Monatsabschluss Quartalsabschluss Jahresabschluss

Dr Franke Ghostwriter
Monatsabschluss, Quartalsabschluss, Jahresabschluss

Wo unterscheiden sich die verschiedenen Abschlüsse? Wie son Jahresabschluss aussieht weiß ich ja, bei den anderen hab ich gar keine Ahnung...
In Bezug auf eine Kapitalgesellschaft!!!
 
Ja, fällt mir scheinbar etwas schwer...
Inwieweit müssen Monatsabschlüsse veröffentlicht werden? Quartalsberichte müssen ja scheinbar auf Grund der Börse veröffentlicht werden..
 
Google weiß da sicher Rat 🙂 mit ein wenig Suchen und Begriffen rumhantieren. Oder anders, wenn Google gar nix weiß, wirds keine Vorschrift geben die einen Monatsabschluss zur Veröffentlichung vorschreibt 🙂. Beim ersten Suchen find ich nix dazu :winke
 
Kapitalgesellschaften müssen lt. HGB nur einen Jahresabschluss veröffentlichen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist also nur der Jahresabschluss.


Die Deutsche Börse stellt aber an die Unternehmen, die gerne im Premium Standard gelistet werden möchten, besondere Anforderungen. Neben internationalen Rechnungslegungsstandards ( IAS oder US-GAAP ), das Abhalten mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr sowie Ad-hoc-Mitteilungen und laufende Berichterstattung auf Englisch verlangt die Deutsche Börse auch Quartalsberichte. Dies soll die Transparenz den Anlegern gegenüber erhöhen. Wie gesagt ist das ganze aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Porsche z.B. weigert sich Quartalsberichte zu veröffentlichen und wurde daraufhin aus dem Premium Standard gestrichen.
 
Oder anders, wenn Google gar nix weiß, wirds keine Vorschrift geben die einen Monatsabschluss zur Veröffentlichung vorschreibt 🙂. Beim ersten Suchen find ich nix dazu :winke:

Na na ...so kann man das nicht stehen lassen 😉.
Nur weil google mit meinen/deinen Suchbegriffen nichts findet, kann man noch lange nicht schließen, dass es nichts gibt. Das ist ja so als würde ich sagen: Da ich das Problem XY nicht lösen kann, gibt es keine Lösung ... die Nichtlösbarkeit muss dann auch erst mal bewiesen werden 😉.
 
Ja, fällt mir scheinbar etwas schwer...
Inwieweit müssen Monatsabschlüsse veröffentlicht werden? Quartalsberichte müssen ja scheinbar auf Grund der Börse veröffentlicht werden..

Die Veröffentlichungspflicht bei börsennotierten Unternehemen ist unter anderem an das Börsensegment gekoppelt. Schönes Beispiel, dass du sicher auch via Google finden wirst ist die Porsche AG. Dort hat man nämlich vor einigen Jahren nicht mehr eingesehen nur für die Börse Quartalsberichte zu erstellen (aufgrund der noch immer bombastischen Finanzlage), und ist daraufhin aus dem angestammten Segment geflogen. Alles weitere findest du in den Börsenrichtlinien oder im Archiv von Handelsblatt, Börseonline, FTD, etc.

LG Aktionär
 
Soweit ich das denn bisher verstanden habe ist der Monatsabschluss dann zumindetsens bei einer GMbH intern? Höchstens vielleicht um ihn mal bei irgendwelchen Stakeholdern mehr oder weniger freiwillig vorzulegen...
 
Hmmm mal schauen, ob ich Euch helfen kann....
Mein AG , welcher eine AG ist, 😀 muss den Jahresbericht mit Anhang und Lagebericht abgeben. Zzgl. den Quartalsbericht, weil ja an der Börse.
Der Monatsbericht läuft nur firmenintern und dient zur Steuerung auf den Quartalsbericht hin und dieser wiederum auf den Jahresabschluss.
M.E. ist der Quartalsbericht eine verkürzte Version ohne Lagebericht, Strategie etc. Es geht einfach ums Quartalsergebnis und ob man den Plan fürs Jahr erfüllen wird.
Monatsbericht und Quartalsbericht sind auch nach Bilanzstruktur und GUV Struktur aufgebaut.

AG=Arbeitgeber
AG=Aktiengesellschaft

Bei der GmbH geht das mit dem JA glaube nach Größe - ob Anhang oder nicht...

Hilft Euch das?
 
Hmmm mal schauen, ob ich Euch helfen kann....
Mein AG , welcher eine AG ist, 😀 muss den Jahresbericht mit Anhang und Lagebericht abgeben. Zzgl. den Quartalsbericht, weil ja an der Börse.

Nur falls Notierung im Prime Standard.


Der Monatsbericht läuft nur firmenintern und dient zur Steuerung auf den Quartalsbericht hin und dieser wiederum auf den Jahresabschluss.
M.E. ist der Quartalsbericht eine verkürzte Version ohne Lagebericht, Strategie etc. Es geht einfach ums Quartalsergebnis und ob man den Plan fürs Jahr erfüllen wird.
Monatsbericht und Quartalsbericht sind auch nach Bilanzstruktur und GUV Struktur aufgebaut.

AG=Arbeitgeber
AG=Aktiengesellschaft

Bei der GmbH geht das mit dem JA glaube nach Größe - ob Anhang oder nicht...

Sowohl AG als auch GmbH müssen einen Jahresabschluss inkl. Anhang und Lagebericht aufstellen (§264 Abs.1 S.1 HGB). Lediglich kleine Kap. Ges., also kleine AGs und kleine GmbHs, dürfen auf den Lagebericht, nicht aber den Anhang, verzichten (§264 Abs.1 S.3 HGB).Was eine "kleine" Kap.ges. ist ergibt sich aus § 267 Abs. 1 HGB.
..........
 
Oben