Welche Studienordnung ist maßgeblich????

Dr Franke Ghostwriter
ich habe ein Problem. Ich muss wissen, welche Studienordnung für mich maßgeblich ist.
Ich habe zum SS 2008 den BoL angefangen, da wurden mir auch zwei Wahlmodule anerkannt.
Laut der Studienordnung vom 15.05.2007 (nach der mir die Studienleistungen anerkannt wurden) und die damals bei meinem Beginn für mich galt, gibt es es keine Differenzierung bei der Anerkennung von Wahlmodulen. So wollte ich sie komplett nutzen, um dann nur noch eines machen zu müssen.

Jetzt habe ich gesehen, dass bereits im folgenden Semester WS 2008/2009 die Studienordnung
geändert wurde, man muss jetzt alle Wahlmodule machen, scheinbar keine Anrechnung möglich.
Das würde mich zurückwerfen, habe ich auch nicht gewusst.

Meine Frage nun: Welche Studienordnung ist für mich nun maßgeblich? Können die mir im Nachhinein
vorschreiben, dass ich nur nach der Neuen (oder folgenden) studieren darf oder habe ich Bestandsschutz, wenn ich einmal nach der für mich damals geltenden studiert habe?

Wenn das jemand weiß, wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar, mir geht grad die Muffe.
 
Da Du ja sicherlich einen entsprechenden Anrechnungsbescheid bekommen hast, sind Dir die angerechneten Module sicher. Da spielt es m.E. keine Rolle, was eine spätere Prüfungsordnung vorschreibt.
Definitive Aussagen bekommst Du aber nur vom Prüfungsamt.
Gruß
 
jst,

und danke für die aufmunternde Antwort. Leider ist es nicht so, wie Du es schreibst und wie ich es auch aus
meinem vorherigen abgeschlossenen Studium gekannt habe. Nach erster Auskunft habe ich keinen Anspruch
auf Bestandsschutz. In der neuen Studienordnung wird im allerletzten Paragraph darauf hingewiesen, in welcher
Hinsicht der Student auf die alte Studienordnung vertrauen darf. Die Anerkennung von Studienleistungen gehört nicht
dazu. Heißt im Klartext theoretisch: wenn sich die Studienordnung kurz vor Ende des Studiums ändert und Du dich
danach gerichtet hast, kann es dennoch sein, dass Du darauf nicht vertrauen kannst und dranhängen musst.

Bisher habe ich mich nie über die Eigenarten der einzelnen Lehrstühle zu Klausurenstellungen oder Korrekturen von
Klausuren, EA (vor allem in Hinblick auf die Dauer der Korrekturen) beschwert.
Wenn man aber nach 3 ausführlichen Gesprächen mit den Studienberatern mehrmals ausdrücklich sagt, dass man
zwei Wahlfächer hat, die einem anerkannt wurden und diesbezüglich die Frage hat, wie das ist mit der Ausgleichs-
regelung, wenn man dritte Wahlfach im ersten Anlauf vergeigt hat. Wenn man dann entgegen der ersten Aussage
(auf die man auch schon vertraut hat, dann hätte ich nämlich den Abschluss gehabt!) dann doch gesagt bekommt, dass
man das dritte dann doch mit mindestens 50 Punkten zu bestehen hat, weil man mit den beiden anerkannten Wahlfächern keine bepunktete Ausgleichsmöglichkeit hat, dann bin ich mehr als angefressen.

Erstens währte die Freude, dass man den Abschluss hat, natürlich nicht lange, aber geschenkt.
In drei Telefongesprächen ist aber keinem der Studienberater aufgefallen, dass es angerechnete Wahlpflicht-
fächer eigentlich gar nicht geben kann (die Ausgleichsregelung mit bepunkteten Klausuren scheint wohl der Grund zu sein),
obwohl das der Hauptgegenstand meiner Frage war. Niemand weist dich darauf hin, dass Du dir Deine schriftlich anerkannten
Studienleistungen an den Hut schmieren kannst, sondern sie lassen dich in dem Glauben, dass alles so ok und Du richtest
dein Studium und deine Lebensplanung danach.

