Krankenversicherung im Teilzeitstudium?

Dr Franke Ghostwriter
Krankenversicherung im Teilzeitstudium??

Hallo liebe Mit-Fuzzys,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Hatten in der Arbeit heute Sozialversicherungsprüfung...
Dabei kam raus,dass ich nicht in der studentischen KV sein dürfte.
Habe Teilzeit-Studium belegt, weil ich schon 5 Semester ein anderes Fach an der Uni München studiert hatte und sonst zu wenig Semester für Fern-Uni-BWL-Studium "übrig gehabt hätte (Studienzeitkonto).
Hatte vorher (ca Januar 2005)auch bei meiner KV nachgefragt wieviel ich arbeiten darf und ob ich Studentisch Versichert sein kann.

Der Prüfer meinte, dass FU-Studenten (egal ob VZ oder TZ)generell nicht als "Studenten" gelten (was Blödsinn sein dürfte).
Daraufhin habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und meine Sachbearbeiterin meinte Hagen ist anerkannt und von der Regelung, dass Teilzeitstudenten nicht studentisch versichert sein dürften habe sie noch nie was gehört...
...Wie komme ich aus dem "Sch..." jetzt raus??
Nochmal kurz meine Daten:
-Teilzeitstudentin
-offizielle Wochenarbeitszeit beim Arbeitgeber 11 Stunden

Wie kann ich (überhaupt ?) in der studentischen KV bleiben??
Muss ich jetzt meinen Job kündigen?
In den Vollzeitstatus wechseln?Dann könnte ich gleich aufhören, weil man doch beim Überschreiten der Regelstudienzeit noch mehr zahlen müsste?

Warte dankbar auf Antworten!!

Grüße
Annamirl
 
Annamirl,

also als ich noch Teilzeit gearbeitet habe (19 Std.), war ich auch ohne Probleme als Studentin versichert (Waren ungefähr 50€ pro Monat).
Erst, als ich voll gearbeitet habe, mußte ich mich "normal" versichern.

Gibt es da neue Regelungen?? 😕

LG
Heike
 
Ich kann Dir leider bei der eigentlich KV-Frage nicht weiter helfen. Aber das Problem der Zweit-/Langzeitstudiengebühren hat sich aber SS 2007 erledigt. Letztmalig zum jetzigen WS sind derartige Gebühren in NRW zu zahlen. Danach sind die Unis frei, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Dies geschieht an der FU zumindest vorerst nicht. Natürlich kann sich da noch immer etwas ändern, aber für das SS 2007 sind somit keinerlei Studiengebühren an der FU zu zahlen.

Vielleicht hilft das ja. Andererseits muss doch Deine KV am besten wissen, ob Du studentisch versichert sein darfst oder nicht.... Auf jeden Fall ist die Wochenarbeitszeit gering genug. Nur wie das mit dem Status VZ oder TZ ist, das weiß ich eben nicht.
 
Lies mal den Thread hier:
#?t=3996[/quote]

Darauf hab ich schon gewartet....
Habe das ganze gelesen und nur halbwegs verstanden.
Wie komme ich aus dem Ganzen jetzt raus?
Kann ich mich darauf berufen, dass meine KV_Bearbeiterin sagte, dass das OK geht?
Gibts da Einzelfallentscheidungen, dass es doch anders laufen kann?

@Jona:
Das würde dann heißen ich kann in den VZ-Modus wechseln und "länger" studieren ohne mehr dafür zahlen?
 
@Jona:
Das würde dann heißen ich kann in den VZ-Modus wechseln und "länger" studieren ohne mehr dafür zahlen?

Ja, zumindest ab dem SS 2007 und zumindest bis etwas anderes hinsichtlich der Einführung allgemeiner Studiengebühren an der FU entschieden ist. Die nächste Verhandlungsrunde ist wohl im November. Dann werden wir wohl auch erfahren, wie es damit aber WS 2007/08 ausschaut.
 
@haohlay

Hallo Heike,
du warst wahrscheinlich als Vollzeitstudentin eingeschrieben.
Habe grade gestöbert und eine Bekanntmachung der Sozialversicherungsträger vom 27.07.2004 gefunden.
Sehr viele Seiten und bei Punkt 1.2.11 Beschäftigung von Teilzeitstudenten heißt es:
"Für Personen, die die Möglichkeit haben, ihr Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren, weil sie wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung nicht mehr als die Hälfte des nach der Studienordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs aufwenden können, sind die Grundsätze über die Versicherungsfreiheit von ordentlichen Studierenden nicht anzuwenden. Gleiches gilt für Studierende an Fernuniversitäten."

