Ach so! Jetzt verstehe ich das Problem... 🙂
Für willkürlich gewählte Werte wären die dann doch etws krumm, glaube ich. 😀
Die Entscheidungen im Kurs sind IMMER zweistufig – schau mal Seite 38 oben. Es gibt ein Basisprogramm und ein Bewertungsprogramm.
Das Basisprogramm sagt dem Unternehmer, welcher Wert von EN maximal erreichbar ist, ohne dass eine Eigentumsveränderung vorgenommen wird. Dieser Wert muss nach dem Kauf oder Verkauf mindestens wieder erreicht werden – entsprechend muss also der Preis sein, und der wird im Bewertungsprogramm gesucht.
Was das ganze Beispiel nun etwas unübersichtlich macht: Zuerst kauft das Unternehmen ein anderes und dann will es sich von einem Unternehmensteil trennen. Im Basisprogramm ist der Kauf aber schon fest eingeplant – das sollte Dich nicht weiter verwirren, denn eigentlich geht es um den Verkauf (so heißt auch der Abschnitt: Grenzpreis beim VERkauf(!)).
Der Verkaufspreis für den abzustoßenden Teil ist also das, was wir eigentlich suchen. Der Vofi des Basisprogramms (Tabelle 6) sagt uns also: das Unternehmens so wie es bis jetzt ist plus dem zugekauften Teil ergibt maximal eine Entnahmemöglichkeit von 32,5592. Dieser Wert wird im Bewertungsprogramm auf der nächsten Seite als Untergrenze vorgegeben.
Wozu nun die Verwirrung mit dem KAUF des anderen Unternehmens? Das ist sozusagen ein kleiner Kniff, um die Suche nach dem Grenzzins nicht zu leicht werden zu lassen. Hier kann das Unternehmen aus den laufenden Einnahmen gekauft werden – der Grenzzins ist also 5%. Es könnte aber auch sein, dass für den Kauf ein Kredit aufgenommen oder eine Schuldverschreibung ausgegeben werden muss. Dann würde ich der Grenzzins entsprechend ändern und auch die Entnahmemöglichkeit wäre anders... das ist im zweiten Beispiel der Fall.
Lg
Dirk