Pflichten aus vorvertraglichem Schuldverhältnis

Dr Franke Ghostwriter
Freunde,
hänge bei folgendem Beispiel etwas fest, wer kann weiterhelfen?

Fallbeispiel 4:
Welche Pflichten können sich bereits aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis zwischen potentiellen Vertragspartner ergeben?
Ich denke,
Schutzpflichten und Aufklärungspflichten wäre richtig, aber wie ist es mit
Leistungspflichten und Rücknahmepflichten?

Beste Grüße
Gary
 
§ 311 Abs. 2 (vorvertragliches gesetzliches Schuldverhältnis) verweist auf Pflichten nach § 241 Abs. 2, nämlich Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Schutz- und Aufklärungspflichten sind damit richtig, Leistungs- und Rücknahmepflichten nicht. Diese entstehen m. E. erst, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde.
 
Oben