Kann ich einen Kurs belegen ohne Material zu bestellen?

Dr Franke Ghostwriter
Eine Bekannte hat mir ihre alten WiWi-Kurseinheiten vermeintlich günstig angeboten und meint, ich könnte mich für Kurse einschreiben ohne für viel Geld das Material/die Kurseinheiten zu bestellen.
Stimmt das?
Und wenn ja, was kostet die Kursbelegung dann noch und woher weiß ich, dass das was ich in den älteren KE lerne noch aktuell ist?

Kann leider auf der Seite der Fernuni nichts dazu finden...
 
Soweit ich weiß, geht das nicht.

Eine Wiederholung des Kurses (dabei bekommst du nicht alle Unterlagen zugesendet) ist zwar kostenlos aber nach meinem Wissen nur möglich, wenn man den Kurs bereits einmal "normal" belegt hatte.
 
Du musst den Kurs/das Modul belegen um an der Prüfung teilnehmen zu können. Daher kriegst du auch das Material. So weit ich weiß geht es ohne Materialbezug nicht. Von daher solltest du es sein lassen.
Wann die letzte Überarbeitung war steht im Belegbogen meine ich. Es wird auf jeden Fall bei der Rückmeldung und dem demit verbundenen Belegen der Kurse angezeigt. Notfalls auf den Lehrstuhlseiten schauen oder dort anfragen.
 
da kann ich Jochennur zustimmen ....

wenn man eine Kurs als WH belegen will, muss man ihn vorher belegt (= bezahlt) haben.

Und wenn man einen Kurs/Modul mit einer Klausur abschließen möchte, muss man diesen auch belegt haben und natürlich die entsprechnden Einsendearbeiten vorher bestanden haben, die m.E. auch nur korrigiert werden, wenn der Kurs belegt wurde
 
Echt? das ist ja cool.
1. Also ich besorge mir erst die Prüfungszulassung bei EWiWi nur indem ich mir die PDFs hier im Board erschnorre.

Die EAs werden kontrolliert ohne zu gucken ob ich die Kurse belegt bzw. bezahlt habe oder nicht.

Wenn ich die EA bestehe dann kann ich ohne Probs in der Klausur teilnehmen.

Bei der Prüfung kann man ja auch teilnehmen wenn man keine EA bestanden hat.

Geprüft ob man die Prüfungszulassung hatte oder nicht ist ja erste bei der Zwischenzeugniserstellung.

Bei der Zwischenzeugniserstellung wird also auch nicht geprüft ob ich die Kurse belegt habe oder nicht? Ich muss nur die EA-Deckblätter mitbringen bzw. nachweisen.

Ich muss also nur in der Uni immatrikuliert sein? Die EAs bestehen und die Prüfungen erfolgreich absolvieren?

Das ist ja billig... Muss meine Finanzen nun überdenken. Ob es sich lohnt den Stoff lieber im Markt hier zu kaufen.

Wo erfährt man welche der 16Module Lotse ist und welcher per PDF zugeschickt werden muss?
 
Schade, dass das in Kulturwissenschaften nicht klappt, würde mich finanziell entlasten--- schon krass irgendwie.
 
ich bezeifel weiterhin, dass das geht... abgesehen davon, dass der abschluss hier sehr günstig ist, ist der sinn von den bezugsgebühren ja nicht nur die ausarbeitung und der versand der skripte, sondern auch miete für räume um klausuren zu schreiben.
selbst hier im forum gibt es unterschiedliche aussagen:
1.) geht nicht
2.) geht
3.) geht nur bei kursen wo keine EA nötig ist, da die sonst nicht zählt
müßte man mal beim prüfungsamt fragen
 
Im Vergleich zu Fernstudiengängen an anderen (privaten) Hochschulen sind die Gebühren an der FUH doch sehr günstig.
Die Materialgebühren finde ich fair. Man hat sonst kaum Ausgaben und wird gut betreut. Was gibt es da noch zu meckern?

Du willst ja später auch mal mehr Geld verdienen mit deinem Abschluss. Das wird dir doch 100 Euro für einen Kurs wert sein?
 
Also ich finde die Gebühren auch absolut ok. Das ist mir aber auch alles zu kompliziert. Ich hatte mich schon gewundert, warum das nicht mehr Leute machen.

Wenn das aber nicht ginge, warum verkaufen und kaufen dann im Markt hier Leute ihre Kurseinheiten?
Also statt 120€ für zwei Kurse würde ich bei meiner Bekannten nur 50€ zahlen, hätte bereits Notizen in den Skripten, müsste mich immer über Änderungen der Materialien auf dem Laufenden halten, hier um die EAs und wahrscheinlich mehr betteln und über die Übersichtlichkeit braucht man wohl nicht zu sprechen... *seufz*
Sparen wäre ja schön, aber nicht so. Ich denke, das ist das falsche Ende.
 
Wenn das aber nicht ginge, warum verkaufen und kaufen dann im Markt hier Leute ihre Kurseinheiten?

Weil einen manchmal ein Kurs interessiert (oder man ihn zum Nachschlagen doch braucht), man den aber vielleicht gar nicht bei der Uni belegen möchte 🙂 oder nicht belegen muss. Bei den C-Modulen werden manchmal B-Module als Voraussetzung erwähnt, die man z.B. im Wiwi-Diplomstudiengang gar nicht belegen muss. Da wäre es doch dämlich 120 € zu zahlen, wenn es hier günstiger geht 🙂.

Oder man möchte schon vor Semesterbeginn, also bevor die KEs verschickt werden, mit der Bearbeitung beginnen.

Oder man hatte den Kurs mal belegt, die Klausurzulassung erreicht und zwischenzeitlich wurde der Kurs überarbeitet.
 
