Wie dürfen wir uns denn nun nach Abschluss des LL.B.-Studiums nennen?

Dr Franke Ghostwriter
Wie dürfen wir uns denn nun nach Abschluss des LL.B.-Studiums nennen?

Hallo lieben Mitstudenten!
Ich habe zwar schon ein paar Beiträge gefunden, bei denen es sich um die gleiche Frage handelt, aber so richtig eine Antwort gab´s scheinbar nie 😕

Wie dürfen wir uns denn nun nach Abschluss des LL.B.-Studiums nennen? Einfach Juristen? Oder doch Wirtschaftsjuristen? Und nur unter der Antwort "Ich bin dann Bachelor of Laws" können die Leute ja nun wirklich noch nicht viel anfangen. Habe aber Angst, zu sagen "Ich bin dann Wirtschaftsjurist" und dabei stimmt´s garnicht. Peinlich... 😱 Habe mehrere Möglichkeiten gefunden, u. a. auch verschiedene Studienbezeichnungen (Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht...)

Viele Grüße

Schnuck
 
Nachdem sich hier im Forum auch die Gemüter streiten, sehe ich es einfach so:
Die FernUni beantwortet die Frage selbst, indem sie in der Kurzbeschreibung zum Modul BGB III folgendes erläutert:

..."Das eigentliche Recht der Kreditsicherheiten bildet den zentralen Teil des Moduls. Der Wirtschaftsjuristin und dem Wirtschaftsjuristen sollen hier die Grundkenntnisse über die Sicherungsgeschäfte vermittelt werden, welche den Schutz des Gläubigers vor Verlusten in der Insolvenz bezwecken."...

Das ist dann wohl eindeutig, oder ? Vielleicht wäre Wirtschaftsjuristin,LL.B. eine Bezeichnung, bei der man sich von anderen juristischen Studiengängen eindeutig abgrenzt.

Liebe Grüße
Doreen
 
vielen Dank schonmal für die Erklärungen. Ich schließe mich einfach Doreens Meinung an, denn ich finde "Wirtschaftsjuristin" viel besser, als einfach nur "Juristin"... War mir nur nicht sicher, da ich gelesen habe, dass Rechtswissenschaften ja auch etwas anderes sind als Wirtschaftsrecht. Und unser Studiengang heißt doch Rechtswissenschaften, oder? Verwirrend...

LG
Schnuck
 
Wie schon geschrieben, Jurist oder Wirtschaftsjurist kann sich jeder nennen, das kannst Du auch jetzt schon.
Ihr dürft nach dem Studium den Titel LL B. tragen, bzw ausgeschrieben mit Bachelor of Laws.

Jungeselle der Rechte klingt doch hübsch. ^^
 
Nicht, wenn Du ein Mädchen bist...! 😉 Außerdem, wie schon erwähnt, wenn man sagt, man ist dann "Bachelor of Laws", kriegt man meißt doch nur ein "HÄ??" zurück. Ist doch doof. Unter Wirtschaftsjurist kann man sich doch mehr vorstellen.
 
Als Weibchen heißt das dann Bachelorette of Laws, oder Bacheloress of Laws. 😉

Mit dem Titel kommt erst recht ein HÄH?
 
Schnuck,

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs Bachelor of Laws bekommst Du den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.), das war es, mehr gibt es nicht (übrigens ist das kein Titel sondern eben ein akademischer Grad).

Siehe § 2 der Prüfungsordnung https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/pruefo_llb_2008_3.pdf

Bei jeder anderen Bezeichnung triffst Du mehr oder weniger den allgemeinen Sprachgebrauch, da gibt es nichts anderes als den allgemeinen Sprachgebrauch, auf den Du Dich berufen kannst oder der Dir vor den Latz geknallt wird.

Ein LL.B. kann sich mit gutem Grund als Jurist bezeichnen, denn der allgemeine Sprachgebrauch (und auch meiner) verbindet mit Jurist einen Akademiker mit abgechlossenem Studium der Rechstwissenschaften.

Beim Begriff Wirtschaftsjurist wird der Inhalt schon vager. Bedenke auch dass es Unis gibt, die den akad. Grad Diplom-Wirtschaftsjurist oder Diplom-Jurist verleihen.

