Nur damit auch Aussenstehende hier mal sehen, was du hier umzudeuten versuchst:
"...Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, ZPO oder Schönfelder: Deutsche Gesetze..." (Prüfungsinfo SoSe 2008)
"...Hilfsmittel: Gesetzestexte: BGB, ZPO, InsO oder Schönfelder: Deutsche Gesetze..." (Prüfungsinfo WiSe 2007)
Der Unterschied ist deutlich, einleuchtend und vor allem offiziell. Oder denkst du, das Prüfungsamt wird sich den ganzen Anfechtungen aussetzen wollen?
Aber ich erklär's für dich nochmal einfacher (gültig für die kommende Klausur SoSe 2008): Du kannst entweder BGB und ZPO als Beck-Texte mitbringen oder die Schönfelder-Sammlung. (jemand der Rechtsnormen richtig lesen können sollte, sollte eigentlich auch so etwas Einfaches verstehen) Etwas, was nicht dasteht, kannst du nicht einfach als zugelassen voraussetzen. Ich Frage mich, warum du das nicht verstehen willst. Im Übrigen waren die zugelassenen Hilfsmittel in der Vergangenheit schon des Öfteren ein Hinweis darauf, ob InsO drankam oder nicht. (siehe Klausurtext 03/2006 zum Beispiel)
Gruß