Da die Belegungen bei der Fernuniversität ohnehin in deinem Studienkonto gespeichert sind, reicht es prinzipiell aus, wenn die Fernuniversität bei der Ausstellung der Bescheinigung über die bestandene Klausur oder bei der Ausstellung eines Zwischen- oder Abschlusszeugnisses eine EDV-gestützte automatische Kontrolle vornimmt, ob die notwendigen Kurse überhaupt belegt werden. Inwieweit das die Fernuniversität macht, weiß ich nicht. Aber selbst wenn die Fernuniversität dieses zur Zeit nicht macht, kann eine solche Kontrolle noch im Nachhinein implementiert werden und das Ergebnis der Klausur nachträglich annulliert werden, da du gegen die Prüfungsordnung verstossen hast.
Der Kauf von gebrauchten Kurseinheiten kann aber in bestimmten Fällen trotzdem durchaus sinnvoll sein. Es kann durchaus Fälle geben in denen man in einem Modul die Klausur erst mehrere Semester nach der Erstbelegung schreibt und die Kurseinheit seitdem überarbeitet wurde. In diesem Fall brauche ich die Kurseinheit nicht neu zu kaufen. Habe ich den Kurs zu diesem Zeitpunkt noch kostenlos als Wiederholer belegt, darf ich sogar die EAs bearbeiten. Eventuell brauche ich auch bestimmte Module nicht abzuschließen, da sie mir anrechnen lassen kann. Auch in diesem Fall kann es vorteilhaft sein, sich die Kurseinheiten kostengünstig gebraucht zu besorgen. Auch für Masterstudenten, die ihr Erststudium nicht in Hagen absolviert haben oder deren Erststudium länger zurückliegt, sind die gebrauchten Kurseinheiten u.U. wertvoll. Es gibt also eine Vielzahl von Gründen, warum der Kauf alter Skripte sinnvoll ist.
 
Die EAs bekomme ich aber doch sowieso nur, wenn ich die Kurse bestellt habe oder nicht? Dann kommt man doch eigentlich überhaupt nicht drum rum zumindest einmal den Kram bezahlt zu haben.
Ich würd das Risiko nicht eingehen wollen hinterher was annulliert zu bekommen, weil ich sparen wollte.....
 
Wie weiter oben im Thread von Fratz im Beitrag #5 erwähnt, könnte ich mir die EA auch auf anderem Wege besorgen (z.B. über einen Studienkollegen, der den Kurs belegt hat), wenn ich die Kurse nicht belegt habe. Allerdings würde ich mich in diesem Fall nicht darauf verlassen, dass es der Fernuni nicht auffällt, da die Fernuni durchaus einige Möglichkeiten hat, diesen Verstoss auch noch im Nachhinein festzustellen und entsprechend zu sanktionieren. Spätestens wenn solche Verstösse massenhaft vorkommen, würde die Fernuni entsprechende Gegenmaßnahmen treffen. Die Blauäugigkeit einiger Mitforisten, dass man damit nicht auffällt, teile ich daher auch nicht.
Ich würde das Risiko ebenfalls nicht eingeben, zumal die Kursgebühren eigentlich moderat sind.
 
Mich würde interessieren ob man überhaupt gegen etwas verstößt.

Ich tippe mal darauf dass es eine legale Lücke ist.

Manche hier zitieren ja ständig von den Unterlagen von Hagen.

Vielleicht ist es ja für so einen ja nicht schwer den Beleg zu finden wo steht dass man X erfüllt haben MUSS damit die Klausur nicht nachträglich annulliert werden kann.

Ich finde übrigens die Kosten auch vollkommen ok. Aber warum soll ich etwas zahlen wenn ich nicht muss.

Die Ängste die hier herrschen sind meines Erachtens nur aus Informationsmangel.

Wie gesagt, so lange keiner hier belegen kann, dass es gegen Richtlinien verstößt sind Ängste unnötig.

Betriebswirtschaftlich gesehen nutze ich lieber das Minimax Prinzip 😉 Mit minimalen Mitteln....
 
Hier herrschen aus meiner Sicht keine Ängste.
Ich vertrete nur den Standpunkt, dass man für eine Leistung auch eine Gegenleistung (in diesem Fall Materialgebühren) erbringen sollte.
Wenn jeder so denken würde wie du, wäre die Fernuni gezwungen eine andere Regelung zu finden. Schließlich muss die Fernuni sich auch irgendwie finanzieren (neben den Steuerzuschüssen).
 
Mich würde interessieren ob man überhaupt gegen etwas verstößt.

Ich tippe mal darauf dass es eine legale Lücke ist.

. Aber warum soll ich etwas zahlen wenn ich nicht muss.

Mit minimalen Mitteln....
Deine Lösung funktioniert ja - wenn - nur auf dem Rücken der Anderen. Denn woher kriegst Du die EA, wenn nicht jemand den Kurs ordentlich belegt hat und so dumm ist, Dich mit durchzufüttern. d.h. der Ehrliche wäre dann wieder der Dumme - diesen dann Angst zu unterstellen, finde ich ja mehr als dreist. Und wenn alle Deinen genialen Vorschlag aufgreifen ??
 
Lol, cadillac, ich mein auch, dass die von Dir angestrebte Vorgehensweise weniger dem betriebswirtschaftlichen Minimalprinzip als eher dem biologischen Prinzip des Parasitismus entspricht 😀 Unabhaengig davon schreibt die FU auf ihren Seiten in puncto Einsendearbeiten "Die Arbeiten duerfen nur in dem Semester eingesandt werden, in dem der Kurs angeboten und vom Studenten belegt worden ist". Ich gehe also sehr wohl davon aus, dass eine andere Vorgehensweise illegitim ist und bei Gewahrwerden auch rueckwirkend noch zum Entzug der Pruefungszulassung/des Abschlusszeugnisses fuehren kann.
 
Parasitismus hin oder her. Ich gebe auch EAs und andere Unterlagen ohne Forderungen weiter. Ich nenne das Kooperation.

Außerdem ist nur die Fernuni dafür verantwortlich, solche Lücken zu schließen. Seht euch die Lobbys in der Politik an. Durch ihre Macht werden auch keine Lücken geschlossen. z.B. verdienen die Energiekonzerne munter weiter. Die Zigarettenindustrie auch.

Wenn die Fernuni unter gehen sollte, fühle ich mich nicht dafür verantwortlich (aus o.g. Gründen). Unis sind heute wie jedes andere Unternehmen auch. Es gibt Alternativen.

Schuld ist immer der, der etwas ändern kann aber nicht tut.

Die Arbeiten duerfen nur in dem Semester eingesandt werden, in dem der Kurs angeboten und vom Studenten belegt worden ist
Ich verstehe hier was anderes. Die Eas verschicke ich doch am selben Semester in dem ich sie bekomme. Die werden ja auch nicht im nächsten Semester korrigiert oder, verstehe ich da was falsch.
 
