Modul 31021 Kurs 00091 - früher BWL II - Kurseinheit 3 - Abgabe

Dr Franke Ghostwriter
Modul 31021 (Kurs 00091) - früher BWL II - KE 3 - Abgabe

Hallo,

bald geht das neue Semester los und so langsam werden die Unterlagen verschickt.
Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.

Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.

Duddits
 
ich hab in den letzten Tagen mal angefangen - allerdings nur mit Aufgabe 3. Hab die Lösung aber gerade nicht da (bin auf Arbeit). Außerdem ist sie noch nicht vollständig, bzw. weiß ich bei Aufgabe a, dass mein Ergebnis wahrscheinlich falsch ist😱 . Weiß aber auch nicht, wie ich es anders machen soll.
Derzeit bin ich über Aufgabe 4 und bearbeite gerade das Kapitel im Skript.

Lg, Arlett
 
geht es dabei schon um die 1. EA? sorry bin neu hier und dazu noch erstsemestler.... :lol:

Ich habe da nämlich direkt mal eine Frage zur 1. Aufgabe:
Bei der Berechnung des Bilanzgewinns, wenn keine anderen Regeln bezüglich der Verteilung angegeben sind, rechne ich immer die Hälfte des JÜ auf andere Gewinnrücklagen ( natürlich nur bis zur Hälfte des GK )???

ich bin da total unsicher ... die Formel für die Berechnung hab ich da, aber irgendwie reicht das nicht ...:aergern:

viele grüße
ela
 
hallo,

Bei der Berechnung des Bilanzgewinns, wenn keine anderen Regeln bezüglich der Verteilung angegeben sind, rechne ich immer die Hälfte des JÜ auf andere Gewinnrücklagen ( natürlich nur bis zur Hälfte des GK )???

ela


Wieso nur bis zur Hälfte des GK ? Nach §58 II AktG darf die Hälfte des Überschusses in andere GEwinnrücklagen eingestellt werden, das müßte dann unabhängig vom Gesamtkapital sein.
Was Du meinst bezieht sich auf die Anwendungen bei Satzungen, die abweichende Regelungen vorsehen, dann darf tatsächlich nur bis zur Hälfte des GK eingestellt werden.

Grüße,
Jens
 
Ja ok, das hängt noch etwas bei mir ....
das bedeutet, wenn in der satzung keine regelungen getroffen sind bezüglich einstellung in andere gewinnrücklagen, müssten vorstand und aufsichtsrat keine einstellungen vornehmen, abgesehen von der gesetzlichen rücklage, falls diese mit der kapitalrücklage noch keine 10% des GK entspricht??

hab das jetzt richtig erkannt oder bin ich wieder auf dem holzweg
😕

lg ela
 
@holdrio
Genau so sehe ich das auch. Wenn die Geschäftsleitung den Jahresabschluss feststellt, darf sie von 0 bis 50% des JÜ (§158 Abs. 2) in die Anderen Gewinnrücklagen einstellen.
Bist du auch der Meinung, dass im Gegensatz zu §158 Abs. 1 der JÜ nicht um die Verlustvorträge und Ges. Rücklagen bereinigt werden muss?
Ich habe als Bilanzgewinn zu Aufgabe 1a 36,18 und -1 mio.
KE1 Seite 38 (4) - Hier wird §158 Abs. anders interpretiert, d.h. JÜ muss um Verlustvorträge und ges. RL bereinigt werden, bevor die 50% berechnet werden.
Dann hab ich als Bilanzgewinn 36, 19 und 9,5.

Was zum Teufel wollen die mit der Fragestellung bei 1b bezwecken? Meine Antwort wäre hier, dass entsprechende Satzungsbestimmungen quasi alles möglich machen, so auch eine Regelung, dass der Bilanzgewinn immer 9,5 Mio betragen soll.

???
lg pf
 
Was zum Teufel wollen die mit der Fragestellung bei 1b bezwecken? Meine Antwort wäre hier, dass entsprechende Satzungsbestimmungen quasi alles möglich machen, so auch eine Regelung, dass der Bilanzgewinn immer 9,5 Mio betragen soll.

Eben nicht.
§58 Abs 2 Satz 3 sagt nämlich, das in Fällen von Satzungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, bis zu einer Gesamtsumme von 50 % des Grundkapitals in die Kapitalrücklagen eingestellt werden darf. In dieser Aufgabe ist das unbedeutend, da bei einem GK von 400 also bis max. 200 eingestellt werden dürfte, was wesentlich höher ist als der JÜ. Von daher sind also 9,5 als Bilanzgewinn möglich. Für andere Beispiele / Fälle mit anderem GK mag das ganz anders aussehen....
 
@PeterF

Hallo peter,

das sehe ich genauso... allerdings komme ich immer wieder mit den § durcheinander...

ok, du meinst sicherlich die erste EA?? ich hatte die erstmal beiseite gelegt, werde ich aber morgen direkt ranmachen und dir meine ergebnisse schicken ... ich hab da schon angefangen, war allerdings unsicher, da mir der wert recht hoch erschien ....🙁

viele viele grüße
ela
 
Also ich bin auf folgende Bilanzgewinne gekommen:

Jahresüberschuss1 = 40
Jahresüberschuss1* = Jahresüberschuss1 + Gewinnvortrag = 40+16 = 56
Jahresüberschuss1** = Jahresüberschuss1* - gesetzliche Rücklage = 56 (da hier keine gesetzliche Rücklage notwendig ist)
Bilanzgewinn1 = Jahresüberschuss1** / 2 = 28

Jahresüberschuss2 = 40
Jahresüberschuss2* = Jahresüberschuss2 + Gewinnvortrag = 40+0 = 40
Jahresüberschuss2** = Jahresüberschuss2* - gesetzliche Rücklage von 5% = 40 - 2 = 38
Bilanzgewinn2 = Jahresüberschuss2** / 2 = 19


Jahresüberschuss3 = 40
Jahresüberschuss3* = Jahresüberschuss3 - Verlustvortrag = 40-20 = 20
Jahresüberschuss3** = Jahresüberschuss3* - gesetzliche Rücklage von 5% = 20 - 1 = 19
Bilanzgewinn3 = Jahresüberschuss3** / 2 = 9,5

Und meiner Meinung nach kann der Bilanzgewinn bei allen auf 9,5 gesenkt werden, solang die Satzung entsprechend angepasst wird, da das halbe Grundkapital nirgends überstiegen wird.

Meinungen dazu? bzw. was habt ihr anders gerechnet?
 
