Anja,
ich habe UR in diesem Semester belegt, paralell zu BGB III. BGB I + II habe ich schon abgeschlossen und nach meinem Eindruck sind diese beiden Module auch Voraussetzung für UR. In der aktuellen EA z.B. sind Ansprüche aus einem Kauf- und einem Mietvertrag zu prüfen, dabei spielt auch die Stellvertretung nach § 164 BGB eine Rolle. Ohne zumindest Grundkenntnisse zum Schuldrecht verschenkt man hier evt. Punkte. Außerdem tut man sich dann evt. mit dem Aufbau schwerer.
Viele Grüße
Hannah