Neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung
Am 30. April fand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Studienrendenparlaments der FernUni in Hagen statt. Nähere Informationen darüber werden demnächst auf der AStA-Homepage www.asta-fernuni.de veröffentlicht. Eine Sache wollte ich aber vorab einmal hier diskutieren:
§ 3 Abs. 2 der Ordnung soll zukünftig folgenden Wortlaut haben:
„Die Studienbewerberin oder der Studienbewerber muss ab Wintersemester 2005/06“ über den Zugang zu einem internetfähigen PC verfügen, um das Studium an der FernUniversität aufnehmen zu können.“
Bei der Diskussion im SP wurde diese Neuregelung abgelehnt. Sie grenzt eine Reihe von StudentInnen vom Studium an der FernUniversität aus, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung, einer Unterbringung oder Inhaftierung, eines Wohn- bzw. Aufenthaltsorts, an dem ein Internetzugang nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht über die geforderte technische Ausstattung verfügen.
Ich denke allerdings, dass eine solche Neuregelung des Zugangs zur FernUni auch für Studierende die einen I-netzugang haben und grundsätzlich auch gerne das I-net für ihr Studium nutzen, nachteilig sein würde. Bisher konnten z. B. Kursbetreuer nicht verlange, dass man Anfragen zu den Kursinhalten oder zu Einsendearbeiten ausschließlich per E-mail an sie schickt, man konnte (während der knappen Sprechzeiten) auch anrufen. ich befürchte jetzt, dass wenn die Neuregelung kommt, Studierende grundsätzlich dazu verpflichtet werden könnten, Kommunikation über E-mail abzuwickeln und das ist für manche Anliegen, die man hat eben viel umständlicher als ein Telefonanruf. Wie denkt ihr darüber?
Am 30. April fand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Studienrendenparlaments der FernUni in Hagen statt. Nähere Informationen darüber werden demnächst auf der AStA-Homepage www.asta-fernuni.de veröffentlicht. Eine Sache wollte ich aber vorab einmal hier diskutieren:
§ 3 Abs. 2 der Ordnung soll zukünftig folgenden Wortlaut haben:
„Die Studienbewerberin oder der Studienbewerber muss ab Wintersemester 2005/06“ über den Zugang zu einem internetfähigen PC verfügen, um das Studium an der FernUniversität aufnehmen zu können.“
Bei der Diskussion im SP wurde diese Neuregelung abgelehnt. Sie grenzt eine Reihe von StudentInnen vom Studium an der FernUniversität aus, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung, einer Unterbringung oder Inhaftierung, eines Wohn- bzw. Aufenthaltsorts, an dem ein Internetzugang nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht über die geforderte technische Ausstattung verfügen.
Ich denke allerdings, dass eine solche Neuregelung des Zugangs zur FernUni auch für Studierende die einen I-netzugang haben und grundsätzlich auch gerne das I-net für ihr Studium nutzen, nachteilig sein würde. Bisher konnten z. B. Kursbetreuer nicht verlange, dass man Anfragen zu den Kursinhalten oder zu Einsendearbeiten ausschließlich per E-mail an sie schickt, man konnte (während der knappen Sprechzeiten) auch anrufen. ich befürchte jetzt, dass wenn die Neuregelung kommt, Studierende grundsätzlich dazu verpflichtet werden könnten, Kommunikation über E-mail abzuwickeln und das ist für manche Anliegen, die man hat eben viel umständlicher als ein Telefonanruf. Wie denkt ihr darüber?