• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Ständig neue Kursunterlagen?

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ich Frage mich, ob der Lehrstühl STÄNDIG/IMMER die neuesten Gesetzesänderungen in die Skripte einarbeitet?

Nur mal angenommen, man bearbeitet den Stoff über 2 Semester, dann klappt evtl. nicht beim 1. Klausurversuch..... etc... und schon wären die Unterlagen SEHR veraltet...

Weiß jemand von euch, ob der Stoff permanent den neusten Gesetzen entsprechen? Und wie kann man diese "Hürde" am besten bewältigen, up-to-date zu sein? Immerhin entsteht dadurch auch enormer Kostenaufwand für den Lehrstuhl-

Freue mich auf eure Meinung!
London
 
Die neuesten Gesetzesänderungen sind nicht eingearbeitet. Ich habe die Skripte vom WS 07/08. Und da waren rein rechenrisch schon einige Fehler drin, auch bei den Musterlösungen der EAs.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurden immer SS 08 die gleichen Skripte benutzt, so dass viele hinfällig ist, was drinsteht.

Gerade die Steuerbelastungsformeln aus Kurs 611 muss man sich nach der Unternehmenssteuerreform selber herleiten.

Auf den Seiten des Lehrstuhles habe ich nix zum downloaden gefunden.
Der Steuer-Lehrstuhl ist eine Katastrophe, könnte sich von anderen Lehrstühlen nocht einiges abgucken.
 
Gut, dann ist es aber schwer in der Klausur, das "neue" abzufragen, obwohl der Kurs selbst noch auf alten Unterlagen basiert... Somit existieren wahrscheinlich 100 verschiedene "versionen" und meinungen zu den änderungen und deren anwendung..... ist nicht gerade motivierend!
 
Na ja, es ist schon Eigeninitiative der Studierenden gefragt. Man kann nicht verlangen, dass der Lehrstuhl zu jedem Semester die Skripte überarbeitet.

Aber der Lehrstuhl könnte sich zumindest die Mühe machen, auf seinen Internetseiten eine Liste anzubieten mit den wichtigsten Änderungen, die sich auf das jeweilige Modul beziehen.
Vieles bekommt ja mit, wenn man im Internet recherchiert, aber manches auch nicht.

Insbesondere bei den Steuerbelastungsformeln schwirren dann mal verschiedene Lösungen zu Aufgaben rum, weil man sich die Formeln selbst herleiten muss oder nicht alle Teile der Unternehmenssteuerreform mitbekommen hat.
Der Lehrstuhl macht sich das ziemlich einfach, eigentlich macht er gar nix... 😡

Von dem Kolloqium im letzten Semester habe ich gehört, dass der Dozent zu einer Aufgabe vom C-Modul referiert hat, aber nur Studenten der B-Module dar waren. Das sagt ja schon alles... Die scheinen teilweise selbst keinen Plan zu haben, was sie machen...
 
Das große Problem, das der Lehrstuhl hat, sind einerseits die ständigen Änderungen in der Rechtsmaterie an sich - es kommen ständig Änderungen, die gerade in letzter Zeit sehr umfassend waren.
Andererseits ist der Lehrstuhl auch im Hinblick auf die in naher Zukunft anstehende Emeritierung von Herrn Professor Schneeloch recht dünn besetzt.
Und dann kommt noch - wie ich neulich erfahren habe - hinzu, dass die Drucktermine für die Skripte extrem früh sind. Wenn ich mich recht erinnere, war von jetzt (!) anstehenden Druckterminen für die Kursunterlagen im SS09 die Rede. Klar, dass dann aktuelle Gesetzesänderungen nicht mehr drin sind, wenn diese - wie häufig - erst zum Jahreswechsel in Sack und Tüten sind.

Aber: der Lehrstuhl betont stets, dass es in erster Linie nicht um das kleinste Detail der neuesten Regelungen geht, sondern um das Prinzip an sich! Bewusst wird kein Schwerpunkt auf das Steuerrecht gelegt, sondern auf die Steuerplanung!

Und: die Belastungsformeln waren schon immer im Klausuranhang abgedruckt, sind also nicht mal was zum "Auswendiglernen"...
 
Dr Franke Ghostwriter
Yara,

die Standardformeln wurden wohl in den Klausuren angegeben. Aber was wäre, wenn man beispielsweise gleichwertige Einkommen berechnen müsste. Denkst Du, dass dann auch diese Formeln im Anhang verzeichnet werden würden?

Viele Grüße

Laramaria
 
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