Also ich hab das genauso, allerdings ... bin ich mir nicht sicher mit den Gesetzlichen Rücklagen...

4% des Gewinnvortrages bis 10% vom Stammkapital als gesetzliche Rücklage gebildet worden sind.

Allerdings besteht doch die Möglichkeit das er auch über 10% des StK als gesetzliche Rücklage bildet (passiert ja im Fall 1 durch das Agio auch), und im Getz steht muß mindestens 10% des StK betragen. Ich würde (und die Firma will es ja auch) einen sehr geringen Bilanzausweis haben. Somit würde ich trotz der Überschreitung der 10% die 4% in die gesetzliche Rücklage einzahlen, allerdings wäre das Geld ja dann leider für immer von der Ausschüttung gesperrt ....



Aufgabe 3)

Bruttovermögen : 500.000 € - 50.000 € InsOKosten = 450.000 €
Schulden gesamt: 900.000 €

a)

Bei gleichmäßiger Verteilung des Bruttovermögens auf alle Gläubiger wären das 50% der Schulden als Verteilungsschlüssel.

b)

Bruttovermögen: 500.000 €
- Aussonderungen
150.000 € Grundstücke
150.000 € Auto
100.000 € Forderungen
50.000 € Kosten des InsVerf

= 50.000 € Freie Aktiva

Berechnung der offenen Posten abzgl. Sicherungen

Bank A = keine offenen Posten
Bank B = 150.000 €
Kunz = 100.000 €
Hinz= 250.000 €

Offene Posten = 500.000 €

Berechnung des Verteilungssatzes:

offene Posten *100 / offene Posten gesamt

Bank A = 0%
Bank B = 150.000 *100/ 500.000 = 30 %
Kunz= 100.000 *100/ 500.000 = 20 %
Hinz= 250.000 *100/500.00 = 50 %

Verteilung der freien Aktiva:

Bank A = 0 €
Bank B= 30% von 50.000 € = 15.000 €
Kunz = 20% von 50.000 € = 10.000 €
Hinz= 50 % von 50.000 € = 25.000 €


Befriedigungen:

Bank A :
Soll: 150.000 €
Ist: 150.000 €
Befriedigung: 100%

Bank B:
Soll: 300.000€
Ist: 165.000 €
Befriedigung: 55 % ( 165*100/300)

Kunz:
Soll: 250.000 €
Ist: 110.000 €
Befriedigung: 44 % ( 110*100/250)

Hinz:
Soll: 200.000 €
Ist: 25.000 €
Befriedigung: 12,5% ( 25*100/200)


Hat das jemand genau so, oder vielleicht auch anders?
 
Also ich bin auf folgende Bilanzgewinne gekommen:

Jahresüberschuss1 = 40
Jahresüberschuss1* = Jahresüberschuss1 + Gewinnvortrag = 40+16 = 56
Jahresüberschuss1** = Jahresüberschuss1* - gesetzliche Rücklage = 56 (da hier keine gesetzliche Rücklage notwendig ist)
Bilanzgewinn1 = Jahresüberschuss1** / 2 = 28


Hallo Snixx,

im Gesetz und im Skript heißt es, dass in weitere Gewinnrücklagen max. 50 % des um Verlustvortrag und Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen gekürzten Jahresüberschuss einstellbar sind.

Meine Rechnung sieht wie folgt aus:


JÜ + Gewinnvortrag = 56
keine Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen
JÜ - Verlustvortrag (=0) = 40 --> dann /2
Also Einstellung in die weiteren Gewinnrücklagen = 20
und auszuschüttender Betrag: 56 - 20 = 36

Da ich mir allerdings nicht ganz sicher bin, wollte ich die Anregung in den Raum stellen... Vielleicht weißt Du oder jemand anders mehr.

vg

rob

P.S.: In diesem Fall wäre bei Fall 1 auch die Reduktion auf 9,5 Mio. € nicht möglich...
 
@ haroeris: bei Aufgabe 3a) müssen zunächst die Verfahrenskosten subtrahiert werden. Es ergibt sich eine Befriedigungsquote von 50 %.

Außerdem spricht man von Absonderungen.
Aussonderungen sind z.B. im Falle von Sicherungsübereignung oder Kauf unter Eigentumsvorbehalt zu finden, also wenn Gegenstände aus dem Besitz des insolventen Betriebes an die eigentlichen Eigentümer übergehen.
 
@ haroeris: bei Aufgabe 3a) müssen zunächst die Verfahrenskosten subtrahiert werden. Es ergibt sich eine Befriedigungsquote von 50 %.

Außerdem spricht man von Absonderungen.
Aussonderungen sind z.B. im Falle von Sicherungsübereignung oder Kauf unter Eigentumsvorbehalt zu finden, also wenn Gegenstände aus dem Besitz des insolventen Betriebes an die eigentlichen Eigentümer übergehen.

ups... Aufgabe a) stimmt hab ich vergessen *heul*

Aufgabe b) ..

das Grundstück, Auto und die Forderungen sind doch sicherungsübereignet .... *fragend schau*
 
Aufgabe 1

Hi Rob,

Ich sehe das eigentlich genauso, wie du:
In die Gewinnrücklage, welche die Geschäftsleitung bilden kann, geht m.E. "nur" der Jahresüberschuss ./. Verlustvortrag ./. gesetzliche Rücklage ein, aber nicht der Gewinnvortrag (§ 58, Abs 1,2), oder habe ich hier was falsch verstanden?

Bei Teilaufgabe b) stimme ich dir auch zu:
Hier kann mit obriger Argumentation der Bilanzgewinn m.E. nicht auf 9,5 Mio gedrückt werden. Zwar dürften theoretisch 150 Mio in Gewinnrücklagen eingestellt werden, es darf aber nur der Jahresüberschuss ./. usw verwendet werden, also die 40 Mio. Davon bleibt der Gewinnvortrag von 16 Mio unberührt, womit der Bilanzgewinn 16 Mio wäre.
 
Hi Rob,

Ich sehe das eigentlich genauso, wie du:
In die Gewinnrücklage, welche die Geschäftsleitung bilden kann, geht m.E. "nur" der Jahresüberschuss ./. Verlustvortrag ./. gesetzliche Rücklage ein, aber nicht der Gewinnvortrag (§ 58, Abs 1,2), oder habe ich hier was falsch verstanden?

Jahresüberschuß ./. Verlustvortrag ./. gesetzliche Rücklagen + Gewinnvortrag ...

so hab ich das verstanden
 
Aufgabe 1

Hi Haroeris,

Jahresüberschuß ./. Verlustvortrag ./. gesetzliche Rücklagen + Gewinnvortrag ...