Bei Informatiker oder Wirtschaftsjurist ist der Sprachgebrauch m.E. z.B. nicht so deutlich wie bei dem des Juristen. Also auf der Ebene jenseits der verliehenen Grade wird es schwammig. Wenn jemand daher kommt und sagt er sei Infomatiker, ist aber kein Diplom-Informatiker, sind der Phantasie über die Ausbildung desjenigen auch keine Grenzen gesetzt.

Also meine Einschätzung zum BoL: Der akad. Grad Bachelor of Laws bzw. LL.B. + Jura-Unistudium (Jurist) ist gesetzt, alles andere interpretationsfähig und mehr oder wendiger mehrheitsfähig.

Zu den Diplomzeiten war es noch einfach. Wer einen Diplom-Studiengang in X studiert, war am Ende Diplom-Xer/-in (ohne oder mit Zusatz FH, BA), einfacher ging es nicht.

Ein B.Sc. X hat es noch schwieriger als ein BoL, der wenigstens noch das aussprechbare Jurist zur Grobeinordnung nennen kann. Wenn die Bachelor- und Masterstudiengängen irgendwann tatsächlich in das Bewusstsein des Durchschnittsbürgers/der Öffentlichkeit Eingang gefunden haben, bilden sich vielleicht auch neue Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch, die die umständlichen B.Sc, M.Sc., BoL, MoL etc. durch knackige ersetzen und jeder weiss was gemeint ist.

Liebe Grüße
 
Die FernUni beantwortet die Frage selbst, indem sie in der Kurzbeschreibung zum Modul BGB III folgendes erläutert:

..."Das eigentliche Recht der Kreditsicherheiten bildet den zentralen Teil des Moduls. Der Wirtschaftsjuristin und dem Wirtschaftsjuristen sollen hier die Grundkenntnisse über die Sicherungsgeschäfte vermittelt werden, welche den Schutz des Gläubigers vor Verlusten in der Insolvenz bezwecken."...

Das ist dann wohl eindeutig, oder ?

Ja, eindeutig aus dem Kontext gerissen. Dieser Begriff in einer Modulbeschreibung hat nicht die Bedeutung, die Du ihm hier beimißt. Eine Statement der Fernuni ist das schon gar nicht (sondern nur eine Modulbeschreibung). Selbst wenn es ein Statement wäre, bringt es auch nicht mehr Licht in den Begriff des Wirtschaftsjuristen, sondern lässt nur erahnen, was sich der Verfasser (oder die FernUni) unter einem Wirtschaftsjuristen vorstellt. Dieser Begriff ist nicht scharf gefasst und das ist das Problem bei seiner Verwendung.

Sogar in den Modulbeschreibungen von BGB I und II wird der Begriff des angehenden Wirtschaftsrechtlers verwendet. Das wäre m.E. nur gerechtigt, wenn das Modul Lehrinhalte jenseits der üblichen juristischen Zivilrechtsausbildung hat, die also ein Nicht-Wirtschaftsjurist nicht mitbekommt. Ist das in den BGB-Modulen der Fall? Und wie groß ist der Anteil?

Was ich sagen will: Solche Begriffe wie Wirtschaftsjurist sind Etiketten, denen vorsichtig begegnet werden sollte. Um nicht mit dieser Skepsis konfrontiert zu werden, werde ich den Begrifff nicht verwenden, wenn ich hier einmal mit LL.B. fertig bin. Dann lieber ein paar Sätze zu den ökonomischen Besonderheiten/Inhalten des Studiengangs nennen (z.B. in einer Bewerbung).

Liebe Grüße
 
Sicher sollte es kein Statement der FernUni in bezug auf eine Berufsbezeichnung sein. Mir ging es lediglich darum, dass überhaupt für den Begriff Wirtschaftsjurist ein Zusammenhang zu unserem Studium des Bachelor of Law an der FernUni hergestellt wird. Mir ist die Problematik klar, dass um eine Verwechslung zum FH bzw. Uni-Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluß Dipl.-Wirtschaftsjurist auszuschließen, hier auch klar differenziert werden muß.

In einigen Bundesländern wird der Bachelor nach Erbringen aller Leistungsscheine für den Staatsexamensstudiengang vergeben.

Ich denke, dass man sich auch hier abgrenzen sollte, da eine Erbringung von wirtschaftswissenschaftlichen Modulen nicht erforderlich ist.

Jurist oder Wirtschaftsjurist ? Ich denke, die Bezeichnung Jurist ist durch das Vorhandensein des Staatsexamensstudienganges noch immer irreführend.

