LL.M und Arbeitslosengeld

Dr Franke Ghostwriter
Ich beziehe ALG I habe vor mich für den LL.M Studiengang einzuschreiben.

Meine Fragen:

1.Wieviel Semesterwochenstunden darf ich maximal belegen damit mir nicht das Arbeitslosengeld I gekürzt wird?

2. Im ersten Semester des LL.M soll man 3 Module belegen also 3 mal 5 SWS ( Semesterwochenstunden) Ist das nun Teilzeit oder Vollzeit?

3. Muss man sich Teilzeit einschreiben oder geht Vollzeit , da es ja ein Zusatzstudiengang ist und nicht so umfangreich wie ein Erststudium? Ich meine alles im Hinblick auf die Geschichte mit dem Arbeitsamt.
 
1.Wieviel Semesterwochenstunden darf ich maximal belegen damit mir nicht das Arbeitslosengeld I gekürzt wird?

Irrelevant, so lange Du den Teilzeitstudierendenstatus inne hast. Du musst es aber dem Arbeitsamt mitteilen, sonst droht eine Leistungskürzung.

2. Im ersten Semester des LL.M soll man 3 Module belegen also 3 mal 5 SWS ( Semesterwochenstunden) Ist das nun Teilzeit oder Vollzeit?

Keine Ahnung, muss jemand anderes beantworten

3. Muss man sich Teilzeit einschreiben oder geht Vollzeit , da es ja ein Zusatzstudiengang ist und nicht so umfangreich wie ein Erststudium? Ich meine alles im Hinblick auf die Geschichte mit dem Arbeitsamt.

Wenn Du Dich Vollzeit einschreibst, bist Du nicht mehr für den Arbeitsmarkt verfügbar - so jedenfalls die Annahme des Arbeitsamtes. Damit wäre Dein ALG I hinfällig.

4. Am wann soll man das dem Arbeitsamt melden, wenn die Einschreibung erfolgt ???

Sobald Du die Unterlagen in den Händen hältst. Besser vorab, lass Dir das alles bitte schriftlich bestätigen, denn so mancher Sachbearbeiter hat deutlich mehr Haare auf den Zähnen, als einem lieb sein kann.
 
Danke Andrea für die schnelle Antwort!

Was bringt denn dieser Teilzeitstudiengangstatus, wenn man dann so viel Kurse belegt, dass mal z.B auf 25 SWS kommt. GIbt es wirklich keine Begrenzung der SWS?
 
Der Unterschied an der FernUni: Deine Regelstudienzeit verlängert sich und wenn Du die Gebührenermäßigung im Erststudium (in Deinem Fall nicht möglich, da Master-Studium) in Anspruch nehmen magst, geht das nur zur Hälfte.

Belegen kannst Du auch alles auf einmal, ob das aber sinnig ist, sei dahin gestellt.
 
Naja, der Arbeitslosengeld-Teil passt hier schon. Zum LL.M gibt es den Forenbereich hier: Master of Laws - Fernuni Hagen Forum
 
Hab mit dem Bearbeiter beim Arbeitsamt gesprochen. Der meinte man dürfte bei ALG I nur bis 15 Stunden die Woche was nebenbei machen , bei mehr wird das ALG i gestrichen.

Ich sagte zu ihm, dass ich die Kurse so belegen kann für den LL.M , dass ich nicht über diese 14,99 Stunden komme. Der Bearbeiter meinte nur ganz salopp dazu: Vollzeitstudium sind 40 Stunden und Teilzeitstudium sind 20 Stunden, egal ob "normale" oder Fernuni Hagen. Er hat gesagt Teilzeitstudium und ALG I ginge nicht. Das würde aber allem hier Gesagtem aber widersprechen! Ich könnte doch die Module so wählen, dass ich nicht über 15 Stunden komme oder? 5 SWS sind etwa 9 Zeitstunden im teilzeitstudium oder?


Was soll ich denn jetzt machen??
 
Dein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur hat ja ganz nette Haare auf den Zähnen.

Ich kenne zwischenzeitlich mehrere Fälle, die mit ALG I bzw. ALG II an der FeU studieren und die meisten hatten bei ihren Sachbearbeitern keinerlei Probleme.

Niemand kann Dir einen höheren Aufwand als 15h/Woche nachweisen. Denn die SWS und die Stundenzahlen, die dazu von der FeU angegeben werden, variieren von Studi zu Studi.

Nirgendwo steht, dass das exakt 20h/Woche sein sollen, diese sind lediglich an die Regelstudienzeit angelehnt, jedoch nicht verbindlich festgelegt. Hierbei ist auch der Hinweis, dass das Studium von vielen berufsbegleitend neben einem Vollzeitjob durchgeführt wird, evtl. hilfreich. Vielleicht nützt auch ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters.

Wenn das alles nichts bringt würde ich an Deiner Stelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, das wirkt oft wahre Wunder. "Heimlich" würde ich es auf jeden Fall nicht machen, das könnte zu Ärger führen.

Eventuell kann man Dir auch mit einem Schreiben bzw. einer Bestätigung aus dem Studierendensekretariat weiter helfen, dass ein TZ-Studium einer Arbeitsaufnahme nicht im Wege stünde und dass Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest.
 
Danke für die schnelle Antwort! Würde denn die FernUni so ein Schreiben auch austellen? weil der Sachbearbeiter meinte: "Ich bezweifle dass, die Ihnen so ein Schreiben austellen werden" !
 
Hab mit dem Bearbeiter beim Arbeitsamt gesprochen. Der meinte man dürfte bei ALG I nur bis 15 Stunden die Woche was nebenbei machen , bei mehr wird das ALG i gestrichen.