Ich versuche mal zwei Argumente:
  1. In § 58 AktG ist explizit von Jahresüberschuß ./. Verlustvortrag ./. gesetzliche Rücklagen die Rede, nicht vom Gewinnvortrag.
  2. Logisch: Ich weiss, Gesetze und Logik 🙄 ... Den Gewinnvortrag beschließt die Hauptversammlung, vermutlich um im nächsten Jahr nochmal entscheiden zu können, was hiermit passiert. Wenn die HV diese Enscheidung nicht würde haben wollen, hätte sie den Betrag ja auch in Gewinnrücklagen buchen können. Über die Verwendung/Auflösung der Gewinnrücklagen entscheidet nur die Geschäftsleitung! Wenn der Gewinnvortrag von der Geschäftsleitung ebenfalls zur Bildung von Rücklagen herangezogen werden könnte, welchen Einfluss hätte dann hier noch die HV?
Hoffe, es ist deutlich geworden, was ich meinte ...
 
ups... Aufgabe a) stimmt hab ich vergessen *heul*

Aufgabe b) ..

das Grundstück, Auto und die Forderungen sind doch sicherungsübereignet .... *fragend schau*

Stimmt, die Autos sind tatsächlich zur Sicherung übereignet. Allerdings steht bei b) der Hinweis, dass es Absonderungsrechte sind... however... Ist auch nicht soooo wichtig, denke ich.😀


Sooooooooooooooooo, und es geht direkt weiter: bei Aufgabe 3 b hab ich folgendes raus:
Bank A - 100 % (is klar)
Bank B - 55 % ((150 T€ + 10 % von der Restschuld, also 15 T€)/300 T€)
Hinz - 10 % (weil nachrangiger Gläubiger)
Kunz - 55 % (100 T€ + 10 % * 100 T€ / 200 T€)
 
Also ich bin auf folgende Bilanzgewinne gekommen:

Jahresüberschuss1 = 40
Jahresüberschuss1* = Jahresüberschuss1 + Gewinnvortrag = 40+16 = 56
Jahresüberschuss1** = Jahresüberschuss1* - gesetzliche Rücklage = 56 (da hier keine gesetzliche Rücklage notwendig ist)
Bilanzgewinn1 = Jahresüberschuss1** / 2 = 28

Jahresüberschuss2 = 40
Jahresüberschuss2* = Jahresüberschuss2 + Gewinnvortrag = 40+0 = 40
Jahresüberschuss2** = Jahresüberschuss2* - gesetzliche Rücklage von 5% = 40 - 2 = 38
Bilanzgewinn2 = Jahresüberschuss2** / 2 = 19


Jahresüberschuss3 = 40
Jahresüberschuss3* = Jahresüberschuss3 - Verlustvortrag = 40-20 = 20
Jahresüberschuss3** = Jahresüberschuss3* - gesetzliche Rücklage von 5% = 20 - 1 = 19
Bilanzgewinn3 = Jahresüberschuss3** / 2 = 9,5

Und meiner Meinung nach kann der Bilanzgewinn bei allen auf 9,5 gesenkt werden, solang die Satzung entsprechend angepasst wird, da das halbe Grundkapital nirgends überstiegen wird.

Meinungen dazu? bzw. was habt ihr anders gerechnet?

Gruss

also, ich habe das gleiche gerechnet.
durch das anpassen der satzung, könnten natürlich andere bildungen von rücklagen möglich sein und wenn nichts anderes bekannt ist, würde ich mich erstmal an die § halten, da die ag darauf bedacht ist einen geringen bilanzgewinn zu erhalten, ist es naheliegend das sie auch auf ihre 4% verzichten.

viele grüße
ela

 
Hi Haroeris,



Ich versuche mal zwei Argumente:
  1. In § 58 AktG ist explizit von Jahresüberschuß ./. Verlustvortrag ./. gesetzliche Rücklagen die Rede, nicht vom Gewinnvortrag.
Sehe ich anders. § 58 ist für diese Berechnung des Bilanzgewinn noch nicht entscheidend. Vgl. Skript KE 1 Seite 37.
Da steht: Bilanzgewinn = JÜ + Gewinnvortrag - Verlustvortrag - Auflösung von Rücklagen + Bildung von Rücklagen (gesetzl. und andere Rücklagen)

Würde für FAll 1 bedeuten: 40 + 16 - 0 - 0 + 0 = 56/2 = 36

Was mich jedoch noch stört, ist die Angabe des Agios. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Einstellungen in die gesetzl. Rücklage??
Wurde ja mal schon kurz angesprochen
2. Logisch: Ich weiss, Gesetze und Logik 🙄 ... Den Gewinnvortrag beschließt die Hauptversammlung, vermutlich um im nächsten Jahr nochmal entscheiden zu können, was hiermit passiert. Wenn die HV diese Enscheidung nicht würde haben wollen, hätte sie den Betrag ja auch in Gewinnrücklagen buchen können. Über die Verwendung/Auflösung der Gewinnrücklagen entscheidet nur die Geschäftsleitung! Wenn der Gewinnvortrag von der Geschäftsleitung ebenfalls zur Bildung von Rücklagen herangezogen werden könnte, welchen Einfluss hätte dann hier noch die HV?
Hoffe, es ist deutlich geworden, was ich meinte ...
Sie beschließt auch den Verlustvortrag. Von daher nicht einschlägig
 
Sehe ich anders. § 58 ist für diese Berechnung des Bilanzgewinn noch nicht entscheidend. Vgl. Skript KE 1 Seite 37.
Da steht: Bilanzgewinn = JÜ + Gewinnvortrag - Verlustvortrag - Auflösung von Rücklagen + Bildung von Rücklagen (gesetzl. und andere Rücklagen)

Würde für FAll 1 bedeuten: 40 + 16 - 0 - 0 + 0 = 56/2 = 36

Was mich jedoch noch stört, ist die Angabe des Agios. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Einstellungen in die gesetzl. Rücklage??
Wurde ja mal schon kurz angesprochen

Sie beschließt auch den Verlustvortrag. Von daher nicht einschlägig

Ja, Agios müssen in die Rücklagen rein ....

