Markierungen im BGB / HGB

Dr Franke Ghostwriter
wuerde gern wissen, ob und wenn ja was ihr euch so markiert.

Oft haben die Mentoren da ja ein paar Tipps parat. Bin zur Zeit im Ausland und hab dadurch keine mentoriellen Veranstalungen in Anspruch genommen, aber vielleicht habt ihr ja ein paar gute Tipps parat
 
Auf jeden Fall die 280er, 433 ff., Werkvertrag ab 631, Delikt ab 823. Im HGB eher weniger, da die ersten Paragraphen ja alle relevant sind. Vielleicht noch Handelskauf, müssten 366 ff. sein.
Das halte ich für wichtig. Ansonsten entscheide ich das kurzfristig. Hatte mir letztes Semester im externen Rewe auch so einiges markiert, und gerade bei Steuern habe ich dann doch nur über´m Inhaltsverzeichnis gehangen.
Von daher: Weniger ist manchmal mehr, und genug Zeit dürfte man haben, da nur 20 Ankreuzfragen kommen.
 
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