Liebe Grüße
Doreen
 
Ich denke, dass man sich auch hier abgrenzen sollte, da eine Erbringung von wirtschaftswissenschaftlichen Modulen nicht erforderlich ist.

Hallo Doreen,

Die Abgrenzung wird Dir über eine Begrifflichkeit nicht gelingen, das versteht niemand, bzw. die Abgrenzung wird durch einen Begriff nicht deutlich. Da müsste schon ein Standard her, der allgemein akzeptiert ist, den der Bachelor of Laws (LL.B.) Abschluss in Hagen aber nicht darstellt.

Die WiWi-Module im Hagener BoL sehe ich übrigens in Ihrer Bedeutung überbewertet, es sind nur 5 bzw. 6 Module, d.h. ein Anteil, der über ein Nebenfach nicht hinausgeht. Jeder Diplom-Informatiker hat auch zwingend ein Nebenfach, ich hatte z.B. Elektotechnik, Mathe oder WiWi gingen auch. Ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker hat aber Infomatik und WiWi im Verhältnis 1:1, d.h. ein Informatiker mit Nebenfach WiWi ist noch lange kein Diplom-Wirtschaftsinformatiker (dafür der Diplom-Wirtschaftsinformatiker auch kein Diplom-Informatiker). Also ob ein Jurist mit ein paar WiWi-Modulen und vieleicht ein paar epsilon mehr in Wirtschaftsrecht gleich ein Wirtschaftsjurist ist oder sein soll?

Jurist oder Wirtschaftsjurist ? Ich denke, die Bezeichnung Jurist ist durch das Vorhandensein des Staatsexamensstudienganges noch immer irreführend.

Der Wirtschaftsjurist ist ja insbesondere ein Jurist, löst das Problem also nicht. Immerhin ist der Jurist mit den Staatsexamina ein Volljurist, da ist die klare Abgrenzung zum Juristen also gegeben.

Nicht vergessen darf die Abgrenzung LL.B. zu LL.M., das leistet überhaupt keiner der bisherigen Begriffe. Deshalb fährt man m.E. am Besten sich an die Fakten zu halten und den Grad zu verwenden und darüberhinaus keine Begriffe zu verwenden, um sich abzugrenzen (bis auf den gemeinsamen Nenner Jurist = abgeschlossenes Jura-Uni-Studium).

Liebe Grüße
 
Was steht denn auf der Urkunde? Das wäre doch die Lösung für diesen Thread. Und dann kann er geschlossen werden.
Jemand mit LLB hat doch hier bestimmt schon einen Abschluss gemacht.
 
Was steht denn auf der Urkunde? Das wäre doch die Lösung für diesen Thread. Und dann kann er geschlossen werden.
Jemand mit LLB hat doch hier bestimmt schon einen Abschluss gemacht.

Nein, darum geht es nicht, auf der Urkunde steht natürlich der akademische Grad, d.h. Bachelor of Laws (LL.B.), und sonst nichts. Das erfährt man auch nicht erst bei der Aushändigung der Urkunde, sondern das steht in der Prüfungsordnung. Aber wie gesagt, das ist nicht Schnucks Frage.

Liebe Grüße
 
Der LLB und der LLM sind ganz normale Abschlüsse. Früher hieß es Diplom-XYZ und jetzt halt Master of whatever. Master ? Wikipedia

In 10 Jahren wird keiner mehr dumm gucken wenn man sagt dass man nen Master in xyz hat. Und diejenigen die dumm gucken wissen auch nicht was ein Diplom-XYZ ist und kennen den Unterschied zwischen geschützten Berufsnamen (Rechtsanwalt) und ungeschützten (Jurist) sowieso nicht. Berufsbezeichnung ? Wikipedia

Im Endeffekt sind diese Überlegungen, wie man sich nun nennen wird, doch eh nur geistige Onanie und gehen total an der späteren Realität vorbei. Dennoch muss ich zugeben, dass ich ihnen auch schon zugezwinkert habe.

Die gescheitesten Leute die ich kennen haben ihre Titel höchstens auf ihrem Türschild oder der Visitenkarte aber ob auf einem Kongress oder Privat, sie würden diese nie selber nennen oder auf sie verweisen um ihre Autorität zu untermauern. Wer gut ist hat vielleicht auch noch nen Titel aber notwendig sind die nur bei Bewerbungen (oder werben von Kunden im geschäftlichen Bereich), sonst nicht.
 