Ich sagte zu ihm, dass ich die Kurse so belegen kann für den LL.M , dass ich nicht über diese 14,99 Stunden komme. Der Bearbeiter meinte nur ganz salopp dazu: Vollzeitstudium sind 40 Stunden und Teilzeitstudium sind 20 Stunden, egal ob "normale" oder Fernuni Hagen. Er hat gesagt Teilzeitstudium und ALG I ginge nicht. Das würde aber allem hier Gesagtem aber widersprechen! Ich könnte doch die Module so wählen, dass ich nicht über 15 Stunden komme oder? 5 SWS sind etwa 9 Zeitstunden im teilzeitstudium oder?


Was soll ich denn jetzt machen??

HI,

was du machen kannst ist eins, gebe dein Fach an in dem du die Klausur schreiben willst, alle anderen Fächer kannst du bei einer Arbeitsaufnahme sofort reduzieren, bzw. auf nächstes Semester verschieben zu schreiben.

Du bist ja nicht verpflichtet gleich 10 Fächer in einem Semester zu lernen 😉
und da auch noch die Klausuren mit 1,0 zu bestehen! Alles klar😀

Hg
Katja
 
@JohnRambo

Ich würde nicht alles ernst nehmen was die Typen vom Arbeitsamt vom Stapel lassen. Erfahrungsgemäß haben die nämlich keine Ahnung und geben mündliche Auskünfte ins Blaue hinein. Wenn Du von denen eine verbindliche Auskunft haben willst, dann verlange diese schriftlich. Das ist die wichtigste Grundregel, wenn man mit der Agentur/ARGE kommuniziert.

Tatsache ist, dass auf der Studienbescheinigung der FU vermerkt ist, ob man als Teilzeit- oder Vollzeitstudent eingeschrieben ist. Das muss der Agentur/ARGE genügen.

Wie viele SWS Du tatsächlich belegst geht die nichts an und ist aus der Studienbescheinigung nicht ersichtlich. Man kann auch als Teilzeitstudent das Vollzeitprogramm absolvieren, ohne dass sich an der Studienbescheinigung etwas ändert. Wenn Du zwischenzeitlich einen Job bekommst kannst Du das Pensum wieder runterfahren. Mach Dir das Leben doch nicht so kompliziert.
 
Das Problem daran ist, wenn man kurzerhand gegen die Aussage seines Sachbearbeiters geht, dass die einem die Leistungen sperren oder "nur" kürzen. Und dann beginnt so richtig der Ärger und die Rennerei.

Ich würde es nicht riskieren und einfach machen, sondern die Angelegenheit regeln.
 
@yeswecan: Meinst Du diese Stelle hier:

(2) Soweit der Student keine Bescheinigung seiner Ausbildungsstätte über den für das Erreichen des Studienziels erforderlichen wöchentlichen Arbeitsaufwand mit dem Zusatzfragebogen vorlegt, sind geeignete Informationsmittel heranzuziehen. Bleiben diese Ermittlungen ohne Ergebnis, ist eine Auskunft über den studienbedingten Arbeitsaufwand von der Ausbildungsstätte anzufordern. Derartige Anfragen sind an die zuständigen Prüfungsämter oder Fachbereiche der Hochschulen zu richten.
 
ist zwar schon was länger her - aber das Thema trifft mein Anliegen ziemlich auf den Punkt.
Ich bin grade dabei mich per flexiblen Studieneinstieg ins SS12 als Teilzeitstudi einzuschreiben. Nun beziehe ich jetzt ALG1 und mir sagte auch mein netter Sachbearbeiter, dass sobald ich das Studium antrete, meine Leistungen um 50% gekürzt werden - da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichend zur Verfügung stünde.
Nun werde ich wohl in der nächsten oder übernächsten Woche vermutlich mit den entsprechenden Bearbeitern für meine Leistungen reden müssen und suche nach guten Argumenten und besser noch rechtlichen Wegen, dass das so nicht passiert.
Mein bisheriger Standpunkt ist, dass es doch unzulässig ist, dass ich nur noch 420€ kriegen soll, wenn ich mich weiter qualifiziere - würde ich es nicht tun, könnte ich auf der faulen Haut liegen. Habe überlegt das mit Nachweisen über meine Bewerbertätigkeit zu untermauern - da ich letzten Endes auch Arbeit suche und prinzipiell auch auf Vollzeitniveau (wenn es denn realistisch ist 40h/Woche+Teilzeitstudium zu stemmen).

Bin über jeden Ratschlag dankbar!
Schönes Wochenende!
 
Du solltest Deinen Sachbearbeiter darauf aufmerksam machen, dass Du ein reines Fernstudium ohne Anwesenheitspflichten beginnst und Du somit dem Arbeitsmarkt weiterhin voll zur Verfügung stehst. Weiterhin gilt die bereits genannte Regelung, dass Du offiziell weniger als 15 Stunden pro Woche für Dein Studium aufwenden darfst.
Aktiv nach Arbeit suchen musst Du selbstverständlich weiter, d.h. ggf. die notwendigen Nachweise über Bewerbungen auf Vollzeitstellen.
Teilzeitstudiengänge an anderen Hochschulen sind mit häufig mit Präsenzpflichten verbunden, was zu Problemen mit dem Arbeitslosengeld führen kann, da Du in diesem Fall dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehst, selbst wenn die Veranstaltungen abends oder am Wochenende stattfinden.
 
ich hätte auch so ähnliche Frage und zwar , kann man während einer vom Amt (ALG1) finanzierten Umschulung , ein Teilzeitstudium anfangen? gibt 's dann ärger vom Amt?
 
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