leider kein Abi

Dr Franke Ghostwriter
habe leider kein Abi, dennoch möchte ich irgendwand ein Diplom in Händen halten. Hab mich daher entschlossen mich zunächst als Akademiestudent einzuschreiben und mit der Zusatzprüfung in das ordentliche Studium aufgenommen zu werden.
Hat jemand von euch evtl. den selben Weg schon hinter sich? Inwieweit werden die erbrachten Leistungen als Akademiestudent angerechnet?
Über jeden Tip bin dankbar.

Gruß
Harald
 
Harald,

soweit ich weiss, werden die Leistungen als Akademiestudent voll angerechnet. Aber glaubst du nicht, dass es sinnvoller ist erstmal das Abi zu machen? Oder wie geht das mit der Zusatzprüfung???

Ciao
Arne
 
Harald,

wie das mit der Anrechnung von Leistungen ist und wie genau die Bedingungen für diese Zusatzprüfung sind, hängt entscheidend vom Fachbereich ab, in dem Du studieren möchtest.

Ich habe im Fachbereich Wiwi (auch ohne Abi) angefangen, damals musste man innerhalb von 2 Jahren 3 Grundstudiumsklausuren schreiben und in einem dieser Fächer eine mündliche Prüfung in Hagen ablegen (ich hatte damals Wirtschaftsinformatik gewählt und das war ganz ok). Die Regelung hat sich allerdings vor kurzem geändert. Ich meine, Du musst jetzt fünf Grundstudiumsklausuren innerhalb von x Semestern bestehen und kannst dann gleich weiterstudieren. Das ganze nennt sich Einstufungsprüfung. Genaueres findest Du auf der Homepage der Fernuni.

Ich stehe inzwischen mitten im Hauptstudium und kann nur bestätigen,dass das Studium auch ohne Abi zu schaffen ist (allerdings musst Du in Mathe halbwegs 'interessiert' sein).

Viel Glück

Ivan
 
ich bin auch eingeschriebene Akademiestudentin, derzeit für Recht II. Hast Du schon weitere Informationen bzgl. der Einstufungsprüfung erhalten? Bei mir in der FernUni Geschäftsstelle sagte man mir, dass dieses Gesetz noch nicht raus ist, angeblich soll eine Neuerung kommen. Diese Neuerung sollte angeblich im Frühjahr 2005 kommen.
Gruß, Kerstin
 
ferris!

Nur Mut - ich hab den Weg auch hinter mir und bin jetzt im 1. HS-Semester. Man braucht einen langen Atem bei der Einstufungsprüfung, ist aber zu schaffen.

Problem gegenüber vorher ist mE jetzt, dass es so furchtbar teuer geworden ist, als Akademiestudierender. Du musst also so schnell wie möglich die Infos / Instruktionen lesen und genau einhalten, sonst dauert es ziemlich lange (weil zB. diese Kommission nur einmal im Jahr tagt und wenn Du die Frist verpasst musst Du ein ganzes weiteres Jahr warten...)

Meine These: Wer es schafft, die Infos der FernUni zur Einstufungsprüfung richtig zu verstehen und für sich daruas abzuleiten, was von ihm erwartet wird, den kann so schnell nix mehr schocken - schon gar keine GS-Klausur
 
Kersti schrieb:
Bei mir in der FernUni Geschäftsstelle sagte man mir, dass dieses Gesetz noch nicht raus ist, angeblich soll eine Neuerung kommen. Diese Neuerung sollte angeblich im Frühjahr 2005 kommen.
Gruß, Kerstin

Hallo Kerstin,
was man Dir gesagt hat, stimmt leider nicht. Das Gesetz IST raus (auf der ASTA Seite der Uni kann man es nachlesen.

Was noch nicht komplett ist sind die Änderungen der Prüfungsordnungen der einzelnen Fachbereiche.
REWI hat zum Beispiel die Prüfungsordnung schon geändert. Man muß die ersten 3 Module bearbeiten und dann in allen 3 Modulen die Klausur schreiben. Diese 3 Klausuren mußt Du aber in einem Semester ablegen. Sie sehen es quasi als 'Abi' Prüfung an. Um diese Klausuren dann mitschreiben zu können mußt Du als Akademiestudent angemeldet sein. Das bist Du ja schon.

