Kurswiederholung

Dr Franke Ghostwriter
habe mal eine grundlegende Frage. Habe letztes Semester BGB III belegt und kam nicht zum Bearbeiten der EAa. Dann habe ich dieses Semester den Kurs als Wiederholer belegt und schaffe es zeitlich wieder nicht!

Ich kann den Kurs doch beliebig oft wiederholen? Solange ich keine Klausur schreibe? Habe beim ersten Überfliegen nichts in der Prüfungsordnung gefunden.
 
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