Darum ist bei Fall 1 die Rücklage bereits höher als 10%
 
der agio bildet ausschließlich die kapitalrücklage, dadurch kann natürlich schon die kapitalrücklage über 10% kommen. die regelung besagt ja nur, falls kapitalrücklage und gesetzl. rücklage nicht 10% zusammen ergeben vom nennwert, dann is die gesellschaft verpflichtet 5% in die gestzl. rücklage zuschießen.

aufgabe 2 hab ich noch nicht, dafür muss ich noch ein paar seiten lesen *ätchz* ...
 
Aufgabe 1

Hi Steco,

Sehe ich anders. § 58 ist für diese Berechnung des Bilanzgewinn noch nicht entscheidend. Vgl. Skript KE 1 Seite 37.

Es ging mir hier noch gar nicht um den Bilanzgewinn/verlust, sondern welche Posten die Geschäftsleitung zur Bildung von Gewinnrücklagen verwenden darf. Das steht ja auch im §58 🙂. Ich versuch mein Problem nochmal klarer zu fassen: §58 besagt, dass die Bildung von Gewinnrücklagen aus dem Jahresüberschuss (abzüglich blah ..., ist wohl unumstritten) erfolgt. Es steht nicht darin, dass die GL zur Bildung der Gewinnrücklagen zum Jahresüberschuss den Gewinnvortrag aufaddieren kann/darf/soll !

Jetzt zum Bilanzgewinn/verlust: Hier ist nach § 268 HGB vorgeschrieben, dass der Gewinn/Verlustvortrag zur Bildung des Bilanzgewinns/verlustes einbezogen werden muss, aber das sind zwei verschiedene paar Schuhe ...

Da steht: Bilanzgewinn = JÜ + Gewinnvortrag - Verlustvortrag - Auflösung von Rücklagen + Bildung von Rücklagen (gesetzl. und andere Rücklagen)

Der letzte Punkt ist IMHO falsch. Du meinst jetzt auf Seite 37 Abb 6, Punkt (4). Es geht hier nur um die Bildung von Gewinnrücklagen, nicht um die gesetzliche Rücklage. Letztere ist in dieser Abbildung überhaupt nicht enthalten ...

Würde für FAll 1 bedeuten: 40 + 16 - 0 - 0 + 0 = 56/2 = 36

Also die Rechnung versteh ich jetzt gar nicht:
JÜ(40) + Gewinnvortrag(16) - Verlustvotrag(0) - Bildung v. Rückl.(0) + Auflösung von Rücklagen = Bilanzgewinn/2 = max. Grösse der zu bildenen Rücklage? Öhhh, bin verwirrt :dunce:

Sie beschließt auch den Verlustvortrag. Von daher nicht einschlägig

Ja, bei einem Bilanzverlust! Da bleibt der Hauptversammlung ja auch nichts anderes übrig ... Aber inwieweit entkräftet das mein Argument. Der Beschluss eines Gewinnvortrags ist "freiwillig" ...
 
Aufgabe 1

Hi Haroeris, Hi Steco

Die Entkräftung ist eigendlich einfach ....
Auch die GF können von Ihren 50% einen Gewinnvortrag bilden und würden dann an der selben Stelle stehen, wie die HV, die wiederum aufeinander angewiesen wären.

Die GF alleine kann einen Gewinnvortrag bilden? Ich bin da jetzt ein wenig verunsichert, weil ich das wohl überlesen habe ... Kannst du mir bitte ein Wink in Form von Kursseite/Gesetz geben ...

Du kannst bei einem Bilanzverlust auch direkt das EK senken. Verlustvortrag bedeutet doch, dass du den Verlust ins nächste Jahr schiebst

Mein Fehler 🙂 Gut, ich ziehe das "logische" Argument hiermit zurück, war wohl doch zu konstruiert ...

Aber ich suche noch immer nach einem Hinweis, wo angegeben ist, dass die Geschäftsleitung für die Bildung von Gewinnrücklagen den Gewinnvortrag mit einbeziehen kann/muss ... :confused
 
Also jetzt noch mal bitte...

der JÜ 40 und nicht 56. 56 ergibt sich mit aus dem Gewinnvortag, wenn ich jetzt die rechnung so vornehme wie auf seite 12, dann komme ich jewils auf die werte 28 / 19 / 9,5

mir ist klar, das die rede von der hälfte des JÜ ist, also immer ausgehend von 40. dann allerdings komme ich auf 36 / 18 / -1 ( obwohl ich da eher sagen würde das die geschäftsführung im 3. fall keine anderen rücklagen bildet oder nur weniger in andere rücklagen schießt).

kann da bitte jetzt jemand mal licht ins dunkel bringen?

ich würde sagen, die rechnung immer ausgehend vom JÜ (40) wäre korrekt, da ja immer nur vom JÜ die rede ist.
ich kann nirgens finden das der JÜ + gewinnvortrag den JÜ ergibt.

HILFE!!!
 
ich kann nirgens finden das der JÜ + gewinnvortrag den JÜ ergibt.

HILFE!!!


Das geht ja auch gar nicht ^^. Aber das weißt du ja selber 🙂

Aloso ich habs mir nochmal durchgelesen und komme zum folgenden Schluss.
Für Fall 1

JÜ = 40
+ Gewinnvortrag = 16
- gesetzl. Rücklage = 0
- andere Rücklagen = 20 (=50% vom JÜ)
Bilanzgewinn ist = 36

Also so wie Rob das hat (s. Beitrag Seite 1)
Was meint ihr?
 
SO Aufgabe 1 fertig (ging ja 😉)

Meine ergebnisse:
a) 28, 19, 9,5 (mit den endsprechenden gesetzen belegt und begründet)
bei teil
b) ja dies ist möglich
„Auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung dürfen Vorstand und Aufsichtsrat keine Beträge in andere Gewinnrücklagen einstellen, wenn die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals übersteigen oder soweit sie nach der Einstellung die Hälfte überschreiten würden.“ §58 II Satz 3, AktG

Aufgabe 2 kommt heute abend mal drann. bis denn
mfg
erik
 
Das geht ja auch gar nicht ^^. Aber das weißt du ja selber 🙂

Aloso ich habs mir nochmal durchgelesen und komme zum folgenden Schluss.
Für Fall 1

JÜ = 40
+ Gewinnvortrag = 16
- gesetzl. Rücklage = 0
- andere Rücklagen = 20 (=50% vom JÜ)
Bilanzgewinn ist = 36

Also so wie Rob das hat (s. Beitrag Seite 1)
Was meint ihr?


also ich sehe das jetzt auch so, habe es mir immer wieder durchgelesen und ich kann ja nicht eine rücklage bilden in dem der gewinnvortrag schon enthalten ist, wenn immer nur rede vom jü ist....
abgesehen davon steht in den scheiß § auch nur JÜ, also was sagt uns das???!!!!!

mich würde nur noch interessierren wie du dann den fall 3. siehst???

ich würde dabei auf die umbuchung auf andere gewinnrücklagen verzichten
und wäre dann bei dem ergebnis von 19.
also die 5%- (1) und -20 = 19 ??
bist du damit einverstanden??
 
