Texterschließende Kennzeichnung von Gesetzestexten?

Dr Franke Ghostwriter
Bin gerade dabei meine Gesetzestexte klausurkonform vorzubereiten.
Kann mir jemand sagen, ob ich auf einen Klebezettel auch z.B. §254 als
Inhaltsangabe schreiben darf oder dürfen nur Klebezettel ohne Inhaltsvermerk verwendet werden? :confused
 
Keine Inhaltsvermerke auf den Klebezetteln. Leider.

Und es ist wohl auch schonmal vorgekommen, dass die Klebezettel vor der Klausur wieder entfernt werden mussten. Aber ich denke, das hängt dann eher von einer merkwürdigen Ansicht der Aufsicht ab.:rolleyes
 
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