Eine Frage zur Nachbelegung

Dr Franke Ghostwriter
wenn ich ein Modul als Wiederholer belegen möchte, um später die Klausur zu schreiben, so ist es ausreichend nur die Kurse zu belegen, wo auch EAs angeboten werden, oder muss ich alle belegen?

Ich habe OOP, Allg. Mathe und das interne Rechnungswesen.
(Wirtschaftsinformatik)

OOP und Mathe habe ich nciht erneut belegt, da ich dort keine EAs brauche und somit nur zur Klausur möchte - hier sollte ich keine Wiederholungsanmeldung brauchen, oder?
Beim internen Rechnungswesen werden 4 Kurse angeboten, aber nur 2 haben EAs.

Danke.
Bye.
 
Ich greife mal diesen Thread hier auf, da er in dem Bereich hier der "aktuellste" ist. 😉
Nach mehrmaliger Nutzung der Suchfunktion und lesen der entsprechenden Antworten, sowie das durchgehen diverserer Hilfeseiten auf der FU-Website, wurden mir leider nicht alle Fragen so 100%ig beantwortet.

Folgendes ist mir bewusst (bitte korrigieren, falls ich falsch liege!):

Fall 1)
Ich habe ein Modul belegt, die EA's erfolgreich bearbeitet, aber keine Klausur geschrieben. Ich kann die Klausur einfach im Folgesemester schreiben (natürlich mit Anmeldung), ohne das Modul als Wiederholer zu belegen. Was ich jedoch auch kostenlos machen könnte! Kann ich mir "aussuchen".

Fall 2)
Ich habe ein Modul belegt, die EA's erfolgreich bearbeitet und die Klausur geschrieben. Aber angenommen, ich wäre durchgefallen. Dann kann ich ebenfalls die Klausur mit oder ohne WH im Folgesemester (oder später) nochmal schreiben.

Soweit richtig?

Was ich jedoch noch nicht ganz weiß:

Fall 3)
Ich habe ein Modul belegt, die erforderlichen EA's gemacht, dann aber in der Klausur durchgefallen oder erst gar nicht geschrieben (für meine Frage egal). Dann mache ich z.B. aus Frust an dem Modul 2-3 Semester nichts und in der Zeit werden die Kurse überarbeitet. Ich weiß, dass empfohlen ist, das Modul/die Kurse neu zu belegen. Aber ist es PFLICHT? Oder kann ich es drauf ankommen lassen und "auf eigene Faust" lernen?

Fall 4)
Modul belegt, aber (weil man sich z.B. vertan hat, überschätzt, keine Zeit, wie auch immer) 2 Semester lang gar nichts macht, also weder EA's noch sonst was. Und dann wird der Kurs plötzlich überarbeitet. Dann MUSS ich neu belegen (dann hätte ich ja die erste Belegung komplett umsonst bezahlt, oder?)!? Oder mache ich einfach ebenfalls eine Wiederholung und versuche die EA's mit dem alten Kursmaterial zu bearbeiten? Was ist da möglich?

Ich bin mir da bei so Sachen immer sehr unsicher und will nicht, dass ich aus Unwissenheit irgendwas falsch mache und später "dumm dastehe", weil ich bei der Belegung/Wiederholung Fehler gemacht habe!

Danke schonmal für die Hilfe!

Lg Lukas
 
1 richtig
2 richtig
3 kannst du machen wie du willst
4 würde ich sagen du bearbeitest die EA als wiederholer und gut ist, bin da aber nicht ganz sicher. wiederholer ist notwendig um an die EA zu kommen.
 
Ich muss das auch nochmal fuer mich klar kriegen:

Kostet es was sich als Wiederholer anzumelden?
Muss ich, wenn ich mich als Wiederholer anmelde, die EA's nochmal bestehen?
Was fuer einen Grund gibt es sich nicht als Wiederholer anzumelden, wenn einem doch mehr Dokumente zur Verfuegung stehen?
Gelten fuer die Anmeldung als Wiederholer die normalen Kursanmeldefristen, also dieses Semester wuerde das bis zum 15.5 gehen?

Mir geht es genauso, dass ich da nichts anbrennen lassen will, deswegen waere da nen bisschen Abhilfe gut.
 
Es kostet dich nur etwas, wenn du Akademie-Student bist - wieviel, weiß ich nicht. Aber als "normaler" Student kannst du dich ohne Kosten als Wiederholer zu einem Kurs anmelden. Das habe ich auch schon ein paar Mal gemacht.
Wenn du die Klausurzulassung einmal hast, dann hast du sie auch. Ich weiß nicht, ob sie irgendwann abläuft. Soweit habe ich mich noch nie damit beschäftigt.
Einen Grund dagegen? Ich kenne keinen. 🙂
Öhm, Anmeldefristen weiß ich nicht. Ich denke mal, das müsste eigentlich gehen.
 
Gültigkeit der bestandenen EA ist unbegrenzt.