Naja, Kooperation, Piraterie, ... versteht ja jeder was anderes drunter ...😛 Aber ich will Dich nicht von Deiner Meinung abbringen.
 
Ich tippe mal darauf dass es eine legale Lücke ist.

Legal ist es nicht, denn die EAs dürfen nicht weitergegeben werden.
Wer sie weitergegeben hat, kann zwar nicht überprüft werden. Aber wenn jemand eine EA abgibt ohne den Kurs belegt zu haben, muss er sie ja auf nicht legalen Weg erhalten haben. Das wäre überprüfbar.
 
abgesehen davon, dass die FU auch nur ein bürokratisches gebilde ist, und hier und da mal sachen übersieht / ihr fehler unterlaufen. glaube ich nicht, dass ihr mit der methodik wirklich bis zum schluss durchkommt.

zwei möglichkeiten nur:
wenn sie sehen, dass sich vermehrt leute durchmogeln, können sie in nullkomma nix regeln durchboxen (z.b. letztens die regel, dass man nicht mehr unangemeldet zur klausur gehen darf, auch wenn bögen noch bereitliegen), die solches verhalten unterbieten.

ooooder... sie machen es heimtückischer... wer weiss genau wie das mit der seminars und bachelorarbeitsvergabe aussieht (klar, die vorgehensweise ist grob beschrieben, dennoch sind es menschen, die die auswahl treffen)... fakt ist... 30% gehen jedes semester leer aus. was wäre wenn ihr aus unerklärlichen gründen immer nur knapp an nem seminar / BA platz scheitern würdet?!... die uni könnt ja denken. "so wie du mir, so ich dir" wie gesagt, sie die an der FU sind auch nur menschen, und so wie sie dir ggf. nix nachweisen können, kannst du denen auch nix nachweisen

also ich würde es mir nicht verscherzen wollen ^^ habs mir mit den lehrern damals am gymi schon reihenweise verscherzt, hier steht mehr auf dem spiel
 
Nur mal so ...
ich spreche mal für den Wiwi-Bereich. Früher, ca. mittlerweile vor 10 Jahren, war es tatsächlich möglich, ohne Kursbelegung sich mittels anderweitig ("illegal") besorgter EAs sich die Zulassung für die Klausur zu holen. Und dies wurde wohl auch rege genutzt. Nunmehr geht es ohne Belegung der Kurse nicht, da diese Voraussetzung für die Bearbeitung ist. Inwieweit die FernUni konsequenterweise dann auch Nicht-Beleger, die trotzdem EAs eingeschickt haben, zwecks "Bestrafung" verfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es wäre in diesem Fall auch mehr oder weniger interessant, ob ehemalige Kursbeleger, die es innerhalb der 7-maligen Wiederholungsmöglichkeit versäumt haben sich als Kurswiederholer einzutragen und so eigentlich keinen Zugriff auf EAs haben, aber auch noch nicht das Quorum an bestandenen EAs erreicht haben, mittels anderweitig besorgter aktueller EAs, diese nach Bearbeitung einsenden dürfen ...?
 
Die Fernuni käme vermutlich ganz schnell auf die Idee die Einsendungen der EAs nur noch per Post zu zulassen.

Dadurch wäre die Kontrolle einfach, ob jemand den Kurs belegt hat, oder nicht.

Die Leidtrageenden der ganzen Sache wären die Studenten: Kosten für Porto und Papier müssten wir tragen....
 
Die Fernuni käme vermutlich ganz schnell auf die Idee die Einsendungen der EAs nur noch per Post zu zulassen.

Dadurch wäre die Kontrolle einfach, ob jemand den Kurs belegt hat, oder nicht.

Die Leidtrageenden der ganzen Sache wären die Studenten: Kosten für Porto und Papier müssten wir tragen....
Nee, die Online-Abgabe per Log-In mit Nutzerkennung und Passwort ist doch einfacher ... wer nicht rein kann, kann auch auch net mitfeiern. 😀
Außerdem entfallen dann auch die Aufwendungen für Porto, Papier, Drucker, Nerven, ggf. Tränen etc.. 😀

Wie auch immer, fertig werden ist das Ziel und nicht vielleicht paar Hunderter zu sparen ... (Wenn es ums Sparen ginge, würde ich weniger Stress haben wollen, dafür würd ich sogar mehr bezahlen. 😀)
 
Deine Unterstellung, ich hätte die EA nicht auf legalem Weg erhalten, ist eine Frechheit! Ich habe beispielsweise Makroökonomie erst Anfang November belegt, habe mir die EA als PDF runtergeladen und habe dann den Kurs wieder abbelegt.

Das habe ich doch gar nicht geschrieben. Wenn du einen Kurs belegt hast und EAs runterladen konntest, ist es doch was anderes.
Du hast aber den Tipp gegeben, man kann Kurse extern kaufen und sich die EA woanders besorgen . Das mit den EAs woanders besorgen, geht nicht. Das ist keine Anti-Haltung. Das ist Fakt. Zwar kommt das vor und bei Leuten, die schon das Quorum an EAs erreicht haben und einfach vergessen haben, sich als Wiederholer einzutragen und sich so EAs erbetteln, um zu üben, kann man ja noch ein Auge zudrücken. Aber bei Leuten, die einfach den Kurs für lau machen und dann denken, mit der EA kommen sie durch, ist das anders.
 
Vielleicht ist es ja für so einen ja nicht schwer den Beleg zu finden wo steht dass man X erfüllt haben MUSS damit die Klausur nicht nachträglich annulliert werden kann.

Ich finde übrigens die Kosten auch vollkommen ok. Aber warum soll ich etwas zahlen wenn ich nicht muss.

Die Ängste die hier herrschen sind meines Erachtens nur aus Informationsmangel.

Wie gesagt, so lange keiner hier belegen kann, dass es gegen Richtlinien verstößt sind Ängste unnötig.

Also in der PO für WInf steht u.a. das über die Zulassung zur Prüfung:

(2) ... Hat die Kandidatin/der Kandidat die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen über die Rechtsfolgen.

Da die EAs nicht öffentlich zugänglich und damit eigentlich ohne Belegung des zugehörigen Kurses nicht bestehbar sind, könnte man das schon dahingehend interpretieren, dass die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt wurde.