Diese Bezeichnungsfrage taucht hier im Forum immer wieder mal im BoL auf und ich habe mich auch schon gefragt woher das kommt. In meinem Erststudium ist mir diese Frage nie begegnet, weil sie vom ersten Studientag (und schon davor) beantwortet war, der Abschlussgrad hat schliesslich einen Namen und wie sollte man sich auch sonst bezeichnen als mit dem Abschlussgrad, auf den studiert man schliesslich die ganze Zeit hin? Und es gibt keine Bezeichnung die das was man studiert hat besser bezeichnet.

Möglicherweise gibt es eine Verunsicherung über das was man eigentlich studiert, weil die BoL und MoL Studiengänge keine Vorgänger-Studiengänge haben, die sie abgelöst haben (wie bei den anden Bachelor- und Master-Studiengängen) und deshalb die Studier-Landschaft im BoL und MoL als viel uneinheitlicher wahrgenommen wird als in den anderen Studiengängen.

Liebe Grüße
 
Die gescheitesten Leute die ich kennen haben ihre Titel höchstens auf ihrem Türschild.

In meiner Firma gibt es unternehmensweit auf den Türschildern nur Vorname, Name und Organisationseinheit, d.h. kein Grad, kein Titel, keine Funktionsbezeichnung. Damit will ich aber nicht behaupten, dass bei uns nur gescheite Leute arbeiten ...

Liebe Grüße
 
@ChrissiLLB
Der Studiengang hat hier auch nen Namen.

LLB

In der Schweiz, um ein Beispiel zu nennen, ist der Bachelor/Master mit anschließender Anwaltsprüfung der Normalfall. Die haben kein obskures zweites Staatsexamen. Es kommt immer auf den Standpunkt an.
 
@ChrissiLLB

das mit den Türschildern ist auch in jedem Land anders. Mittlerweile kenne ich beides. Ich bin halt sehr deutsch und immer froh wenn ich weiß wo derjenige mit dem ich rede in der Hierachie steht weil die meistens über mir sind
 
@ChrissiLLB
Der Studiengang hat hier auch nen Namen.

LLB

Also mir brauchst Du das nun wirklich nicht zu erzählen, ich halte es so wie in meinem Erststudium und mache mir über den Abschluss keine Gedanken, weil ich ihn schon kannte, bevor ich mich überhaupt entschieden habe BoL zu studieren.

Liebe Grüße
 
Das war ne Antwort auf
In meinem Erststudium ist mir diese Frage nie begegnet, weil sie vom ersten Studientag (und schon davor) beantwortet war, der Abschlussgrad hat schliesslich einen Namen und wie sollte man sich auch sonst bezeichnen als mit dem Abschlussgrad, auf den studiert man schliesslich die ganze Zeit hin? Und es gibt keine Bezeichnung die das was man studiert hat besser bezeichnet.
 
Und das gleiche gilt für mein Zweitstudium, allerdings ist mir die Frage hier durchaus begegnet, wie dieser Thread beweist ...

Liebe Grüße
 
Das ist in meiner (deutschen) Firma unerwünscht.

Die spinnen, die Deutsche 😉
Alle rennen dem amerikanischen Vorbild des "Teams" hinterher. Bloß keine offenen Hierarchien mehr. Leider hab ich schon erlebt wie das zu Problemen führen kann. Nachdem ich beides kenne sind mir klare Hierarchien lieber, was nicht heißt dass die bessere Argumentation den Vorrang haben sollte. Aber unfähige Kollegen die "Meetings" für sich einnehmen um sich zu profilieren können die Produktivität extrem bremsen.

Und das gleiche gilt für mein Zweitstudium
achso, Missverständnis meinerseits
 
In der Schweiz, um ein Beispiel zu nennen, ist der Bachelor/Master mit anschließender Anwaltsprüfung der Normalfall. Die haben kein obskures zweites Staatsexamen. Es kommt immer auf den Standpunkt an.

Genau das meine ich, die Studienlandschaft im BoL/MoL ist inhomogen und das erzeugt mitunter Verunsicherung bei den Studierenden. Aber dieses Problem lässt sich mit Begriffen wie Wirtschaftsrechtler oder Wirtschaftsjurist nicht lösen.

Liebe Grüße
 
Aber dieses Problem lässt sich mit Begriffen wie Wirtschaftsrechtler oder Wirtschaftsjurist nicht lösen.
Da stimme ich vollkommen zu.