Wenn du jetzt noch das Wiederholerkennzeichen setzt zahlst du 5€:
Für eine nach der Rückmeldefrist (nach dem 31.01. für das Sommersemester oder nach dem 31.07. für das Wintersemester) online durchgeführte Belegung bzw. Änderung der Belegung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € erhoben. Die Verwaltungsgebühr umfasst alle Kursänderungen, die an einem Tag durchgeführt werden.
 
Und wie kann ich mich als Wiederholer anmelden? Ich kann ja nur die Kursnummern eintragen. Wissen die Leute dann, dass ich Wiederholer bin, da ich die Unterlagen schon haben. Sorry bin neu hier!
 
Hallo!
Und wie kann ich mich als Wiederholer anmelden? Ich kann ja nur die Kursnummern eintragen. Wissen die Leute dann, dass ich Wiederholer bin, da ich die Unterlagen schon haben. Sorry bin neu hier!
Schau nochmal genau hin auf der Belegungsseite. Neben dem Kästchen für die Kursnummer gib es noch ein Kästchen in der Spalte mit der Überschrift WHK. Das WHK steht für Wiederholerkennzeichen. Wenn Du da einen Haken setzt belegst Du das Modul als Wiederholer.
Das steht sogar im Infotext auf der Belegungsseite drin! "Kurse, die sie innerhalb der vorangegangenen sieben Semester gebührenpflichtig belegt haben, können Sie wiederholen, indem Sie die Spalte WHK (Wiederholerkennzeichen) markieren."
 
Ich hätte auch eine Frage, ich vermute mal dass es nichts ausmacht wenn man ein Semester NUR aus Wiederhol-Modulen rückmeldet? Also alle mit WHK. Wahrscheinlich reicht doch die Rückmeldung aus, muss man überhaupt Module belegen?

Ich frage weil ich mal ein Semster als "Aufräumer" einplane.

danke und gruß
 
mir stellt sich gerade auch eine Frage.
Ich habe WS 12/13 angefangen WiInf zu studieren. Jetzt muss ich mich für das SS 13 rückmelden und angeben, welche Module ich belegen will. ~so weit so gut~
Jetzt habe ich aber erst im März (wenn mich nicht alles täuscht) meine beiden Prüfungen und kann nicht zu 100 % sagen, dass alles klappen wird.
Wie ist nun das korrekte Vorgehen?
Muss ich jetzt bei der Rückmeldung bzw. bei der Belegung die neuen Module auswählen und sicherheitshalber die beiden, die ich gerade bearbeite als WHK ?
Nur was passiert, wenn ich keine der beiden Prüfungen bestehe und dann im SS 4 Prüfungen schreiben "muss"?
 
@Mula: Grundsätzlich ist es möglich, in einem Semester keine Module zu belegen. Du erhälst in diesem Fall eine Erinnerung, dass noch keine Belegung belegt wurden, die aber ignoriert werden kann. Wenn Du Module als Wiederholer belegst, erhälst Du auch keine Erinnerung.
@Dani24: Wenn Du die Zulassung für die Klausur hast, brauchst Du die Module nicht als Wiederholer belegen. Du hast dann allerdings im kommenden Semester keinen Zugriff auf die Einsendearbeiten. Da die Belegung mit WHK kostenlos ist, empfehle ich sicherheitshalber noch nicht abgeschlossene Module als Wiederholer zu belegen. Solltest Du eine oder beide Prüfungen nicht bestehen, kannst Du frei entscheiden, ob Du diese im kommenden Semester wiederholen willst oder zunächst die neuen Module schreiben willst. Wenn Du die Klausur zwar nicht bestanden hast, aber mindestens 25 % der Punkte erreicht hast, besteht im Bachelor die Möglichkeit, dieses Modul auszugleichen. In diesem Fall würde ich überlegen, dass Modul zunächst nicht neu zu schreiben, sondern zunächst die übrigen Module zu absolvieren und erst danach ggf. die nichtbestandenen Module neu zu schreiben. Da die Noten der einzelnen Pflichtmodule ohnehin nur auf dem Zwischenzeugnis ausgewiesen und aus der Gesamtpunktzahl der Pflichtmodule für das Abschlußzeugnis eine Gesamtnote für die Pflichtmodule gebildet wird, ist es für das Abschlußzeugnis häufig irrelevant, ob Du ein Modul knapp bestanden oder knapp nicht bestanden hast.
 
Vogon Jeltz,

danke für deine ausführliche Antwort. Eine kleine Frage hätte ich noch..

Angenommen ich belege meine nicht abgeschlossenen Module als Wiederholer. Was passiert wenn ich die beiden Module aber dann doch dieses Semester bestehe ?

Gillt es dann trotzdem als bestanden oder?
 
Wenn Du die Klausur bestanden hast, gilt das Ergebnis. Das Modul darfst Du trotzdem belegt haben. Du kannst lediglich die Klausur nicht nochmals schreiben, soweit die Prüfungsordnung keinen Freiversuch vorsieht. Eine solche Regelung gibt es z.B. für die Wahlpflichtmodule im Bachelor Wirtschaftsinformatik
 
Oben