Falls Du an WIWI Interesse hast, da gibt es, meines Wissens, noch keine neue Prüfungsordnung. Früher wurden allerdings 5 Klausuren anerkannt.

Ich hoffe, das hilft ein bißchen weiter.
 
Auch ich habe die Erfahrung mit der Einstufungsprüfung Wiwi gemacht. So weit ich weiß, für die Zulassung muss man nur 3 Klausuren bestanden haben (nebst abgeschlossener Berufsausbildung usw.). Alle weiteren erbrachten Studienleistungen werden voll angerechnet. Bei mir war es nämlich so, da ich bei der Zulassung beireits alle 10 Klausuren bestanden habe (habe die in 3 Semester geschrieben), musste ich nur noch eine mündliche Prüfung ablegen und bald darauf bekam ich auch das VD...
Wünsche euch viel Erfolg!
 
Ich studiere auch über die Einstufungsprüfung in Wiwi als Akademiestudierende. Inzwischen hab' ich erfahren, dass die Bestimmungen komplett für alle Fachbereiche verbindlich gemacht wurden.

In Wiwi muß man innerhalb von 6 Semestern fünf Klausuren aus dem Grundstudium bestehen. Wenn man dazwischen mal nicht bestanden hat, werden diese für die Ausgleichsmöglichkeiten angerechnet. Eine mündliche Prüfung erfolgt nicht. Nach Bestehen reicht man die Unterlagen ein und bekommt dafür die fachgebundene Hochschulreife. Damit wieder muß man um Einschreibung in den Studiengang bitten.

Für mich gilt das nicht, weil ich nach der alten Regelung beantragt hab. Ich muß 3 Klausuren innerhalb von 4 Semestern bestehen, die ich vorher angesagt habe. Eine brauch ich noch. Danach ist eine mündliche Prüfung dran.
 
Einstufungsprüfung

Hallo zusammen!

Mir ging es auch so, dass ich mangels Abi den Umweg über die Einstufungsprüfung nehmen musste. Ich habe jetzt im März meine letzte Klausur für das Vordiplom geschrieben und steige dieses Semester ins Hauptstudium ein.

Meine Erfahrung ist, dass man sich das meiste mit entsprechender Berufserfahrung selbst beibringen kann, aber bei Mathe waren doch verschärfte Anstrengungen erforderlich.

Man darf sich nur auf keinen Fall von der Bürokratie abschrecken lassen!

Viele Grüße aus HH

Sven
 
ich habe im April auch als Akademiestudierende angefangen (BoL).
Ich muss also innerhalb eines Semesters für drei Module die Abschlussprüfung schaffen, was ich ziemlich hart finde, da ich nur in Teilzeit studiere.
Weitere formale Voraussetzungen sind: das 22. Lebensjahr vollendet, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.
Leider wurden weder meine allgemeine Fachhochschulreife noch mein Akademieabschluss anerkannt.

Gruß Nicoletta

Übrigens, die Note bei den drei Modulprüfungen ist wichtig, da ein "Numerus Clausus" für den BoL besteht, d. h. es kann passieren, dass man sich trotz bestandener Prüfung nicht für das nächste Semester einschreiben kann!
 
Brückenkurse?

Hallo leute!

Ich habe nochnie was von Einstufungsprüfungen etc. gehört...

ich bin seit 4 semestern in hagen eingeschrieben , nicht als Akademiestudent, sondern richtig(ohne Abi nur mit FH reife), hab leider noch keine Klausur erfolgreich bewältigen können. Ich bin aber auch in den Brückenkursen eingeschrieben, und werde ende dieses Semesters dort Klausuren schreiben.

Ausserdem: Was ist mit der Regelung dass man das Grundstudium normal durchstudiert, dann in Diplom I reingeht und danach Diplom II macht?
 
darewah schrieb:
Hallo leute!

Ich habe nochnie was von Einstufungsprüfungen etc. gehört...

ich bin seit 4 semestern in hagen eingeschrieben , nicht als Akademiestudent, sondern richtig(ohne Abi nur mit FH reife)

Ausserdem: Was ist mit der Regelung dass man das Grundstudium normal durchstudiert, dann in Diplom I reingeht und danach Diplom II macht?

