ich habe ein Problem. Ich muss wissen, welche Studienordnung für mich maßgeblich ist.
Ich habe zum SS 2008 den BoL angefangen, da wurden mir auch zwei Wahlmodule anerkannt.
Laut der Studienordnung vom 15.05.2007 (nach der mir die Studienleistungen anerkannt wurden) und die damals bei meinem Beginn für mich galt, gibt es es keine Differenzierung bei der Anerkennung von Wahlmodulen. So wollte ich sie komplett nutzen, um dann nur noch eines machen zu müssen.
Jetzt habe ich gesehen, dass bereits im folgenden Semester WS 2008/2009 die Studienordnung
geändert wurde, man muss jetzt alle Wahlmodule machen, scheinbar keine Anrechnung möglich.
Das würde mich zurückwerfen, habe ich auch nicht gewusst.
Meine Frage nun: Welche Studienordnung ist für mich nun maßgeblich? Können die mir im Nachhinein
vorschreiben, dass ich nur nach der Neuen (oder folgenden) studieren darf oder habe ich Bestandsschutz, wenn ich einmal nach der für mich damals geltenden studiert habe?
Wenn das jemand weiß, wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar, mir geht grad die Muffe.
Ich habe zum SS 2008 den BoL angefangen, da wurden mir auch zwei Wahlmodule anerkannt.
Laut der Studienordnung vom 15.05.2007 (nach der mir die Studienleistungen anerkannt wurden) und die damals bei meinem Beginn für mich galt, gibt es es keine Differenzierung bei der Anerkennung von Wahlmodulen. So wollte ich sie komplett nutzen, um dann nur noch eines machen zu müssen.
Jetzt habe ich gesehen, dass bereits im folgenden Semester WS 2008/2009 die Studienordnung
geändert wurde, man muss jetzt alle Wahlmodule machen, scheinbar keine Anrechnung möglich.
Das würde mich zurückwerfen, habe ich auch nicht gewusst.
Meine Frage nun: Welche Studienordnung ist für mich nun maßgeblich? Können die mir im Nachhinein
vorschreiben, dass ich nur nach der Neuen (oder folgenden) studieren darf oder habe ich Bestandsschutz, wenn ich einmal nach der für mich damals geltenden studiert habe?
Wenn das jemand weiß, wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar, mir geht grad die Muffe.