Also ich würds so sehen: Das liefernde Unternehmen zeigt einmal Innenumsatz und hieraus entsteht Jahresüberschuss.
Sagen wir Innenumsatz 500, allerdings darf der Vermögensgegenstand nur mit 460 im Konzernabschluss ausgewiesen werden.
Das abnehmende Unternehmen zeigt ja Materialaufwand von 500, weil es sich den Vermögensgegenstand hat liefern lassen.
In der Aufwands-und Ertragskonsolidierung muss nun der Innenumsatz mit dem Materialaufwand saldiert werden. In der Zwischenerfolgskonsolidierung muss der Zwischengewinn von 40 (500 - 460) noch eliminiert werden, da der Gewinn aus Sicht des Konzerns nicht realisiert wurde. Daher muss auch dieser Gewinn auch noch neutralisiert werden. Im Prinzip behandeln beide Konsolidierungsvorgänge unterschiedliche GuV positionen.
Habe nochmal ein kleines beispiel. Lieferndes unternehmen hat extern Material und Personalaufwand (400 und 60) Abnehmend hat durch die Lieferung von Lieferndem Unternehmen Materialaufwand von 500 und auch externen Pers.aufwand von 20. Aus Konzernsicht habe ich aber, wenn ich das interne Geschäft weglasse 480 externen aufwand und entsprechend 480 bestandserhöhung. um das zu erreichen, neutralisiere ich den innenumsatz, der mit dem materialaufwand des liefernden unternehmen korrespondiert (Aufwands-und ertragskonsolidierung). Ausserdem muss ich den JÜ den das liefernde unternehmen ausweist, aus dem konzernabschluss entfernen, da er aus konzernsicht nicht besteht. das ist die (Zwischenerfolgskonsolidierung)
Liefernd Abnehmend SUMME KONZERN
A P | A P | A P | A P
Bestandserhöhung 520 40 520 480
Innenumsatz 500 500 500
Materialaufwand 400 500 900 500 400
Personalaufwand 60 20 80 80
JÜ 40 0 40 40
(sorry, bekomme hier keine Tabelle)