• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

von Amts wegen angerechnet - bitte was?

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von Amts wegen angerechnet - bitte was?

Hallo!

Kann mir jemand kurz sagen, was "von Amts wegen angerechnet" heisst?

Habe gerade gelesen, dass bei einem Wechsel von Diplom Kaufmann auf Volkswirt ABWL von Amts wegen angerechnet wird, während das bessere Wahlpflichtfach mit der Fachnote angerechnet wird.

Wenn ich jetzt in ABWL ne 3 habe, wird ABWL dann auch mit einer 3 angerechnet, oder wie ist das gemeint?
 
Genauso ist das. Deine Note in ABWL und die bessere deiner WPF-Noten kommen auf's VWL-Diplom.

Von Amts wegen heißt wahrscheinlich nur, dass das eben so ist und man dagegen nichts machen kann. Oder so..
 
Genauso ist das. Deine Note in ABWL und die bessere deiner WPF-Noten kommen auf's VWL-Diplom.

Von Amts wegen heißt wahrscheinlich nur, dass das eben so ist und man dagegen nichts machen kann. Oder so..

Wird das Prüfungsamt von Amts wegen tätig, dann vollzieht es eine entsprechende gesetzliche Vorschrift, auch ohne daß dazu ein Antrag gestellt werden muß. In der Vorschrift steht, was anzurechnen ist, das Prüfungsamt rechnet dann entsprechend an, weil es quasi sein Job ist, das zu tun.

Wenn das Prüfungsamt dabei einen Fehler macht, wenn es also etwas nicht anrechnet, was nach dem Gesetz angerechnet werden muß, dann genügt vermutlich ein kurzer Hinweis und der Fehler wird dann korrigiert. Ansonsten steht der Rechtsweg offen - man könnte also sehr wohl was "dagegen machen"
 
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