Pflicht und Gebot

Dr Franke Ghostwriter
Juristen, ich bitte Sie um Hilfe:
Wenn für etwas ein Gebot besteht (z.B. Bilanzierungsgebot für latente Steuer), wäre es falsch zu sagen, dass es eine (Bilanzierungs)Pflicht besteht?
 
Meiner Meinung nach handelt es sich bei einem Gebot nicht um eine Pflicht ... die Begriffe schließen sich gegenseitig aus.

Bitte begründen! Schließlich muss es ja bilanzieren wenn es ein Gebot ist. Was ich allerdings als Problem sehe ist das es sich hierbei um öffentliches Recht handelt und dieses Modul behandelt ausschließlich das Privatrecht! Deshalb habe ich gepostet vielleicht falsches Forum.
 
Pflicht ist die Anordnung etwas zu tun oder zu unterlassen.


Gebot ist die Anordnung etwas zu tun. Im Gegensatz zum Verbot, die Anordnung etwas zu unterlassen.

Pflicht ist also umfassender als Gebot. Jedes Gebot ist eine Pflicht, aber es gibt Pflichten, die keine Gebote (sondern Verbote) sind.

Liebe Grüße
 
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