Korrekt, und je nach EA-Besorgeweg ist das ganz legal.
Es ist ja nun nichts neues dass du gern mal die Fakten auf den Kopf stellst. Es ist entgegen deines Weltbildes vollkommen legal, wenn ein Kursbeleger das PDF ausdruckt und sich ein NICHT-Kursbeleger diesen Ausdruck kopiert. Für diesen Zweck gibt es zum Beispiel auch die Kopierabgabe (für Scanner, Kopierer, PC-Brennerlaufwerke, etc.) und die
VG Wort ist auch dafür da.
Ansonsten nennst du mir bitte mal die Rechtsgrundlage, wonach das NICHT zulässig sein sollte. Oder auch die Formulierungen in der Prüfungsordnung, wonach ein Kurs BELEGT werden muss. Spätestens dann wirst du feststellen, dass dein "Das ist Fakt." nur dein Wunschdenken ist, welches du zu gern als Wahrheit betrachtest. Ergänzend für das deutsche Rechtssystem: Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist (Grundsatz der Privatautonomie, siehe § 2 des Grundgesetzes).
Einen persönlichen Tipp möchte ich dir noch geben: Lerne den Unterschied zwischen legitim und legal!
Also neben mir liegt die Korrektur der 1. EA zu 40550 und nach der habe ich über 50 Punkte. Da ich das selber erarbeitet habe habe ich die Klausurzulassung ganz rechtmäßig erlangt.
Und nochmal: Es gibt keine Verpflichtung Kurse zu belegen! Das Wort "Kurs" wird in der PO nicht mal erwähnt, der Wortteil "beleg" auch nicht.
Ich sehe das ganz gelassen, aber ihr könnt ja ruhig rumspringen wie ein paar Hühner wenn der Fuchs kommt. Jedenfalls betrachte ich mein Handeln unkritischer als die Zurverfügungstellung von PDF-Dokumenten im Internet (siehe Links 2. Beitrag von Blockhaun): #?t=64603 Einmal Zugriff auf EINEN Kurs im Moodle und damit Zugriff auf das Passwort, damit Zugriff auf ALLE Dokumente der Webseite. Ich würde mir als Dokumenten-Verteiler nun sehr genau überlegen ob ich
bergeweise Unterlagen zur Verfügung stelle, wenn jetzt schon ein Buchverlag seine Anwälte auf die Fernuni loslässt (mein Beitrag #7 von heute). Der Streitwert bei dem Verlag liegt übrigens bei 76.180 Euro, siehe
Seite 25 der Klageschrift. Für EIN Buch! Das ergibt nette 4stellige Anwalts- und Gerichtskosten! Was wird das wohl für Verfahrenskosten ergeben wenn der Verlag an
PSY ψ Module | Neve's Blog herantritt?