Ich denke, das Risiko, dass die FernUni im Nachhinein prüft, wer denn den Kurs tatsächlich belegt hatte, steigt mit der Zahl der Leute, die diesen Umweg nutzen (man setzt ja auch erst Kontrolleure ein, wenn entsprechend viele Leute schwarz fahren).

Dumm nur, wenn man dann viele Klausuren ohne offizielle Belegung geschrieben hat und die FernUni kurz vor Studienende eine Überprüfung einführt
 
[...]

Ich denke, das Risiko, dass die FernUni im Nachhinein prüft, wer denn den Kurs tatsächlich belegt hatte, steigt mit der Zahl der Leute, die diesen Umweg nutzen (man setzt ja auch erst Kontrolleure ein, wenn entsprechend viele Leute schwarz fahren).

Dumm nur, wenn man dann viele Klausuren ohne offizielle Belegung geschrieben hat und die FernUni kurz vor Studienende eine Überprüfung einführt 😉
Noch lustiger wärs, wenn nach Erlangen des Abschlusses, eben dieser aufgrund unrechtmäßiger bzw. nicht vorhandener Klausurzulassung für nichtig erklärt wird ... Ich wäre sehr interessiert zu erfahren, ob es dahingehend schon Erfahrungen gibt. Mitteilungen können auch gerne per PN erfolgen, um die Vertraulichkeit zu wahren.
 
Ich habe beispielsweise Makroökonomie erst Anfang November belegt, habe mir die EA als PDF runtergeladen und habe dann den Kurs wieder abbelegt.
In diesem Fall hättest du den Kurs aber nicht mehr abbelegen dürfen, da du bereits online auf ihn zugegriffen hast, indem du die EA heruntergeladen hast. Wenn dieses trotzdem möglich ist, ist das ein Fehler im EDV System der Fernuni. Du hast somit zwar die EA rechtmäßig erhalten, allerdings war die Abbelegung unrechtmäßig, so dass die Fernuni dir die Belegung des Kurses nachträglich noch in Rechnung stellen könnte, wobei du in diesem Fall natürlich auch Anspruch auf den Erhalt der Kurseinheiten hast.
 
In diesem Fall hättest du den Kurs aber nicht mehr abbelegen dürfen, da du bereits online auf ihn zugegriffen hast, indem du die EA heruntergeladen hast. Wenn dieses trotzdem möglich ist, ist das ein Fehler im EDV System der Fernuni. Du hast somit zwar die EA rechtmäßig erhalten, allerdings war die Abbelegung unrechtmäßig, so dass die Fernuni dir die Belegung des Kurses nachträglich noch in Rechnung stellen könnte, wobei du in diesem Fall natürlich auch Anspruch auf den Erhalt der Kurseinheiten hast.

Sehe ich auch so.

Wieder mal ein typischer Beitrag von dir. Du bist gegen alles was von der Norm abweicht und unterstellst kriminelles (nicht legales) Handeln, wenn man sich abweichend von der geplanten Norm bewegt. Deine Unterstellung, ich hätte die EA nicht auf legalem Weg erhalten, ist eine Frechheit! Ich habe beispielsweise Makroökonomie erst Anfang November belegt, habe mir die EA als PDF runtergeladen und habe dann den Kurs wieder abbelegt.


Dann wollen wir doch mal die Belegungsstelle darüber informieren.

So viele Studis aus dem süddeutschen Raum, die mit diesem Modul so verfahren haben, wird es doch sicherlich nicht geben.
 
Dann wollen wir doch mal die Belegungsstelle darüber informieren.

So viele Studis aus dem süddeutschen Raum, die mit diesem Modul so verfahren haben, wird es doch sicherlich nicht geben.

wir sind doch hier ned im kindergarten... also bitte ^^
die FU wird regeln, was zu regeln ist, falls sie regelungsbedarf sieht
 
ja, wird die FeU regeln.. ich finde es einfach nur sowas von arm, ständig nach lücken zu suchen, das kann ich gar net beschreiben... das diese möglichkeit (mit EA etc) nur bei den wiwi und co möglich ist, trägt leider zu manchem klischee bei..


die wenigesten hier dürften es dicke haben.. ich kann jeden verstehen, der rechnen muss.. weiss ich selber nur zu gut. aber noch rumtricksen zu können, was klausurzulassungen angeht, ist der hammer..
schade, sollten wir doch alle die möglichkeit der FeU zu schätzen wissen... im bereich kuwi / po-wi / etc funkt. das z.b. nicht..

ich finde es pers. sowas von dreist, lücken zu suchen, dass mir nix mehr einfällt..
 
Korrekt, und je nach EA-Besorgeweg ist das ganz legal.



Es ist ja nun nichts neues dass du gern mal die Fakten auf den Kopf stellst. Es ist entgegen deines Weltbildes vollkommen legal, wenn ein Kursbeleger das PDF ausdruckt und sich ein NICHT-Kursbeleger diesen Ausdruck kopiert. Für diesen Zweck gibt es zum Beispiel auch die Kopierabgabe (für Scanner, Kopierer, PC-Brennerlaufwerke, etc.) und die VG Wort ist auch dafür da.

Ansonsten nennst du mir bitte mal die Rechtsgrundlage, wonach das NICHT zulässig sein sollte. Oder auch die Formulierungen in der Prüfungsordnung, wonach ein Kurs BELEGT werden muss. Spätestens dann wirst du feststellen, dass dein "Das ist Fakt." nur dein Wunschdenken ist, welches du zu gern als Wahrheit betrachtest. Ergänzend für das deutsche Rechtssystem: Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist (Grundsatz der Privatautonomie, siehe § 2 des Grundgesetzes).

Einen persönlichen Tipp möchte ich dir noch geben: Lerne den Unterschied zwischen legitim und legal!



Also neben mir liegt die Korrektur der 1. EA zu 40550 und nach der habe ich über 50 Punkte. Da ich das selber erarbeitet habe habe ich die Klausurzulassung ganz rechtmäßig erlangt.

Und nochmal: Es gibt keine Verpflichtung Kurse zu belegen! Das Wort "Kurs" wird in der PO nicht mal erwähnt, der Wortteil "beleg" auch nicht.