Ich hatte dann
JÜ = 40
- Verlustvortrag (= 20)
- gesetzliche Rücklage(=1)
- Andere Rücklage(= 20)
= -1

Frage die sich mir stellt: Bei der anderen Rücklage, ist da auch der Verlustvortrag herauszunehmen? Ergibt sich nicht eindeutig aus dem GEsetz.

-1 ist natürlich ein dummes Ergebnis. Würde sagen: der Bilanzgewinn beträgt 0, da §58 II von "höchstens" 50% spricht; also auch weniger.
 
Aufgabe 3)

Bruttovermögen : 500.000 € - 50.000 € InsOKosten = 450.000 €
Schulden gesamt: 900.000 €

b)

Bruttovermögen: 500.000 €
- Aussonderungen
150.000 € Grundstücke
150.000 € Auto
100.000 € Forderungen
50.000 € Kosten des InsVerf

= 50.000 € Freie Aktiva

Das sind doch keine Aussonderungen, oder? Sind das nicht alles Absonderungen? Im Ergebnis ändert sich ja nichts, aber man muss das ja irgendwie hinschreiben
 
@steco
Ich hatte dann
JÜ = 40
- Verlustvortrag (= 20)
- gesetzliche Rücklage(=1)
- Andere Rücklage(= 20)
= -1

Frage die sich mir stellt: Bei der anderen Rücklage, ist da auch der Verlustvortrag herauszunehmen? Ergibt sich nicht eindeutig aus dem GEsetz.

-1 ist natürlich ein dummes Ergebnis. Würde sagen: der Bilanzgewinn beträgt 0, da §58 II von "höchstens" 50% spricht; also auch weniger.

Genau vor diesem Problem stand ich auch, aber auf KE1 Seite 38 (4) steht es eindeutig.
Verlustvorträge und gesetzliche Rücklage müssen zunächst vom JÜ abgezogen werden. Davon 50% können in die anderen Rücklagen eingestellt werden. Deshalb ist im Fall 3 9,5 Mio richtig.
Gruß
PeterF
 
Genau vor diesem Problem stand ich auch, aber auf KE1 Seite 38 (4) steht es eindeutig.
Verlustvorträge und gesetzliche Rücklage müssen zunächst vom JÜ abgezogen werden. Davon 50% können in die anderen Rücklagen eingestellt werden. Deshalb ist im Fall 3 9,5 Mio richtig.
Gruß
PeterF

Deswegen komme ich mittlerweile auf 9 Mio, nicht 9,5.

40-20 = 20*0,05 = 1 als gesetzl. Rücklage
40-20 = 20 /2 = 10 als andere Rücklage
=> 40 - 20 - 1 - 10 = 9
 
Aufgabe 4

a) Beeinflussen sich positiv, da Auszahlung um 10 reduziert und Einzahlung um 5 erhöht wird gegenüber der Einzelbetrachtung

b) a1= Unterlassungsalternative
a2 = A
a3 = A + C
a4 = B
a5 = C



Aufgabe 5

a)
(1) 210620
(2) ca. 75000

b)
(1) 216980
(2) ca. 70500

Was meint ihr?
 
also bei Aufgabe 1 a) habe ich jetzt auch endlich die richtige lösung

36 19 9,5

§ 58 abs 1 und 2

im 3. fall muss erstmal der verlustvortrag abgezogen werden, dann bildet man die gesetzliche rücklage und davon kann man dann die hälfte in andere gewinnrücklagen einstellen ...

man war das eine schwere geburt ...:daumen
 
Aufgabe 4

a) Beeinflussen sich positiv, da Auszahlung um 10 reduziert und Einzahlung um 5 erhöht wird gegenüber der Einzelbetrachtung

b) a1= Unterlassungsalternative
a2 = A
a3 = A + C
a4 = B
a5 = C



Aufgabe 5

a)
(1) 210620
(2) ca. 75000

b)
(1) 216980
(2) ca. 70500

Was meint ihr?


Also, Aufgabe 4 sieht gut aus!

Bei Aufgabe 5 habe ich TOTAL andere ERgebnisse, wobei ich mir auch nicht ganz sicher bin. Aber sie weichen schon von Deinen ein wenig ab....:confused
 
@Steco...@Tony1868

5a(1)
Gesucht ist der "Restbarwert" einer 10J-Rentenzahlung nach Ablauf von 4 Jahren.
RBF (10J,6%)- RBF (4J,10%)=7,3601-3,4651. Das mit der Rentenzahlung multipliziert ergibt einen Barwert per heute von 194.750. Dieser Wert muss nach aufgezinst werden (1,06^4=1,2625), um den Wert in 4 Jahren zu bekommen. => 245.871,88

Bei (2) wird eine Rentenhöhe gesucht, den den gleichen Gesamtbarwert (also 50.000*7,3601=368.005) mit nur 6 Rentenzahlungen liefert.
RB/RBF (6J,6%) = 368.005/4,9173 = 74.838,83

5b (1)
Um den Gesamtbarwert zu bekommen muss man zunächst den Barwert für den ersten Teil ermitteln und den Barwert nach der Zinsänderung hinzuaddieren.
1. Teil RBF (6J,5%)*Rente = 5,0757*50.000 = 253.785
2. Teil (RBF (10J,7%)-RBF (6J,7%))*Rente = (7,0236-4,7665)*50.000=112.855
Dieser Wert beschreibt den Wert der Rentenzahlungen in 6 für 4 Jahre abgezinst auf heute.
Von dieser Summe (366.640) ist nun der bereits verbrauchte Barwert (RBF 4J, 5%)-> 3,546*50.000=177.300) abzuziehen. Damit erhält man den Wert der Restrentenansprüche in vier Jahren abgezinst auf heute=189.140. Aufgezinst mit dem Aufzinsungsfaktor (4J,5%) von 1,2155 ergibt das 229.899,67

b (2) ist genau so zu lösen wie a (2)
RB/RBF (6J,5%) = 366.640/5,0757 = 72.234,37