Ich mache mir momentan allerdings mehr sorgen um die BGBI Prüfung als um einen potentiellen Titel 😛
 
Die spinnen, die Deutsche 😉
Alle rennen dem amerikanischen Vorbild des "Teams" hinterher. Bloß keine offenen Hierarchien mehr.

Wir haben schon Hierarchien und jeder Mitarbeiter weiss wie er im Organigramm eingebunden ist und wie sein Pfad bis zum Vorstand aussieht. Das hat mit den Türschildern nichts zu tun, die gehören zur corporate identity.

Nachdem ich beides kenne sind mir klare Hierarchien lieber, was nicht heißt dass die bessere Argumentation den Vorrang haben sollte. Aber unfähige Kollegen die "Meetings" für sich einnehmen um sich zu profilieren können die Produktivität extrem bremsen.

Unfähigkeit findet auf jeder Hierarchiestufe ihre Nische, das ist ein gleichverteiltes Phänomen, das sich mit Hierarchien nicht bekämpfen lässt. Die hellsten und die dümmsten Köpfe sitzen überall (und zumindest helle Köpfe sind auch überall unverzichtbar)

Liebe Grüße
 
Na, B.Sc. Wiwi klingt auch nicht gerade toll.

Aber wenigstens gibt es keine Unklarheit darüber, dass der M.Sc. der Nachfolger vom Diplom ist. BoL und MoL haben keinen Vorgänger, also keine Referenz. Wer früher einen Diplom-Informatiker gesucht hat, sucht heute M.Sc. Informatik / Computer Science und hat der Reform sei dank auch B.Sc. der gleichen Sorte auf der Angebotsseite. Da gibt es keinen so großen Bruch. BoL und MoL ist aber Neuland.

Und mit B. Sc. Psychologie darf man sich hinterher noch nicht einmal Psychologe nennen.

Mit dem B.Sc. ist eben erst ein Teil (60%-70%?) der Diplom (sprich M.Sc.) Strecke zurückgelegt. M.Sc. Psychologie ist doch jedenfalls das was früher der Diplom-Psychologe war?

Liebe Grüße
 
BoL und MoL ist aber Neuland.

Zumindest in Deutschland schon.
Nur kann man in D bisher auch noch überall, wo das früher möglich war, immer noch auf Staatsexamen studieren. Gerade da man bisher mit dem LLB und LLM irgendwie zwischen den Stühlen sitzt


Mit dem B.Sc. ist eben erst ein Teil (60%-70%?) der Diplom (sprich M.Sc.) Strecke zurückgelegt. M.Sc. Psychologie ist doch jedenfalls das was früher der Diplom-Psychologe war?

Oder in manchen Unis auch 100 % bis zum B.Sc, in dem man das Diplom II einfach ein statt in 8 in 6 Semester lehrt. ^^

Wenn dafür ist in Hagen bei Wiwi der Master 1 Semester länger als das alte Diplom I und mit dem Bachelor hat man in der Öffentlichkeit eben "so was früher ein Vordiplom war"

Bei Psychologie ist es noch nicht geklärt, die Psychologengewerkschaft hat es im Gegensatz zu den Juristen zu einem Titelschutz geschafft.
Psychologe darf sich bisher nennen, wer ein Psychologie Diplom sein eigen nennt. (BGH 1985 AZ: I ZR 147/83) Aber man wird von der BDP nicht verklagt, wenn man sich nach seinem Master, bzw nach 10 Semestern Studium, Psychologe nennt. Mit dem B. Sc. ist man noch kein Psychologe, zumindest ist die BDP sich da noch nicht so sicher.
 
mir scheint es, den BoL-Anwärtern fehlt es an der Identifikation mit dem eigenen Studiengang. Dies klingt auch an in der Differenzierung zwischen Volljuristen und Juristen. Allgemein akzeptiert dürften wohl - besonders in der Verwaltung (siehe entsprechende Laufbahnrichtlinien) - nur Juristen mit abgeschlossenen Staatsexamen werden (Ritterschlag eines Juristen zum Volljuristen). Dieses Problem wird auch durch den Masterabschluss nicht gelöst. In der Industrie kommt es hingegen mehr auf die individuelle Qualifikation bzw. Persönlichkeit an. Hier ist aber auch noch die Konkurrenzsituation der BoL mit Volljuristen und WiWi zu beachten. Wenn sich ein (Voll)jurist (sinnvollerweise) noch wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse verschaffen möchte, wäre ein Zusatz- bzw. Aufbaustudiengang möglicherweise die bessere Lösung.
Grüße
KG
 
LLB/LLM ist eher für Leute gedacht die schon ein Studium hinter sich haben und noch eine Zusatzqualifikation erreichen wollen. Oder diejenigen die kein Interesse daran haben Rechtsanwalt oder Richter zu werden bzw. auf Grund des Alters und der Lebenssituation keine Möglichkeit 10 Jahre Jura in Vollzeit zu studieren.