Ich sehe das ganz gelassen, aber ihr könnt ja ruhig rumspringen wie ein paar Hühner wenn der Fuchs kommt. Jedenfalls betrachte ich mein Handeln unkritischer als die Zurverfügungstellung von PDF-Dokumenten im Internet (siehe Links 2. Beitrag von Blockhaun): #?t=64603 Einmal Zugriff auf EINEN Kurs im Moodle und damit Zugriff auf das Passwort, damit Zugriff auf ALLE Dokumente der Webseite. Ich würde mir als Dokumenten-Verteiler nun sehr genau überlegen ob ich bergeweise Unterlagen zur Verfügung stelle, wenn jetzt schon ein Buchverlag seine Anwälte auf die Fernuni loslässt (mein Beitrag #7 von heute). Der Streitwert bei dem Verlag liegt übrigens bei 76.180 Euro, siehe Seite 25 der Klageschrift. Für EIN Buch! Das ergibt nette 4stellige Anwalts- und Gerichtskosten! Was wird das wohl für Verfahrenskosten ergeben wenn der Verlag an PSY ψ Module | Neve's Blog herantritt?


Gut, du hast es nicht anders gewollt!

Da ich außer meiner Klausurvorbereitung sonst nichts zu tun habe, werde ich das demnächst mit der FU klären.
Sei bitte nicht verwundert, wenn dir irgendwann irgendeine Leistung aberkannt wird.

Mag jetzt jede(r) denken, was sie/er will. Mich kotzt so ein asoziales Verhalten echt an!
 
Und nochmal: Es gibt keine Verpflichtung Kurse zu belegen! Das Wort "Kurs" wird in der PO nicht mal erwähnt, der Wortteil "beleg" auch nicht.

Dass in der PO nicht explizit steht, dass die Kurse zu belegen sind, ist zwar richtig, aber dass dein Vorgehen von der FernUni nicht erwünscht ist, kann man ja in den Prüfungsinfos nachlesen:

"Beachten Sie bitte bei der Bearbeitung und dem Versand der Arbeiten folgendes:
[..]

  • Die Arbeiten dürfen nur in dem Semester eingesandt werden, in dem der betreffende Kurs angeboten und vom Studenten belegt worden ist."
Wenn das also bisher eine formelle Lücke war, auf die die FernUni noch nicht gekommen ist, wird sie wohl spätestens geschlossen werden, wenn so ein Verhalten Schule macht...
 
Eine Auskunft bzgl. der Belegung einzelner Kurse hatte ich schon vor längerer Zeit direkt vom PA bekommen.

Früher hatten übrigens einige EAs eigene Kursnummern. So konnte man EAs ohne Bezug des Kursmaterials kostenlos belegen, bearbeiten und bestehen - legal! Inzwischen besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
 
so mein kluger fratz.. auch wenn du auch da wieder was so zu drehen weisst, wie es dir in deinen kram passt..

sicherlich findest du in diesem zitat , entnommen den seiten zu wiwi der feu, auch deine eigene interpretation, stelle sie trotzdem zur diskussion:

"Das Pflichtprogramm umfasst zehn Pflichtmodule (A-Module), die zu belegen, mit Einsendearbeiten zu bearbeiten und mit einer jeweils zweistündigen Klausur abzuschließen sind. Diese Pflichtmodule sind von allen Studierenden zu absolvieren und können nicht abgewählt werden."

Quelle: Pflichtprogramm des Studiums Bachelor Wirtschaftswissenschaft (BSc) FernUniversit

unabhängig davon, gab es hier nicht mal einen fred, in dem darauf hingewiesen wurde, es sei wichtig, die jeweiligen belegbögen gut zu verwahren da diese am ende zusätzlich als nachweis der korrekten belegung und somit erreichen der geforderten sws einzureichen seien ?

die PO WiWi schreibt:
"(2) Der Studienumfang im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie für das Seminar und die Anfertigung der Bachelorarbeit beträgt 5400 Stunden und wird mit 180 ECTS-Punkten gewichtet."

Quelle: https://fernuni-hagen.de/FBWIWI/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/ba_wiwi_po.pdf

könnte mir vorstellen, dass rein inhaltlich dieser satz ebenso gemeint ist, wie unten der auszug aus der PO KuWi..

mir solls egal sein, was wer in wiwi oder sonstwo treibt, allein: schön fader beigeschmack der da bleibt, scheinbar sind gewisse studienrichtungen tatsächlich magneten auf bestimmte charaktere..

bin auf das ergebnis von hundehüttes nachfrage gespannt..
______________

die PO der KuWi drückt sich in §4 gottlob klar aus:
"Der Studiengang umfasst insgesamt 5.400 Stunden studentischer Arbeitszeit, mit einer Belegungspflicht von 88 SWS (aus einem Studienangebot im Umfang von 128 SWS)"
 
Bin auch gespannt auf die Antwort. *popcorn bereitstell*

Im Mathematikbereich gibt es übrigens in der Tat keine allgemeine Belegungspflicht, es gibt keinerlei formale Voraussetzungen für die Abnahme einer Prüfung. Es kommt durchaus vor, dass jemand z.B. an einer Präsenzuni eine Vorlesung gehört hat, sich mit dem Prüfer über die erwarteten Inhalte abstimmt und dann die Prüfung ablegt. Das zu verallgemeinern traue ich mich nicht, also schaun wir mal, was sich hier ergibt.
 
Das stimmt nicht so ganz. Für Bachelor-Studenten mag das korrekt sein, für den Master und das Diplom aber nicht. Da gibt es diverse Kurse, bei denen man sich über den Lehrstuhl zur Leistungsnachweis-Prüfung anmelden muss.
Stimmt, ich habe mich nur auf Prüfungsleistungen bezogen, ohne Leistungsnachweise. Aber das sollten wir hier nicht vertiefen.
 
Wenn sie das so wollen dann müssen sie dafür aber auch die Rechtsgrundlagen schaffen! Ansonsten könnten ja nach Belieben die Voraussetzungen für die Erbringung von Prüfungsleistungen festgelegt werden.

Naja, das haben sie ja, wenn auch relativ pauschal. EAs unter Ausnutzung technischer Lücken ohne Kursbelegung einzuschicken könnte man unter dem in Post #31 genannten Tatbestand der "vorsätzlich zu Unrecht erwirkten Zulassung" zusammenfassen. Das könnte man vielleicht auch bei bunten Blättern oder zu wenig Korrekturrand in der EA, aber ich bezweifle, dass der Prüfungsausschuss das relevant findet. Eine Umgehung der Kursbelegung aber womöglich schon.
 