Gruß
PeterF
 
@Steco...@Tony1868

5a(1)
Gesucht ist der "Restbarwert" einer 10J-Rentenzahlung nach Ablauf von 4 Jahren.
RBF (10J,6%)- RBF (4J,10%)=7,3601-3,4651. Das mit der Rentenzahlung multipliziert ergibt einen Barwert per heute von 194.750. Dieser Wert muss nach aufgezinst werden (1,06^4=1,2625), um den Wert in 4 Jahren zu bekommen. => 245.871,88

Bei (2) wird eine Rentenhöhe gesucht, den den gleichen Gesamtbarwert (also 50.000*7,3601=368.005) mit nur 6 Rentenzahlungen liefert.
RB/RBF (6J,6%) = 368.005/4,9173 = 74.838,83

5b (1)
Um den Gesamtbarwert zu bekommen muss man zunächst den Barwert für den ersten Teil ermitteln und den Barwert nach der Zinsänderung hinzuaddieren.
1. Teil RBF (6J,5%)*Rente = 5,0757*50.000 = 253.785
2. Teil (RBF (10J,7%)-RBF (6J,7%))*Rente = (7,0236-4,7665)*50.000=112.855
Dieser Wert beschreibt den Wert der Rentenzahlungen in 6 für 4 Jahre abgezinst auf heute.
Von dieser Summe (366.640) ist nun der bereits verbrauchte Barwert (RBF 4J, 5%)-> 3,546*50.000=177.300) abzuziehen. Damit erhält man den Wert der Restrentenansprüche in vier Jahren abgezinst auf heute=189.140. Aufgezinst mit dem Aufzinsungsfaktor (4J,5%) von 1,2155 ergibt das 229.899,67

b (2) ist genau so zu lösen wie a (2)
RB/RBF (6J,5%) = 366.640/5,0757 = 72.234,37

Gruß
PeterF


ALso eigentlich hab ich keines deiner Ergebnisse so...........

Was meinen andere?
 
Hallöchen,

irgendwie bin ich ganz verwirrt, wo hast du den die Formel für Aufgabe 3b her (Berechnung Verteilungssatz).


Also ich hab das genauso, allerdings ... bin ich mir nicht sicher mit den Gesetzlichen Rücklagen...

4% des Gewinnvortrages bis 10% vom Stammkapital als gesetzliche Rücklage gebildet worden sind.

Allerdings besteht doch die Möglichkeit das er auch über 10% des StK als gesetzliche Rücklage bildet (passiert ja im Fall 1 durch das Agio auch), und im Getz steht muß mindestens 10% des StK betragen. Ich würde (und die Firma will es ja auch) einen sehr geringen Bilanzausweis haben. Somit würde ich trotz der Überschreitung der 10% die 4% in die gesetzliche Rücklage einzahlen, allerdings wäre das Geld ja dann leider für immer von der Ausschüttung gesperrt ....



Aufgabe 3)

Bruttovermögen : 500.000 € - 50.000 € InsOKosten = 450.000 €
Schulden gesamt: 900.000 €

a)

Bei gleichmäßiger Verteilung des Bruttovermögens auf alle Gläubiger wären das 50% der Schulden als Verteilungsschlüssel.

b)

Bruttovermögen: 500.000 €
- Aussonderungen
150.000 € Grundstücke
150.000 € Auto
100.000 € Forderungen
50.000 € Kosten des InsVerf

= 50.000 € Freie Aktiva

Berechnung der offenen Posten abzgl. Sicherungen

Bank A = keine offenen Posten
Bank B = 150.000 €
Kunz = 100.000 €
Hinz= 250.000 €

Offene Posten = 500.000 €

Berechnung des Verteilungssatzes:

offene Posten *100 / offene Posten gesamt

Bank A = 0%
Bank B = 150.000 *100/ 500.000 = 30 %
Kunz= 100.000 *100/ 500.000 = 20 %
Hinz= 250.000 *100/500.00 = 50 %

Verteilung der freien Aktiva:

Bank A = 0 €
Bank B= 30% von 50.000 € = 15.000 €
Kunz = 20% von 50.000 € = 10.000 €
Hinz= 50 % von 50.000 € = 25.000 €


Befriedigungen:

Bank A :
Soll: 150.000 €
Ist: 150.000 €
Befriedigung: 100%

Bank B:
Soll: 300.000€
Ist: 165.000 €
Befriedigung: 55 % ( 165*100/300)

Kunz:
Soll: 250.000 €
Ist: 110.000 €
Befriedigung: 44 % ( 110*100/250)

Hinz:
Soll: 200.000 €
Ist: 25.000 €
Befriedigung: 12,5% ( 25*100/200)


Hat das jemand genau so, oder vielleicht auch anders?
 
Also nach dem ich die jeweils zweiten Teile der Aufgabe 5 jetzt auch verstanden hab, habe ich meine Ergebnisse nochmal neu errechnet. Komme auf folgende Werte:

a1) 245.866
a2) 74.838
b1) 246.585
b2) 74.898

@PeterF:
Bei Aufgabe a) sind die Abweichungen glaube ich nur Rundungsdifferenzen.
Bei Aufgabe b) kannst du den Barwert aber meiner Meinung nach nicht so geteilt ausrechnen wie du das machst. Vergleiche das mal mit dem Skript Seite 51, die Formel in dem Beispiel 9 sollte da Verwendung finden.

Man kann ja seine Ergebnisse letztlich auch überprüfen indem man das ganz einfach mal nachrechnet:

Barwert * Zinsfaktor - Auszahlung = Barwert2
Barwert2 * Zinsfaktor - Auszhalung = Barwert3
usw.
nach dem letzten Jahr sollte der Barwert 0 sein, sonst hat man was falsch gemacht.
 
Snixx + tony1868,
sorry, ihr habt natürlich recht.
Hätte ja sonst die letzten vier Zahlungen komplett mit 7% abgezinst anstatt teilweise mit 5%.
Lösung ist also Barwert für die ersten 6J wie gehabt plus Barwert mit RBF(4J,7%) nochmal abzinsen auf heute mit 1,05^-6 also *0,7462.

Gesamtbarwert zu 5b
50.000*RBF(6J,5%)+50.000*RBF(4J,7%)*AZF(6J,5%)
50.000*5,0757+50.000*3,3872*0,7462=253.785+126.376,43=380.161,43
Davon wieder den Barwert für die ersten vier Jahre abziehen (380.161,43-177.300=202.864,43) ergibt den auf heute abgezinsten Barwert der Restrentenansprüche. Aufgezinst auf den 01.01.2010 mit 1,05^4=1,2155 ist dann 246.578,07.

b2 muss ich dann natürlich auch anzupassen.
b2)380.161,43/5,0757=74.898,33

Snixx hat alles richtig, ich jetzt auch.
Gruß
Peter
 
Hallo Snixx + tony1868,
sorry, ihr habt natürlich recht.
Hätte ja sonst die letzten vier Zahlungen komplett mit 7% abgezinst anstatt teilweise mit 5%.
Lösung ist also Barwert für die ersten 6J wie gehabt plus Barwert mit RBF(4J,7%) nochmal abzinsen auf heute mit 1,05^-6 also *0,7462.

