ich habe gerade ein Brett vorm Kopf hinsichtlich der Nutzungsverhältniss bei der Ermittlung der Hauptprozesskostensätz. Kann mir jemand bspw. erklären, wie ich im Skript auf Seite 84 unten das Nutzungsverhältnis in Höhe von 300% bei dem Teilprozess "Vollständigkeitsprüfung" interpretieren soll??
Besten Dank schon mal vorab!