Schuldwechsel oder Besitzwechsel

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe ein Problem, weiß nicht genau woran ich erkennen soll, dass es sich um einen Schuldwechsel oder Besitzwechsel handelt --> siehe auch Aufgabe 1 aus der Einsendearbiet Nr 2 oder Aufgabe 1 aus der Klausur 29.03.06.

Könnt ihr mir bitte sagen woran ich das sehe? Wer muss wann Bezogener oder Aussteller sein!

Dankeschön!
 
du meintest sicherlich, wer den Wechsel als Besitzwechsel und wer ihn als Schuldwechsel verbuchen muß😀

Da ich es bis Samstag auch noch durcheinander geschmissen habe, jetzt meine Erläuterung, die morgen zur Anwendung käme😉

Der Bezogene schuldet Geld und muß den Wechsel demzufolge als Schuldwechsel buchen.

Der Aussteller besitzt den Wechsel (sofern er ihn nicht weitergegeben hat) und muß ihn unter Besitzwechsel buchen.

Gruß

uwe
 
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