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@ Ratik
Üblicherweise ist es so, dass nach dem (Fach-)Abitur Beamtenanwärter ausgebildet werden. Sie studieren dann an staatseigenen FHs und bekommen nach Abschluss einen akademischen Grad verliehen (z.B. Dipl.-Rechtspfleger, Dipl.-Verwaltungswirt) und werden dann in den gehobenen Beamtendienst übernommen. Die Chancen für einen LL.B. bei einer Behörde als Beamter unterzukommen, sind demnach eher schlecht, da sich die Behörden lieber ihre "Eigenprodukte" im Haus behalten, als das Risiko einzugehen, welche von außerhalb -die auch eine anders geartete Ausbildung genossen haben (ohne Berufspraxis; andere Studieninhalte bzw. eine andere Vermittlung derselben, andere Schwerpunkte), einzugehen. Da Behörden immer weniger Beamtenanwärter einstellen, stehen die Chancen also eh schlecht - möglich ist aber eine Einstellung als Angestellter.
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