Werkstudent, 20h/Woche, Freibetrag....?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin ein wenig verwirrt was die Arbeitsregeln für Studenten angeht, vllt weiß jemand mehr.

1. Als Student der Fernuni gilt man offiziell nicht als Werkstudent. Meinenm derzeitigen Arbeitgeber ist das aber wohl egal, ich bin als Werkstudentin angemeldet und arbeite ca. 15h/Woche.
2. Es heißt, in den Semesterferien darf man soviel arbeiten und verdienen wie es geht. Zählt das am Jahresende für die Steuererklärung auch dazu, also muss ich nachwievor auf den Freibetrag achten und dass ich da nicht drüber bin? (Momentan glaube ich ca. 8500€ pro Jahr)
3. Ich habe die Möglichkeit, vorerst bis Ende des Jahres noch einen zweiten Job auf 400€-Basis zu machen, weil ich immer noch unterm Freibetrag bleibe. Die sozialversichungspflichtigen Abzüge würden dann immer noch vom Werkstudentenjob abgehen, dh der Minijob zählt beim Gesamtverdienst mit, aber nicht bei den Abzügen.
Wenn ich aber nächstes Jahr weiterhin beide Jobs machen will, wie wäre es am besten? Wie spare ich am besten Steuern? Sollte ich den Minijob auf Rechnung, also nicht Lohnsteuerkarte ausüben? Ich hab gelesen, das kommt dem 1. Arbeitgeber auch günstiger. Ich will keinen Stress haben, weil ich einen 2. Job mache.
Und spielen die Wochenstunden für die Steuererklärung eine Rolle? Kommt das dort zum Vorschein? Oder geht es nur um die offizielle Bezeichnung "Werkstudent
mit max. 20h/Woche" für die Krankenkasse?

Im Moment fallen mir keine weiteren Fragen ein. Man liest immer soviel, aber wie macht mans am besten?
Danke schon mal!
 
1. Als Student der Fernuni gilt man offiziell nicht als Werkstudent. Meinenm derzeitigen Arbeitgeber ist das aber wohl egal, ich bin als Werkstudentin angemeldet und arbeite ca. 15h/Woche.

Das kann ihm nicht egal sein (und dir auch nicht), da bei einer Prüfung der Dt. RV die Beiträge garantiert nachgefordert werden!

Du kannst grundsätzlich immer soviel verdienen, wie du magst und wie dir einer bereit ist zu zahlen 😉 Wie bist du bisher krankenversichert? Aus 3. scheint es so zu sein, dass wohl doch SV-Beiträge durch deinen AG abgeführt werden (nur RV?).
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.004 € im Jahr. Der bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf die Einnahmen. Ein Minijob (für den es keiner Lohnsteuerkarte bedarf) wird dabei nicht berücksichtigt, da dieser pauschal besteuert wird. Für die Einkommensteuererklärung sind natürlich alle Einkünfte des Jahres maßgebend. Unterm Jahr wird dir aber ggf. Lohnsteuer einbehalten, so dass du selber nicht auf den Freibetrag achten musst.
Minijob auf Rechnung bedeutet Selbständigkeit mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Gewinnermittlung und von Steuererklärungen (UStE, EStE, evtl. GewStE). Willst du das?
 
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.004 € im Jahr.

dazu kommen noch die werbungskosten... also mit 8500 und mehr, liegt sie schon richtig... muss nachher natürlich nur richtig ausgewiesen werden ^^

400euro job ist kein minijob... minijob ist ist noch weit weniger als 400 ^^ solang du einen 400euro job neben deinem normalen job hast, ist alles im lot. der ist irrelevant für die steuererklärung, bzw das geld, was du mitm 400euro job verdienst wird NICHT zum freibetrag hinzugezählt. deinem ersten arbeitgeber wird dein 400euro job nur stören, weil du dich dann nicht mehr voll und ganz auf deinen ersten job konzentrieren kannst, oder z.b. zeitlich nicht mehr flexibel bist. andere auswirkungen hats keine.

hmmm, die krankenkasse könnte es aber interessieren, wie viel du 400euro job + 1. job verdienst... die haben da ne regelung... ab 364euro/monat musst du beiträge zahlen und bist nicht mehr bei den eltern mitversichert... ich weiss jetzt nur nicht ob 364+400, oder alles in allem 364. zahlste denn jetzt schon krankenkassenbeiträge? wenn ja, ist das auch wurscht ^^
 
und ja, der betrag, den du in den ferien erarbeitest zählt natürlich dazu... es sei denn, es handelt sich um den 400euro job
 
edit: ok ka, 400euro job = minijob

da muss aber nochwas geben, was man zusätzlich zum 400euro job haben kann, und man dennoch nix abdrücken muss. so in der 150euro grenze... ist mir grad etwas schleierhaft ^^ anscheinend läuft das wohl ned (ned mehr?) unter der bezeichnung mini... egal, ist für diesen sachverhalt auch irrelevant ^^
 
400euro job = nebenjob
ein minijob ist deswegen mini, weil du ihn noch zusätzlich zum 400euro job haben kannst, und nichts abdrücken musst... aber wie gesagt, wo genau da die grenzen verlaufen weiss ich nicht

Das ist Unsinn! Bei deiner Variante würden beide Jobs, dein Mini- und dein Nebenjob zusammengerechnet ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt ergeben.
Man darf einen Mini-/400-€-Job entweder für sich allein oder neben einer sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung haben.
Man darf auch mehrere Minijobs nebeneinander haben (ohne sv-pfl. Hauptbesch.), wenn sie zusammen nicht mehr als 400 € mtl. ergeben.
 
edit: ok ka, 400euro job = minijob

da muss aber nochwas geben, was man zusätzlich zum 400euro job haben kann, und man dennoch nix abdrücken muss. so in der 150euro grenze... ist mir grad etwas schleierhaft ^^ anscheinend läuft das wohl ned (ned mehr?) unter der bezeichnung mini... egal, ist für diesen sachverhalt auch irrelevant ^^

Nein, gibt es nicht...zumindest nicht in normalen Dienstverhältnissen. Vllt. meinst du ja ehrenamtl. Tätigkeiten bzw. "Übungsleiterpauschale"?
Warum sollte das nicht relevant sein, wenn hier die Frage nach der Versteuerung von Einnahmen gestellt wird? Alles, was nicht der pauschalen Versteuerung bzw. Steuerfreiheit unterliegt, ist als zu erklärende Einnahme zu betrachten.
 
naja, die dosi will ja nur einen 400euro job neben ihrem normalen job haben, und daher ist alles andere (worüber wir hier quatschen) irrelevant. der 400euro job wird nicht zum freibetrag gerechnet, der einzige haken wäre evtl die krankenkasse. ende aus... wir kommen vom thema ab...

edit: wobei sich die krankenkasse auch erledigt hat, weil sie wird mit 60h im monat weit über 364 euro liegen... d.h. sie zahlt schon beiträge --> mehrverdienst is schnuppe
 
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