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Im BGB würd ich mir den Bereich Willenserklärung, Vertretung, AGB, Kaufvertrag, Schadensersatz markieren...den Rest kannst ja im Register nachschlagen...
Im HGB wirds dann mit Auswahl schon schwieriger...aber grundsätzlich würde ich immer die "Oberbegriffe" markieren...alles was danach kommt ist halt dann speziell dazu...
P.S.: Hat jemand meine Motivation gesehen? Die hat sich irgendwie versteckt...
Ich überlege, ob ich überhaupt markiere, weil ich die meisten Paragraphen zumindest ungefähr im Kopf habe und mein BGB mittlerweile auch schon an den Seiten, die ich oft aufgeschlagen habe, fast von alleine aufschlägt.
Und im Zweifel schlag ich schnell unter dem Stichwort im Sachverzeichnis nach.
Hab die Befürchtung, dass mich die Zettel sonst nur verwirren.
Ich auch, alles bunt, viele Klebezettel aber alles mit System, ich bin mir recht sicher, dass mich so schnell keine Klausur ärgern kann 🙂 naja ReWe morgen schon noch aber danach wird gefeiert 😉 Viel Erfolg uns allen heute
damals als ich recht im abi hatte (bayern) durften wir nur diese klebezettel verwenden (ohne erkennbares system) und uns die nummern der § am rand notieren
was ist jetzt an der uni erlaubt?
versch farbige zettel reinkleben, zusätzlich noch mit leuchtstift markieren? nichts reinschreiben?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."