Bei bunten Blättern und zu wenig Korrekturrand in der EA ist allerdings der "Verstoß" offensichtlich. Es liegt damit auch im Ermessen der Korrektoren bzw. des Lehrstuhls, ob und wie solche Verstösse geahndet werden. Die Teile einer EA, die sich auf bunten Lösungsblättern geschrieben wurden oder sich im linken Drittel des Blattes befinden, könnten vom Korrektor daher auch als als nicht geschrieben bewertet werden. da sie nicht die formalen Anforderungen erfüllen. Wenn dies nicht gemacht wird, ist es Kulanz der Korrektoren / Lehrstühle.
Ich habe aber gehört, dass bestimmte Lehrstühle bei Klausuren, alles was außerhalb des zulässigen umrandeten Bereichs geschrieben wird, als nicht geschrieben werten.
 
So uneinig sind yhtaikaa und ich in diesem Punkt eigentlich gar nicht. Ich gehe davon aus, dass in diesem Punkt die Lehrstühle und eben nicht der Prüfungsausschuss bewertet, wie mit solchen Abweichungen von der Vorgabe weißes Papier und ein Drittel Korrekturrand umgegangen wird. Insofern ist auch die Frage nicht für den Prüfungsausschuss relevant sondern nur für die jeweiligen Lehrstühle.
 
Die Einhaltung formeller Eigenschaften kann durchaus Bestandteil der Bewertung sein. Spätestens bei der Abschlussarbeit ist sie sogar Grundvoraussetzung für das Bestehen.
Wenn du aufgrund der Nichteinhaltung formeller Eigenschaften die Einsendearbeit nicht bestehst, dürftest du wie auch bei Klausuren das Recht haben, eine zweite Korrektur zu fordern. Ob diese dann allerdings zu einem anderen Ergebnis führt, bleibt offen. Im Übrigen dürfte der Lehrstuhl den Korrektoren die konkreten Richtlinien für die Punktevergabe vorgeben.
Soweit die Frage der Bewertung der Nichteinhaltung formeller Eigenschaften dann irgendwann überhaupt vor den Prüfungsausschuss kommt, wird sich dieser nur mit der Frage befassen, ob eine solche Regelung formal zulässig ist. Der Prüfungsausschuss braucht aber nicht von vornherein den Lehrstühlen entsprechende Vorgaben zu machen, sondern kann den Lehrstühlen einen Ermessensspielraum einräumen. Erst wenn es massive unlösbare Probleme zwischen den Lehrstühlen und den Studenten in dieser Hinsicht gibt, wird sich der Prüfungsausschuss u.U. eine einheitliche Regelung dazu treffen.
Wird die Einsendearbeit aber trotz der Nichteinhaltung formeller Eigenschaften als bestanden gewertet, kann nicht aus diesem Grunde die Einsendearbeit nachträglich noch als nicht bestanden gewertet werden, da der Mangel offensichtlich war. Daher ist dieser Fall auch nicht vergleichbar mit dem ursprünglichen Problem der Erlangung der Klausurberechtigung ohne Kursbelegung.
 
Gibt es dazu mittlerweile eigentlich mal eine klare Ansage vom Prüfungsamt?
Zwischen all der "das ist aber verboten" und "wenn das jeder machen würde" Polemik?
Zum Beispiel in meinem Master ist es möglich fast alle Studienleistungen durch Hausarbeiten abzuleisten. Diese sind individuell mit der Betreuungs Prof. besprochen und Studienbriefe damit ohnehin nicht brauchbar, da es sich meist um sekundär Literatur handelt.
Zumal ist jedes Modul in einzelne Kurse unterteilt, die einzeln bestellbar sind - dadurch könnte man sich theoretisch auch nur diese Kurse bestellen, die wenigstens noch einen Schimmer an Relevanz zur Hausarbeit haben.
 
Am besten sollte man dann auch gleich den Thread hier geben. Dann können die sich ein besseres Bild machen. Und vielleicht gleich hier Stellung nehmen. 🙂

Wäre ja lustig.
 
Warum sollte das Prüfungsamt eine klare Ansage machen, wenn es überhaupt nicht zuständig ist? Ich frage ja auch nicht den Papst was ich machen soll wenn es mich am linken Fuß kratz

Hast dir ja einen lustigen Satz einfallen lassen nur das wir immer noch nicht wissen wer denn zuständig ist.
 
Wenn das so ist, dann sollte das Prüfungsamt zumindest erklären, nicht zuständig zu sein. Und möglichst eine zuständige Stelle benennen. Das wäre dann schonmal sowas wie der Anfang einer klaren Aussage.
 
Gibt es dazu mittlerweile eigentlich mal eine klare Ansage vom Prüfungsamt?
Zwischen all der "das ist aber verboten" und "wenn das jeder machen würde" Polemik?
Zum Beispiel in meinem Master ist es möglich fast alle Studienleistungen durch Hausarbeiten abzuleisten. Diese sind individuell mit der Betreuungs Prof. besprochen und Studienbriefe damit ohnehin nicht brauchbar, da es sich meist um sekundär Literatur handelt.
Zumal ist jedes Modul in einzelne Kurse unterteilt, die einzeln bestellbar sind - dadurch könnte man sich theoretisch auch nur diese Kurse bestellen, die wenigstens noch einen Schimmer an Relevanz zur Hausarbeit haben.

https://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_magov.pdf

§ 7
Leistungspunkte

Für jedes erfolgreich abgelegte Modul (das heißt Nachweis der Kursbelegung und bestandene dem
Modul zugeordnete studienbegleitende Prüfung) sowie für die mit mindestens 4,0 (ausreichend)
bewertete Abschlussarbeit werden je 15 Leistungspunkte vergeben. Der Gesamtstudiengang umfasst
also 120 Leistungspunkte.

Eineindeutig genug?
 
Nur mal so als Hinweis,
es wird pro Stundent sehr wohl gespeichert welche EA´s erfolgreich bestanden wurden.

Der Abgleich Summe - belegter Kurse - bestandene EA´s - bestandene Klausur ==> Abschluß ist nur ein kleiner Schritt und der wird sicher gemacht.
Da ich weiß, daß die Prüfung beim Zw.-Diplom erfolgt.
 
Nur mal so als Hinweis,
es wird pro Stundent sehr wohl gespeichert welche EA´s erfolgreich bestanden wurden.