Gesamtbarwert zu 5b
50.000*RBF(6J,5%)+50.000*RBF(4J,7%)*AZF(6J,5%)
50.000*5,0757+50.000*3,3872*0,7462=253.785+126.376,43=380.161,43
Davon wieder den Barwert für die ersten vier Jahre abziehen (380.161,43-177.300=202.864,43) ergibt den auf heute abgezinsten Barwert der Restrentenansprüche. Aufgezinst auf den 01.01.2010 mit 1,05^4=1,2155 ist dann 246.578,07.

b2 muss ich dann natürlich auch anzupassen.
b2)380.161,43/5,0757=74.898,33

Snixx hat alles richtig, ich jetzt auch.
Gruß
Peter


Ich habe bei Aufgabe 5a)

(1): 50.000*RBF (6J,6%)*1,06^-4 =194.748,11

Wir haben noch eine Restlaufzeit von 6 Jahren, die ersten 4 Zahlungen sind schon gesehen (also: hoch minus4)...

Was meint ihr dazuuuuuuuuu?
 
Ich sehe das auch noch anders! Ich bleibe vorerst bei meinen Lösungen zu Aufgabe 5.
Warum zinst ihr die Ergebnisse noch auf das JAhr 2006 ab????
Da steht doch in der Aufgabe: Wie viel muss Herrn Müller im Jahre 2011 gezahlt werden? Das heißt für mich ich zinse nur bis 2010 ab, weil die anderen Zahlungen schon erfolgt sind!!!!
 
@London84
Dein Rechenweg ist eigentlich der beste, nur die Abzinsung macht keinen Sinn. Gesucht wird ja der Wert in 2010 und nicht in 2006. Wenn du die weglässt, hast du die gleichen Ergebnisse wie Snixx und meine Wenigkeit.

Über den Weg zur Lösung kann man sicher streiten, aber nicht mehr über die Ergebnisse. Da bin ich mir 100%tig sicher.
Gruß
PeterF
 
Danke für die antwort, aber das versteh ich einfach nicht :-( ... snief ...
die KE 2 ist noch schwieriger als die erste, ok also lese ich noch mal ...
vielleicht anhaltspunkte zum besseren verständnis???
die formel ist ja klar, versuche ich unterschiedliche werte und zu sehen wann sie gleich sind???
oh je ...
 
Hey steco, erstmal :dankescho und :respekt:

danke deines hinweises komme ich so langsam dahinter ...
komme auch auf deine ergebnisse, ich muss es nur noch ein paar mal lesen, um es noch besser verstehen zu können.

ich glaube, ich hatte die aufgabenstellung in b) nicht so ganz verstanden oder einfach nur falsch gelesen. mit dem ersten teil hatte ich ja keine probleme, das ging direkt ... juuppppiiieeee

also bis zum nächsten problem :fiesgrins
 
sumdidum,
also irgendwo in diesem "Diskussionshaufen" habe ich schon mal die Lösungen zu dieser Aufgabe gelesen (und mir notiert). Der- oder diejenige hatte unter b2) allerdings 4.75% raus. Frag mich nicht wieso, ich knobel auch gerade an dieser Aufgabe und scheitere schon am Anfang. Wie kommt man den auf diesen Verschuldungsgrad? Wahrscheinlich ist es ganz einfach, und ich habe ein Brett vor'm Kopf. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen,

Grüße, Xenia.

... vergiss es, ich hab's. Manchmal ist man halt zu doof, zwei Zahlen durcheinander zu dividieren. Weiterhin viel Erfolg!
 
Hab den Beitrag auch gelesen.
Ich bin halt nur auf 6,25 gekommen, kann auch sein dass ich mich vertan hab, hab die eben nur mal schnell durchgerechnet.
Also der Verschuldungsgrad errechnet sich aus der Division von Fremdkapital zu Eigentkapital. Im Falle X sind also 600 mio fremdfinanziert und die restlichen 200 mio werden über das ek finanziert. das ergibt dann 600 / 200 --> 3
Im zweiten fall genau so verfahren!
Für die EK rentabilität und die anderen aufgaben nimmst du einfach die Leverage Formel und setzt ein und formst um. wenn noch fragen sind: EINFACH FRAGEN
mfg
erik
 
Hey sumdidum,

also, ich habe auch 4,75% raus. Nur so zur Info. Denke, wenn Du die Aufgabe nochmal in Ruhe rechnest, wirst Du das gleiche rausbekommen.
Aufgabe 2 habe ich jetzt endgültig fertig und jetzt habe ich keinen Bock mehr!

Gutes Nächtle,

Xenia.
 
Toffy Fee,

also, zu b1) (was für 'ne dämliche Durchnummerierung):
rG[FONT=Times New (W1)]* = 5 %, weil dadurch bei der Leverage-Formel rG – rF = 0 wird
und der Verschuldungsgrad V keine Auswirkungen mehr auf die Eigenkapitalrendite rE hat.

Klingt für mich jedenfalls logisch. Hoffe, dass das richtig ist.

Grüße, Xenia.
 
Hallo Toffy Fee,

also, zu b1) (was für 'ne dämliche Durchnummerierung):
rG[FONT=Times New (W1)]* = 5 %, weil dadurch bei der Leverage-Formel rG – rF = 0 wird
und der Verschuldungsgrad V keine Auswirkungen mehr auf die Eigenkapitalrendite rE hat.

Klingt für mich jedenfalls logisch. Hoffe, dass das richtig ist.

Grüße, Xenia.

