• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Nachbelegung?

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bin gerade am überlegen, ob ich dieses Semester noch BGBII nachbelegen soll?
Wie ist das jetzt mit der Hausarbeit? Termin ist bereits in drei Woche, oder? Klausurzulassung besteht auch ohne Abgabe der Hausarbeit, allerdings müsste ich im nächsten Semester die dann aktuelle Hausarbeit nachholen um endgültig das Modul abgeschlossen zu haben? Stimmt das so?

Was meint ihr, wäre die Hausarbeit noch zu schaffen dieses Semester, wenn ich die nächsten Tage erst einsteige?

Grüße
 
Ja stimmt. Klausur könntest Du schreiben und die HA nachholen. Du solltest aber bedenken, das die Unterlagen etwas zeitverzögert kommen. Daher ist nicht garantiert, das Du die HA noch schreiben kann.
 
Achso, das Thema für die HA hast du noch garnicht? Heißt also, du lernst im Augenblick die Skripte und bereitest dich wie in BGB1 auf den Stoff vor, schreibst keine Einsendeaufgaben und am 14.06. kriegst du das Thema und hast bis 26. Juli Zeit die Arbeit abzugeben.

Aber dann hätte ich ja nur den Nachteil, dass ich die letzten Wochen keine BGB2 Skripte lernen konnte. Wieviele Skripte sind es denn in BGB2?
 
Das ist ganz ordentlich... Nachdem die juristischen Skripte wie ich finde eine sehr hohe Themendichte aufweisen, werde ich das Modul dann wohl doch als einziges in einem Semester belegen. Ich hatte überlegt, BWL III dazu zu nehmen. Aber das lass ich dann wohl lieber...
 
Dr Franke Ghostwriter
Danke für die ganzen Infos!
Habe gerade BGB2 nachbelegt. Wenn ich es mit Ext. Rewe zusammen in diesem Semester nicht packen sollte, dann schreibe ich die Klausur für BGB2 oder die HA dafür halt erst im nächsten Semester. Vielleicht auch beides. 🙂
Die Kursunterlagen wurden zuletzt im SS08 grundlegend überarbeitet, denke daher, dass im nächsten Semester nicht eine erneute Überarbeitung stattfinden wird.

Grüße.
 

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