Folgende Problematik stellt sich für mich:
Ein Unternehmen hat seine Mitarbeiter zu "Scheinselbständigen" gemacht. Das Unternehmen vermietet Maschinen an die "Scheinselbständigen" und kauft Arbeitsleistung ein.
Beide, die Scheinselbstständigen und das Unternehmen erstellen Rechungen mit offenem Umsatzsteuerausweis. Vereinnahmte Umsatzsteuer wurde beim zuständigen Finanzamt angemeldet und abgeführt und gegen die Vorsteuer verrechnet.
Umsatzsteuersonderorüfung stellt fest, daß "Scheinselbstständige" nicht selbstständig und damit keine Unternehmer sind..
was haben Unternehmer und Scheinselbstständige hinsichtlich etwaiger Zinsfestsetzungen zu befürchten?
Ein Unternehmen hat seine Mitarbeiter zu "Scheinselbständigen" gemacht. Das Unternehmen vermietet Maschinen an die "Scheinselbständigen" und kauft Arbeitsleistung ein.
Beide, die Scheinselbstständigen und das Unternehmen erstellen Rechungen mit offenem Umsatzsteuerausweis. Vereinnahmte Umsatzsteuer wurde beim zuständigen Finanzamt angemeldet und abgeführt und gegen die Vorsteuer verrechnet.
Umsatzsteuersonderorüfung stellt fest, daß "Scheinselbstständige" nicht selbstständig und damit keine Unternehmer sind..
was haben Unternehmer und Scheinselbstständige hinsichtlich etwaiger Zinsfestsetzungen zu befürchten?