
 
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