Nicht nur, dass es einfach eine Frechheit ist, dass man einfach so und ohne großen Schnitt ein Änderung in der
Studienordnung vollziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen kann. Nein, die Studienberater wissen offenbar
selbst nichts davon. Und wer, wenn nicht diese Berater, wer kann Dir dann eine verlässliche Auskunft, ob alles so richtig
ist und Du nicht auf den Bestandsschutz vertrauen kannst, wie ich es zum Beispiel aus meinem vorherigen Studium
kenne?

Generell muss man eh die Frage stellen, warum das geändert wurde. Ich habe die Leistung erbracht, an einer anderen Hochschule,
gut, aber sie wurde erbracht. Andere Fächer werden auch anerkannt. Warum werden Wahlpflichtfächer davon plötzlich
ausgenommen? Wo ist die logische Begründung dafür? Ich kann mir vielleicht nur die obige vorstellen, aber mehr auch
nicht. Aber dazu braucht eine Änderung der Studienordnung in diesem Fall nicht. Hat man zwei von drei Wahlpflichtfächern
anerkannt, so muss man halt das dritte WPF einfach bestehen und fertig. So ein bisschen sieht das auch nach Geldmacherei
aus, denn jedes Modul bringt der FernUni ja auch Geld.

Ich bin nur sehr enttäuscht, dass man so auf den falschen Dampfer gesetzt wird. Sicherlich hat man eine eigene Informations-
pflicht. Aber ich dachte, ich wäre dieser mit der drei Nachfragen beim Prüfungsamt insgesamt nachgekommen.

Das alles brächte meine gesamte Planung durcheinander.
 
Also, wenn ich Dein Problem richtig verstanden habe, dann kann ich Dir Folgendes dazu sagen:

1.) Grundsätzlich gilt die PO, nach der Du eingeschrieben bist,es sei denn, dass Du während Deines Studiums z. B vom 6-semestrigen in den 7-semestrigen LL.B. gewechselt bist.

2.) Sind Dir Wahlfächer nach Deiner PO anerkannt worden, dann gilt dies auch. Diese Anerkennung verteilt die FU-Hagen nämlich mittels VA, der nach Ablauf der Widerspruchsfrist somit auch bestandskräftig wird, so dass Du dann auch darauf vertrauen darfst, dass Du diese Module auch tatsächlich bestanden hast, da ansonsten die FU-Hagen mittels Rücknahme oder Widerruf mit den entsprechenden Voraussetzungen Dir anderes formell mitgeteilt hätte mit den sich daraus ergebenen verwaltungsrechtlichen und ggf. -prozessrechtlichen Folgen (s. Modul Ö-Recht) 😉 !

3.) Module von anderen Uni werden grundsätzlich ohne Note anerkannt, gelten aber bei Anrechnung zu Ausgleichsregelungen als mit 50 Punkten bestanden. D.h., wenn Du zwei Module anerkannt bekommen hast, dann hast Du 100 Punkte. Zum Ausgleich eines dritten Moduls aus diesem Pool brauchst Du nach der PO insgesamt mindestens 150 Punkte und darfst keine Prüfung aus diesem Bereich unter 25 Punkte haben. Zweiteres hast Du durch die Anerkennung erfüllt; ersteres nicht,da Dir noch 50 Punkte fehlen!
Insofern stimmt die Studienberatung. Du musst die Klausur bestehen, mehr aber dann auch nicht.

4.) Ich empfehle Dir dringend, Dich an Frau Vaerst vom PA zu wenden. Die Frau ist sehr nett und hilfsbereit und vor allem sehr kompetent. Ich hatte bis jetzt immer sehr gute Erfahrungen mit ihr, da ich mir damals auch einige Module aus einem vorangegangenen Studium anerkennen lassen habe.


Frohes Schaffen!
zephyr
 
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