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Also du kannst die Nacherfüllung selbsverständliche direkt ,ohne vorher eine Frist zu setzen, verlangen. Von alleine wird das Werk nicht mehr korrigiert 😉
Wenn du aber dann Schadensersatz oder Rücktritt willst musst du ne Frist für die Nacherfüllung setzen (s. § 636 BGB), außer sie ist entbehrlich bei Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."