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Neue Regelung für Akademiestudierende

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Heute habe ich in der neuen Studien- und Prüfungsinformation gelesen, dass die Zugangsprüfung neu geregelt ist. Jetzt soll man 5 Pflichtmodule innerhalb 3 Jahren als Akademiestudierender bestehen.
Bisher war es doch so, dass man BGB I, Prop. und Ext. ReWe bestehen musste....

Als ich mich im Januar angemeldet habe, dachte ich noch, man muss nur diese drei Module in einem Semester absolvieren.

Hat es sich wirklich auf 5 Module verlängert?

Och menno...
 
Beziehst Du Dich zufällig auf die Prüfungsinformationen aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, die heute erschienen sind?
Weil dort gibt es diese Regelung tatsächlich, ist aber unabhängig von der Regelung für die Rechtswissenschaften.
 
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