Sehr geehrte Studierende,
Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung können bei der
FernUniversität das Studium "als in der beruflichen Bildung Qualifizierte"
aufnehmen. Formale Voraussetzungen sind:
1) mindestens 22. Lebensalter erreicht
2) abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG
3) mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.
Die "Qualifizierung" kann durch ein Akademiestudium erworben werden, in
dem bestimmte Leistungen des gewünschten Studiengangs erbracht werden.
Diese Leistungen werden zum einen als bestandene "Zugangsprüfung" für den
entsprechenden Studiengang gewertet und können zum anderen nach erfolgter
Einschreibung gem. § 67 HG für den Studiengang anerkannt.
Interessenten mit dem Zeugnis einer in Deutschland gültigen
Fachhochschulreife (es genügt der schulische Teil) oder eines nicht für
den Studiengang gültigen Zeugnisses der fachgebundenen Hochschulreife
(z.B. von den Beruflichen Gymnasien aus Ba-Wü)ersetzen mit dem Zeugnis den
unter Nr. 2 und 3 aufgeführten beruflichen Nachweis, wenn sie einen
solchen nicht vorlegen können. Das weitere Verfahren ist dasselbe. Durch
diese Möglichkeit können Studienbewerber mit Fachhochschulreife weiterhin
das Studium an der FernUniversität aufnehmen.
Weitere Informationen zum entsprechenden Verfahren können Sie dem letzten
Studenten-Info oder aber auch im Internet der Seite
"
https://www.fernuni-hagen.de/VERWALTUNG/dez21/service/" entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studierendensekretariat
-Eierdanz-