Is richtig. Für alle anderen: Bitte bei Fragen erst den ganzen Thread lesen: Da sind teilweise auch schon Erklärungen gegeben, so auch zu dieser Aufgabe. Bisschen selbst denken, ist sowieso besser. Erstens versteht man es und zweitens behält man es auch gleich viel besser.
Zu Aufgabe b1) siehe meinen Beitrag weiter oben (Beitrag 72)
 
hey steco, erstmal :dankescho und :respekt:

danke deines hinweises komme ich so langsam dahinter ...
komme auch auf deine ergebnisse, ich muss es nur noch ein paar mal lesen, um es noch besser verstehen zu können.

ich glaube, ich hatte die aufgabenstellung in b) nicht so ganz verstanden oder einfach nur falsch gelesen. mit dem ersten teil hatte ich ja keine probleme, das ging direkt ... juuppppiiieeee

also bis zum nächsten problem :fiesgrins

Kein Problem und gern geschehen
 
EA Aufgabe 1

also jetzt noch mal bitte...

der JÜ 40 und nicht 56. 56 ergibt sich mit aus dem Gewinnvortag, wenn ich jetzt die rechnung so vornehme wie auf seite 12, dann komme ich jewils auf die werte 28 / 19 / 9,5

mir ist klar, das die rede von der hälfte des JÜ ist, also immer ausgehend von 40. dann allerdings komme ich auf 36 / 18 / -1 ( obwohl ich da eher sagen würde das die geschäftsführung im 3. fall keine anderen rücklagen bildet oder nur weniger in andere rücklagen schießt).

kann da bitte jetzt jemand mal licht ins dunkel bringen?

ich würde sagen, die rechnung immer ausgehend vom JÜ (40) wäre korrekt, da ja immer nur vom JÜ die rede ist.
ich kann nirgens finden das der JÜ + gewinnvortrag den JÜ ergibt.

HILFE!!!

Hi holdrio,

ich habe bei der 1. Aufgabe Teil a dieselben Ergebnisse und bei b ist es nur beim 2. Fall möglich den Bilanzgewinn auf 9,5 Mio zu drücken. Lieg ich damit im Trend?

Gruß
fritzchen1
 
Deswegen komme ich mittlerweile auf 9 Mio, nicht 9,5.

40-20 = 20*0,05 = 1 als gesetzl. Rücklage
40-20 = 20 /2 = 10 als andere Rücklage
=> 40 - 20 - 1 - 10 = 9

Hallo,
jetzt muss ich auch mal kurz mitmischen... du schreibst dass du in 1 in die gesetzliche RL gibst. So weit, so richtig.
Allerdings befinden sich ja schon 60 in der Kapitalrücklage.

Wenn wir also jetzt das Pferd von vorne aufzäumen:

FAll1: eine Kapitalrücklage i.H.v. 60 besteht schon und der Jahresüberschuß ist 40.

Die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen sollen 10% des Grundkapitals ausmachen. Zielwert ist damit 10% von 400 oder 40. Davon (!) entfallen schon 60 auf die bereits bestehende Kapitalrücklage. In die gesetzliche Rücklage braucht also nichts mehr eingestellt zu werden.


Versteht ihr, was ich meine? Schreibt mal, wenn ich falsch liege



Grüsse
 
EA Aufg. 1

Hallo Gisa,

Fall 1 ist klar, 40 JÜ + 16 Gewinnvortrag abzügl. Einstellung in andere Gewinnrücklagen
(50% vom JÜ) = 36 Bilanzgewinn
Die gesetzl. Rücklage kann nicht gebildet werden, da ja schon 15 % vom Grundkapital in der Kapitalrücklage eingebunden ist.

Fall 2, 40 JÜ abzügl. 2 in die gesetzliche Rücklage, da ja nur bis 5 % in der Kapitalrücklage eingebunden sind und max. 10 % möglich sind, sofern die Satzung nichts anderes besagtl, abzügl. 20 (wie oben) in die anderen Gewinnrücklagen, ergibt einen Bilanzgewinn von 18.

Fall 3, 40 JÜ abzügl. 1 in die gesetzliche Rücklage (5% vom JÜ abzügl. Verlustvortrag), abzügl. 20 andere Gewinnrücklage (wie oben), abzügl. 20 Verlustvortrag ergibt einen Bilanzverlust von 1.

Ich hoffe ich konnte dir mit meinen Ausführungen ein wenig helfen.

Gruß
fritzchen1
 
Hallo Gisa,

Fall 1 ist klar, 40 JÜ + 16 Gewinnvortrag abzügl. Einstellung in andere Gewinnrücklagen
(50% vom JÜ) = 36 Bilanzgewinn
Die gesetzl. Rücklage kann nicht gebildet werden, da ja schon 15 % vom Grundkapital in der Kapitalrücklage eingebunden ist.

Fall 2, 40 JÜ abzügl. 2 in die gesetzliche Rücklage, da ja nur bis 5 % in der Kapitalrücklage eingebunden sind und max. 10 % möglich sind, sofern die Satzung nichts anderes besagtl, abzügl. 20 (wie oben) in die anderen Gewinnrücklagen, ergibt einen Bilanzgewinn von 18.

Fall 3, 40 JÜ abzügl. 1 in die gesetzliche Rücklage (5% vom JÜ abzügl. Verlustvortrag), abzügl. 20 andere Gewinnrücklage (wie oben), abzügl. 20 Verlustvortrag ergibt einen Bilanzverlust von 1.

Ich hoffe ich konnte dir mit meinen Ausführungen ein wenig helfen.

Gruß
fritzchen1


Hallo fritzche,
ja, so habe ich das jetzt auch. Eines verstehe ich aber immer noch nicht. Die Kollegen kommen auf Werte von 9 oder 9,5. Wie ich sehe kommst du auch nicht drauf.

Verstehe ich da was nicht, oder was ? *brettvorkopf*

Gruß
Gisa
 
EA Aufgabe 1

Hallo Gisa,

ich schätze, dies bezieht sich auf 1b. Dort kann der Bilanzgewinn zusätzlich nur mit der entsprechenden Satzung weiter gedrückt werden. So ist es nach meinem Verständnis bei Fall 2 möglich den Bilanzgewinn bis auf 9,5 Mio zu senken, indem man nach P 58 Abs. 2 einen entsprechend höheren Betrag in die anderen Gewinnrücklagen einstellt.

Gruß🙂
fritzchen1
 
Fritzchen,

ne, nicht wirklich... denn holdrio oder peter beziehen sich auf Seite 1 (hier im Thread) auf Aufgabe 1a.

Aber ich kann die REchenwege nicht nachvollziehen. Ich komme, wenn ich die gesetzl Rechenschritte berücksichtige auf die Bilanzgewinne 36, 18 und Bilanzverlust von -1.
Aber 9 oder 9,5 ???

Was Aufgabe b betrifft, wäre ich dankbar, wenn mir jdm sagen könnte, wo ich das im Skript nachlesen kann. Ich bin offensichtlich ein bissl überfordert.:eek
 
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