neanderix schrieb:
Das DEFINITV NICHT.
Ratengeschäfte mit Minderjährigen sind nicht nur "schwebend unswirksam", sie sind von vornherein nichtig, da lt. BGB gar nicht zulässig, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern einverstanden sind oder nicht.
Das ist so nicht richtig, denn auch ein Ratengeschäft mit Jugendlichen, die das aus eigenen, ihnen zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bestreiten, ist nicht per se sittenwidrig. Allerdings ist das Geschäft schwebend unwirksam, solange nicht auch die letzte Rate bezahlt ist und damit das Schuldverhältnis gem. § 362 BGB erloschen und somit der Vertrag erfüllt ist.
Grundsätzlich gilt bei Menschen unter dem vollendeten 18. Lebensjahr die schwebende Unwirksamkeit von Verträgen. Dabei gibt es zwei Ausnahmen:
Keine rechtlichen Verpflichtungen des Minderjährigen und der Taschengeldparagraph § 110 BGB. Dort steht eindeutig:" Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung........ geschlossener Vertrag gilt von Anfang an als wirksam, wenn ............mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck
oder zur freien Verfügung von ...... überlassen worden sind."
Bei einem 16-jährigen geht die heutige Rechtsprechung sicherlich davon aus, daß er durchaus alleine dieses Geschäft aus eigenen Mitteln bewirken kann und das unter den § 110 BGB fällt. In diesem Alter verreisen viele auch schon alleine oder kaufen sich einen ebenso teuren Fußball oder Klamotten, vertelefonieren ein Mehrfaches usw.
Die Reaktion der Eltern ist überzogen und die Polizei wird sich darüber sicher unheimlich freuen
😀 .
Zum Handelschutz: Würde ein schwebend unwirksames Geschäft durch das Veto der Eltern venichtet, dann erfolgt Rückgewährung beider Leistungen Zug um Zug und der Handel steht i.d.R. nicht schlechter als vor dem Kauf.
Ist der Händler sich der Rechtmäßigkeit des Verkaufes nicht sicher, so bleibt ihm nach § 108 II BGB die Möglichkeit der Einforderung einer Erklärung über die Genehmigung von den Eltern mit anschließender 2-Wochen-Frist.
Manchmal wäre es besser, Eltern würden sich bzgl. ihrer Rechte und Pflichten kundig machen und sich für 5€ ein BGB kaufen (Voraussetzung: Man sollte lesen können), bevor sie nach der Polizei schreien...