Nun Frage ich mich warum ich im Januar 2005 mit meiner KK(Barmer) telefonierte und die mir dann doch das falsche sagte...
Soll ich deswegen jetzt meinen Job aufgeben???
Andererseits wäre es fast nicht mehr möglich mit normaler Versicherung als Angestellter weiterhin zu studieren, da mir schon jetzt nichts von meinem Gehalt übrig bleibt.
 
Nein! Ich bin von Anfang an als Teilzeitstudentin eingeschrieben.
Damals habe ich der Krankenkasse (BKK) nur meine Immatrikulationsbescheinigung geschickt und dann war es kein Problem!

Und für deine Kasse war das doch auch kein Problem. Oder? Nur für diesen Prüfer! Ich würde nochmal mit der Krankenkasse sprechen!

LG!
Heike
 
Annamirl!
Deine Firma ist wahrscheinlich ´mal wieder auf einen Staatsdiener getroffen, der alles sehr genau nach dem Wortlaut des Gesetzes nimmt, ohne selbiges verstanden zu haben.
Nach § 5 I Nr. 9 und VII SGB V sind Studenten , die an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben sind, nicht versicherungspflichtig.
Von Vollzeit- oder Teilzeit-Studenten steht da nix!
Man unterscheidet aber nach ständiger Rechtsprechung zwischen Studenten, die nur nebenberuflich arbeiten und hauptberuflich studieren und solchen, die hauptberuflich arbeiten und nur nebenbei studieren.
Indiz für das hauptberufliche Studieren ist zum einen, ob der Student nur in Teilzeit studiert oder aber nur eine gewisse Stundenzahl jobbt, die bei 20 Stunden in der Woche oder 80 Stunden im Monat liegt.
Von der Unterscheidung zwischen Fernstudenten und Präsenzstudenten steht in obigem Gesetz auch nix.
Allerdings werden Fernstudiengänge meist neben dem Beruf absolviert und sind auch so konzipiert. Die FU-Hagen bildet hier eine Ausnahme, da sie grundständige Studiengänge anbietet, die genauso anzusehen sind, wie an einer Präsenzuni und deshalb auch den gleichen Arbeitsaufwand haben.
Du dürftest mit Deinen 11 Stunden jobben pro Woche wohl unter obige Regelung fallen wie Deine KV auch richtig erkannt hat.

Gruss
zephyr

P.S.: Die ist keine Rechtsberatung, sondern ein Statement über die Praktiken von Staatsdienern, die "auf Teufel komm ´raus" ein marodes System am Leben erhalten müsen.
 
Zephyr,
danke für deine Meinung!!!
So sehen wir (mein Chef und die ganze Belegschaft) das ganze auch.
Das Lustige an dem ganzen ist ja, dass ich in einer Steuerkanzlei arbeite und wir natürlich auch mit Löhnen, also mit KV/PV etc zu tun haben.
Keiner weiß was von dieser Regelung, haben drei Steuerberater angerufen, die wir kennen, keiner weiß was davon. Weder im "Personalbüro" vom Haufeverlag, in den Lohnhandbüchern der Datev, In den NWBs oder im Gesetz ist da was zu finden.
Haben jetzt Einsruch eingelegt- mal schauen was kommt....
werde auf jeden Fall schreiben, wei es weitergeht, kann ja sein, dass es mehr Leute gibt, die ein ähnliches Problem haben.

Liebe Grüße
Anne
 
Ein befreundeter Anwalt und Notar pflegt bei solchen Anlässen immer darauf hinzuweisen, dass für den betreffenden Staatsdiener dies gar nicht lächerlich ist, da dort sein Herzblut ´dranhängt, obwohl er den Inhalt und Sinn und Zweck der von ihm angewandten §§ höchstens zur Hälfte verstanden hat. Da nutzt auch kein Nachfragen beim Fachmann.
Der Staatsdiener ist von seinem Tun überzeugt. Nachfragen und Bitten an den handelnden Staatsdiener um nachvollziehbare Erklärungen werden von dem betreffenden Staatsdiener höchstens als Zweifeln an seinem Können angesehen, welches durch sein hoheitliches Handeln ja aus seiner Sicht außer Frage steht.
Also bitte, ein bißchen Verständnis für den armen Staatsdiener, der immer sein Gehalt bekommmt, egal was er mit seinen Tun anrichtet!
:ironie:

Gruss
zephyr
 
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