Der Abgleich Summe - belegter Kurse - bestandene EA´s - bestandene Klausur ==> Abschluß ist nur ein kleiner Schritt und der wird sicher gemacht.
Da ich weiß, daß die Prüfung beim Zw.-Diplom erfolgt.



Darf ich fragen, woher du dein Wissen bezogen hast?

Ein Abgleich erfolgt beim Bachelor WiWi - laut aktueller Aussage vom Prüfungsamt - nämlich (noch) nicht.

So viel zu "wird sicher gemacht."
 
Ganz früher waren übrigens alle KEs kostenlos.

Dann wurde die Bezugsgebühr für die KEs eingeführt, aber nur, um die Kosten des Drucks ein bisschen hereinzuholen. Die "Bezugsgebühr" steigt stetig, derzeit ist für Akademiestudenten die Gebühr höher als für ordentlich eingeschriebene Studenten. Das gab es früher bei den Gasthörern auch nicht. Die Kurse konnte man dann als WHK belegen und die Einsendearbeiten bekommen, ohne den Kurs vorher belegt zu haben.

Die Fernuni ist die einzige Uni in NRW, die keine Studiengebühren hat.

Ich kenne keine Präsensuni für BWL, bei der man um an Klausuren teilnehmen zu müssen, vorher Geld für die Module zahlen muss. Allgemeien Studiengebühren - ja. Aber für einen Kurs zahlen? Nein. Mal abgesehen von den üblichen Skiseminaren in Österreich mit Abschlussklausur.

Für mich unverständlich ist nun die aktuelle Variante, bei der die Fernuni vorgeblich keine Studiengebühren verlangt, aber für die Kurse trotzdem ein Entgeld für den "Druck" verlangt, und die elektronisch verfügbaren EAs / SAs ohne Bezug der gedruckten KEs nicht herausrückt. Die Korrektur der EAs ist natürlich weiterhin kostenlos - ich glaube nicht, dass die Fernuni dafür nach dem Hochschulgesetz Geld nehmen darf. Dass sie die kostenlosen Prüfungsleistungen (Korrektur der EAs, Teilnahme an den Modulklausuren) mit der kostenpflichtigen Belegung des Kurses verknüpft - für mich ist es schon eine rechtliche Grauzone. An jeder üblichen Präsensuni für BWL die ich kenne meldet man sich für die Grundmodulklausuren einfach an. Der Prof führt keine Teilnahmelisten (versuche einmal die Liste durch einen vollen 500 Leute Hörsaal geben, und das jede Woche! Wobei man das "für Kollegen unterschreiben" dann sicher beim Erstsemester-Tutorium als erstes lernen würde), und es gibt auch keine vorgeschriebenen Übungsaufgaben.

Bei über 20.000 Wiwi-Studenten mag man sich da Gedanken machen, ob man nicht lieber die entweder die Ressourcen aufstocken sollte (Personal etc.) oder aber weniger Studenten aufnimmt (Stichwort: NC), diese dann aber - wie früher - betreuen kann. Das Prüfungsamt und die Lehrstühle geben sich jedenfalls alle jegliche Mühe, und ich bewundere sie, wie sie das mit so vielen Studenten doch so prima auf die Reihe bekommen.
 
Da ich für mein Zwischenzeugnis die EA´s größtenteils nicht aufgehoben hatte, sagte man mir - ja das bekommen wir schon raus welche EA´s sie bestanden haben, da müssen wir in einem anderen System schauen.

Und jetzt mal ehrlich, es ist doch wirklich nicht schwer die Daten zu speicher. Die Mat.-Nr. /Kursnummer und die EA-Nr(Bez.) ist vorhanden. Da sollte es nicht wirklich schwer sein zu sagen, Student hat im Fach x die 1. und 3. Einsendearbeit bestanden und das ganze noch mit einem Zeitstempel.
 
Ganz früher waren übrigens alle KEs kostenlos.

David sicher war früher alles anderst, aber ob es besser war laß ich mal außen vor.
Früher gab es kein Internet, suche von anderen Quellen oder Lösungshilfen bei den EA´s war nicht so einfach möglich.
Früher konntest du nicht für nahezu lau mit dem Lehrstuhl 2 Stunden telefonieren.
Früher konntest du nicht mal kurz dem Lehrstuhl eine Word-Dokument senden und fragen wo denn dein Lösungsfehler ist.
Früher konntest du auch nicht immer so locker die Kosten absetzen - DANKE BFH.

Früher brauchtest du den Mentor vor Ort, heute ist er nützlich aber nicht immer notwendig.

Dann wurde die Bezugsgebühr für die KEs eingeführt, aber nur, um die Kosten des Drucks ein bisschen hereinzuholen. Die "Bezugsgebühr" steigt stetig, derzeit ist für Akademiestudenten die Gebühr höher als für ordentlich eingeschriebene Studenten. Das gab es früher bei den Gasthörern auch nicht. Die Kurse konnte man dann als WHK belegen und die Einsendearbeiten bekommen, ohne den Kurs vorher belegt zu haben.

Mit den aktuellen Kursgebühren bekommst du auch nicht mehr als die Druck-, Versand- und Aktualisierungskosten wieder herein. Von Gewinn kann da nicht wirklich die Rede sein.
Selbst wenn jeder Student - also ca. 20.000 WiWi´s 12SMS macht sind das 4.800.000 --> 1/4 dieser Einnahmen sollen Druckkosten sein, dann kannst du mit dem Rest gerade mal 30-50 Mitarbeiter beschäftigten (reine Gehaltskosten). Wir können aber mal davon ausgehen, daß deutlich weniger als 12 SMS pro Semester belegt werden.

Ich kenne keine Präsensuni für BWL, bei der man um an Klausuren teilnehmen zu müssen, vorher Geld für die Module zahlen muss. Allgemeien Studiengebühren - ja. Aber für einen Kurs zahlen? Nein. Mal abgesehen von den üblichen Skiseminaren in Österreich mit Abschlussklausur.
Ich kenne aber auch keine Hochschule bei welcher die Studenten irgendwelche Lehrunterlagen kostenlos bekommen.
Da ist es eher so, daß irgendwelche Präsentationen in einem einfachen Satz gegeben wird der dann von den Studenten vervielfältigt werden kann.
Von der Qualität der Unterlagen will ich nicht reden.
Die Qualität der Skripte von Hagen sind gut. Sicher sind diese nicht immer einfach verständlich, aber wir sind auch aus dem Grundschulniveau heraus.