Du kannst mit der Fachhochschulreife zuerst Diplom I und anschließend Diplom II machen oder nach bestandenen Brückenkursklausuren direkt Diplom II anstreben.
Eine Einstufungsprüfung brauchtest Du nicht, da Du ja die Fachhochschulreife hast. Das ändert sich jedoch für Leute die ab SS 06 (?) mit Wiwi beginnen.
Sie müssen Abitur haben oder die Einstufungsprüfung bestehen.
 
Studieren ohne Abi

Hallo,

habe hierzu etwas aktuelles gefunden.

Sehr geehrte Studierende,

Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung können bei der
FernUniversität das Studium "als in der beruflichen Bildung Qualifizierte"
aufnehmen. Formale Voraussetzungen sind:
1) mindestens 22. Lebensalter erreicht
2) abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG
3) mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.

Die "Qualifizierung" kann durch ein Akademiestudium erworben werden, in
dem bestimmte Leistungen des gewünschten Studiengangs erbracht werden.
Diese Leistungen werden zum einen als bestandene "Zugangsprüfung" für den
entsprechenden Studiengang gewertet und können zum anderen nach erfolgter
Einschreibung gem. § 67 HG für den Studiengang anerkannt.

Interessenten mit dem Zeugnis einer in Deutschland gültigen
Fachhochschulreife (es genügt der schulische Teil) oder eines nicht für
den Studiengang gültigen Zeugnisses der fachgebundenen Hochschulreife
(z.B. von den Beruflichen Gymnasien aus Ba-Wü)ersetzen mit dem Zeugnis den
unter Nr. 2 und 3 aufgeführten beruflichen Nachweis, wenn sie einen
solchen nicht vorlegen können. Das weitere Verfahren ist dasselbe. Durch
diese Möglichkeit können Studienbewerber mit Fachhochschulreife weiterhin
das Studium an der FernUniversität aufnehmen.

Weitere Informationen zum entsprechenden Verfahren können Sie dem letzten
Studenten-Info oder aber auch im Internet der Seite
"https://www.fernuni-hagen.de/VERWALTUNG/dez21/service/" entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studierendensekretariat
-Eierdanz-

Duddits
 
Ohne Abi

Wie dem auch sei, ichbefinde mich mitten im Studium, ohne Abi, dafür mit FHR.
 
werde mich für ws05 für den bachelor informatik einschreiben und mir wurde gesagt, daß ich folgendes bestehen muß und dann das hochschulzugangszeugnis beantragen kann. wenn ich es bekomme, kann ich direkt als normaler student weiterstudieren und mri wird alles anerkannt. find ich toll, daß es einige von euch schon gemacht haben. ist es gut zu schaffen? arbeite auch in dem beruf als anwendungsentwicklerin, habe trotzdem so meine bedenken bin aber hoch motiviert. 😉
viele liebe grüsse aus köln
nina

Für den Bachelor-Studiengang Informatik müssen Sie vorab als Akademiestudierende, in höchstens 6 Semestern, folgende Leistungen erbringen:
Studiengang Bachelor Informatik

<DIR><DIR>
Leistungsnachweise zu Kursen im Umfang von 18 SWS*einschl. Übungen aus den Kursen:
- Einführung in die imperative Programmierung (1613-WS)
- Formale Grundlagen der Informatik (1601-WS)
- Einführung in die objektorientierte Programmierung (1616-SS)
- Technische Informatik I (1707-WS/SS)
- Technische Informatik II (1708-WS)
(- Computersysteme I (1608) und Computersysteme II (1609) – erst ab SS 2006 / WS 2006/2007)
- Mathematik für Informatiker I (Bachelor) (1151-WS)
- Mathematik für Informatiker II (Bachelor) (1152-SS)
</DIR></DIR>
 
Ich würde an Deiner Stelle nach der Belegempfehlung für das erste Semester vorgehen. Einschließlich der Übungen müßten das 18 SWS sein. Du brauchst es dann sowieso zum Studium.
 
