Hmmm mal schauen, ob ich Euch helfen kann....
Mein AG , welcher eine AG ist, 😀 muss den Jahresbericht mit Anhang und Lagebericht abgeben. Zzgl. den Quartalsbericht, weil ja an der Börse.
Nur falls Notierung im Prime Standard.
Der Monatsbericht läuft nur firmenintern und dient zur Steuerung auf den Quartalsbericht hin und dieser wiederum auf den Jahresabschluss.
M.E. ist der Quartalsbericht eine verkürzte Version ohne Lagebericht, Strategie etc. Es geht einfach ums Quartalsergebnis und ob man den Plan fürs Jahr erfüllen wird.
Monatsbericht und Quartalsbericht sind auch nach Bilanzstruktur und GUV Struktur aufgebaut.
AG=Arbeitgeber
AG=Aktiengesellschaft
Bei der GmbH geht das mit dem JA glaube nach Größe - ob Anhang oder nicht...
Sowohl AG als auch GmbH müssen einen Jahresabschluss inkl. Anhang und Lagebericht aufstellen (§264 Abs.1 S.1 HGB). Lediglich kleine Kap. Ges., also kleine AGs und kleine GmbHs, dürfen auf den Lagebericht, nicht aber den Anhang, verzichten (§264 Abs.1 S.3 HGB).Was eine "kleine" Kap.ges. ist ergibt sich aus § 267 Abs. 1 HGB.