Bei über 20.000 Wiwi-Studenten mag man sich da Gedanken machen, ob man nicht lieber die entweder die Ressourcen aufstocken sollte (Personal etc.) oder aber weniger Studenten aufnimmt (Stichwort: NC), diese dann aber - wie früher - betreuen kann. Das Prüfungsamt und die Lehrstühle geben sich jedenfalls alle jegliche Mühe, und ich bewundere sie, wie sie das mit so vielen Studenten doch so prima auf die Reihe bekommen.
Das Stimmt, das Prüfungsamt ist immer nett und freundlich - UND hilfsbereit. Auch wenn die Flexibiltität seit Frau Baumöl was zu sagen hat abnimmt.

Der NC würde der allgemeinen Bundesidee immer mehr Leute mit einem immer einfacher werdenden Abschluß zu beglücken entgegen laufen.
 
Selbst wenn jeder Student - also ca. 20.000 WiWi´s 12SMS macht sind das 4.800.000 --> 1/4 dieser Einnahmen sollen Druckkosten sein, dann kannst du mit dem Rest gerade mal 30-50 Mitarbeiter beschäftigten (reine Gehaltskosten). Wir können aber mal davon ausgehen, daß deutlich weniger als 12 SMS pro Semester belegt werden.

Woher nimmst du eigentlich diese Zahlen? Wieso sollte man davon ausgehen, dass im Schnitt weniger als 12 SWS belegt werden, wenn doch viele Leute auch wesentlich mehr belegen und 12 immerhin die Empfehlung für Teilzeitstudenten ist? Darüber kann man vielleicht Vermutungen anstellen, aber davon ausgehen kann man nicht. Vermutlich werden die Einnahmen aber sogar in irgendeinem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Und wer sagt dir, dass jeder WiMa 72.000 Euro und mehr im Jahr verdient... eher unwahrscheinlich.

Das Stimmt, das Prüfungsamt ist immer nett und freundlich - UND hilfsbereit. Auch wenn die Flexibiltität seit Frau Baumöl was zu sagen hat abnimmt.

Das hat mit Frau Baumöl als Prüfungsausschussvorsitzender gar nichts zu tun, der Leiter des Prüfungsamtes hat einfach gewechselt und die bisherigen Kulanzregelungen offensichtlich gecancelt. Man darf auch nicht Prüfungsausschuss und Prüfungsamt verwechseln, im Prüfungsausschuss sitzen z.B. auch Studenten.

Der NC würde der allgemeinen Bundesidee immer mehr Leute mit einem immer einfacher werdenden Abschluß zu beglücken entgegen laufen.

Das ist ja eher eine grundlegende EU-Idee, Chancengleichheit zu schaffen und ein höheres Bildungsniveau in der Gesamtbevölkerung zu erreichen, statt nur einer gewissen Bevölkerungsgruppe ihren Besitzstand zu wahren
 
Woher nimmst du eigentlich diese Zahlen? Wieso sollte man davon ausgehen, dass im Schnitt weniger als 12 SWS belegt werden, wenn doch viele Leute auch wesentlich mehr belegen und 12 immerhin die Empfehlung für Teilzeitstudenten ist? Darüber kann man vielleicht Vermutungen anstellen, aber davon ausgehen kann man nicht. Vermutlich werden die Einnahmen aber sogar in irgendeinem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Und wer sagt dir, dass jeder WiMa 72.000 Euro und mehr im Jahr verdient... eher unwahrscheinlich.
Belegen kannst du ja so viel du willst in einem Semester.
Du kannst ja auch in einem Semester 24 Stunden belegen und dann im nächsten nichts. Ich studiere ja nun auch nicht seit gestern und wer voll arbeitet - das tun wohl die meisten hier wird mit 12 SMS schon gut zu tun haben.
Und dann du kannst aus der Statistik der Uni herausbekommen, daß Gebühren i.H.v. 14 Mio. EUR anfallen. Das legt doch der Verdacht sehr nahe, daß deutlich unter der Annahme von 12SMS belegt werden.
Das hat mit Frau Baumöl als Prüfungsausschussvorsitzender gar nichts zu tun, der Leiter des Prüfungsamtes hat einfach gewechselt und die bisherigen Kulanzregelungen offensichtlich gecancelt. Man darf auch nicht Prüfungsausschuss und Prüfungsamt verwechseln, im Prüfungsausschuss sitzen z.B. auch Studenten.
Komisch daß das schon neu eingeführt wurde als Herr Hoffmann noch da war - also vor dem neuen Prüfungsamt-Leiter.
 
Ein Vollzeit-WiMa verdient 38.300 Euro im ersten Jahr (TV-L E13). Kalkulatorisch (du solltest wissen was das ist) rechnet man oft mit dem doppelten.

Was hat das eigentlich noch mit dem eigentlichen Thema zu tun?

Und woher weißt du, dass das alles Vollzeit-Wimis sind. Also die ich kenne dort bisher nur Teilzeit-Wimis. Sieht man auch in den Stellenausschreibungen. Gibt vielleicht auch Vollzeit-Wimis. Jedenfalls aus den Homepages ist das nicht erkennbar.
 
Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass die Vollzeitkräfte in der Minderheit sein sollten. Von den fünf aktuellen Stellenangeboten der Fernuni für wissenschaftliche Mitarbeiter (E13) sind drei Vollzeit, eine 50% und eine 75%.

Dass sie in der Minderheit sind, habe ich nicht behauptet. Nur die die ich kenne, haben keine ganze. Und das was ich an Stellenausschreibungen bisher erhielt, waren auch meist halbe. Wie es aktuell aussieht, kann ich nicht sagen. Aber aus den aktuellen Stellenausschreibungen (5 ist auch keine aussagekräftige Zahl, um daraus was abzuleiten) kann man schlecht schließen, wie es überall aussieht. Und da ja auch Teilzeit dabei ist, geht eh deine Rechnung schon mal nicht auf. Und wer Drittmittel- und Budgetmittel-finanziert ist, sieht man daraus auch nicht. Und was jetzt dieser Punkt mit der Frage, ob man Kurse ohne Material beziehen darf, zu tun, frage ich mich auch? Irgendwie seid ihr vom Thema abgekommen.
 
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