Hallo Harald

ferris2803 schrieb:
Hallo alle zusammen,

habe leider kein Abi, dennoch möchte ich irgendwand ein Diplom in Händen halten. Hab mich daher entschlossen mich zunächst als Akademiestudent einzuschreiben und mit der Zusatzprüfung in das ordentliche Studium aufgenommen zu werden.
Hat jemand von euch evtl. den selben Weg schon hinter sich? Inwieweit werden die erbrachten Leistungen als Akademiestudent angerechnet?
Über jeden Tip bin dankbar.

Gruß
Harald

bin den gleichen Weg wie du gegangen und im ersten Semester.....ich hoffe es läuft weiter so gut für mich...die drei Scheine die du bis zur Zwischenprüfung machst werden dir nachher angerechnet....die Fernuni gibt dir auch Auskunft darüber...

Gruß Carina
 
ich habe auch nur mit Fachabi angefangen. Ich muss nur 3 Klausuren schreiben, das mit der Mündlichen wusste ich garnicht. Wann muss man die denn machen und in welchem Fach?
 
Alina81 schrieb:
Hi, ich habe auch nur mit Fachabi angefangen. Ich muss nur 3 Klausuren schreiben, das mit der Mündlichen wusste ich garnicht. Wann muss man die denn machen und in welchem Fach?

Hallo Alina,
herzlich willkommen im Forum🙂, studierst Du Wiwi und meinst die Brückenkurse? Dann brauchst Du keine mündliche Prüfung. In anderen Studiengängen kenne ich mich nicht aus.
 
Anna-dMd,
ja ich studiere wiwi.

danke, dachte schon ich muss noch zusätzlich irrgendwelche Prüfungen ablegen.

Gruß alina
 
Alina81 schrieb:
Hi, ich habe auch nur mit Fachabi angefangen. Ich muss nur 3 Klausuren schreiben, das mit der Mündlichen wusste ich garnicht. Wann muss man die denn machen und in welchem Fach?

Unter das alte Einstufungsprüfungsrecht fällst Du nur dann, wenn Du bereits einen Antrag auf Einstufungsprüfung gestellt hast. Wenn Du die Zusage für Diplom-Wiwi hast, die Einstufungsprüfung machen zu dürfen, dann mußt Du vorher angeben, welche 3 Klausuren (innerhalb von 2 Jahren) Bestandteil der Einstufungsprüfung sein sollen. Die bestandenen Klausuren werden Dir auf das Studium ohne Note angerechnet. Dann kommt noch eine mündliche Prüfung.
Wenn du nur die Fachhochschulreife hast, kannst Du keine Einstufungsprüfung machen. Da muß schon eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen.

Mit der Fachhochschulreife kannst Du über drei Brückenkurse die fachgebundene Hochschulreife erwerben.

Nach der neuen Zulassungsprüfungsregel kannst Du auch eine Prüfung machen, wenn Du nur die Fachhochschulreife (oder mindestens den schulischen Teil) hast. Da müssen dann 5 Klausuren innerhalb von 6 Semestern bestanden sein. Eine mündliche Prüfung wird nicht verlangt.
 
Laut Fachbereich WIWI
muss man innerhalb von sechs Semestern fünf Prüfungen schaffen und kann dann den Statuswechsel beantragen wenn mann;

-22 ist
-eine Berufsausbildung vorweisen kann und
-3 Jahr Berufspraxis hat.

Ist der Statuswechsel noch nicht durch(Bürokratie.....😱) und du schreibst währenddessen als Status "Akademiestudent" weitere Prüfungen(also mehr als fünf...) werden die trotzdem anerkannt. Hier hab ich mir die Auskunft geben lassen dass dies sehr kulant gehandhabt wird.

Vorsicht: Voraussichtlich gibts ab nächstem Jahr zum WS 06/07 nur noch Bachelor - Master!!! Wenn du bis dahin die fünf Prüfungen noch nicht hast wirst du dich vielleicht nur noch in diese Sutidiengänge einschreiben können.

Wobei ICH hier kein Problem sehe. Ist im Endeffekt auch nicht wirklich anders als der normale Diplomstudiengang.
 
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