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Haben wir eigentlich irgend einen "Anspruch" auf diese Stoffeingrenzung zu Zeitpunkt XY, wenn die Tatsache, dass und wann es sie gibt einmal in den Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht ist?
Ich frage mich, ob man einen Widerspruch gegen die Klausurwertung damit begründen könnte ... zumal, falls dann etwas sehr ausgefallenes dran kommt.
Nicht dass ich vorhätte durchzufallen und Widerspruch einzulegen - aber so rein hypothetisch würde mich die Frage schon interessieren.
Naja, aber Wissensfragen kamen da auch zuletzt nicht dran und es wurde ausgeschlossen. Ich hab da schon eher auf Lücke gelernt, bisher. Wenn hab ich halt ein Problem - aber ich dachte halt 4 Wochen reichen dann noch, mir das reinzuhämmern.
Heißt das jetzt, Strafverfahrensrecht kann mit drankommen? Schon, oder?
Ansonsten ... keine Körperverletzung ... und wenn sie Tötung UND Eigentum/Vermögen machen, kann es ja nicht noch tiefer in Fahrlässigkeit, Rechtfertigung oder Schuldfähigkeit reingehen, oder?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."