Wer Rechtsanwalt werden will sollte natürlich ein "normales" Jurastudium absolvieren. Alles andere wäre Unsinn.
 
LLB/LLM ist eher für Leute gedacht die schon ein Studium hinter sich haben und noch eine Zusatzqualifikation erreichen wollen. Oder diejenigen die kein Interesse daran haben Rechtsanwalt oder Richter zu werden bzw. auf Grund des Alters und der Lebenssituation keine Möglichkeit 10 Jahre Jura in Vollzeit zu studieren.
Also Leute, die was anderes machen bzw. vorher gemacht haben? Dann würde ja der LLB alleine nicht viel wert sein, wenn nur eine Kombi gut ist. 😉

Es wäre aber allemal interessant zu schauen, was fertige BOLer nun mit diesem Abschluss machen und wo sie mit diesem Abschluss gelandet sind.
Die Idee einer Verknüpfung von Rechtswiss. und Wiwi ist ja gut. Die Schwierigkeit ist einfach wohl, dass es eben wirklich bislang keine deutschen BOLer gab, wo soll man diese Absolventen einsetzen? Das ist aber insgesamt auch ein "Problem" der Bachelor- und Master-Studien, da es dadurch eine Vielzahl von neuen Abschlüssen gibt, die man so in D nicht kannte oder immer noch nicht kennt.



Wer Rechtsanwalt werden will sollte natürlich ein "normales" Jurastudium absolvieren. Alles andere wäre Unsinn.
Bislang ist es der klassische Weg. Da sträuben sich die Jura-Menschen wie z. B. auch die Medizin-Menschen gegen eine Einführung des Bachelor- und Master-Modells. Mal sehen, wann es in diesen Bereichen einen Umbruch geben wird.

Und ... die alten Abschlüsse werden mit der Einführung von neuen Abschlüssen nicht schlecht, ungültig oder weniger wertvoll. 😉



Ich muss weg.
 
Hallo

Genau, dass sollte geklärt werden, wo ist der Einsatzbereich. Und der ist ganz klar als "Wirtschaftsjurist". Es gibt zahlreiche Stellenangebote für Wirtschaftsjuristen und das Anforderungsprofil ist ein Abschluß als Dipl. Wirtschaftsjurist oder Bachelor of Law von der Fachhochschule bzw. Uni.

Es ist kein reines rechtswissenschaftliches Studium und schon gar nicht Jura mit Nebenfach Wirtschaftswissenschaften.

Liebe Grüße
Doreen
 
LLB/LLM ist eher für Leute gedacht die schon ein Studium hinter sich haben und noch eine Zusatzqualifikation erreichen wollen. Oder diejenigen die kein Interesse daran haben Rechtsanwalt oder Richter zu werden bzw. auf Grund des Alters und der Lebenssituation keine Möglichkeit 10 Jahre Jura in Vollzeit zu studieren.

Ich denke solche Aspekte wie Zweistudium, berufsbegleitendes Studieren, lebenlanges Lernen, Zusatzqualifikation etc. spielen bei der Bologna-Harmonisierung absolut keine Rolle (oder nur eine ganz ganz kleine). Das die FernUni die Vorgaben so umsetzt wie sie es tut und bei dieser Gelegenheit auch BoL und MoL einführt, erweitert die Möglichkeiten für das "typische" FernUni-Klientel, das ist super, da wird die FernUni ihrem eigenen Anspruch mal wieder gerecht. Aber das ist nur ein Nebenprodukt der ganzen Bachelor und Master Überlegungen in Deutschland und Europa.

Es geht um den akademischen Nachwuchs, jene Vollzeitstudenten Anfang bis Ende 20, die direkt nach dem Abitur oder nach einer Ausbildung studieren, um diese Personengruppe geht es.

Beim Bachelor geht es vor allem darum, auch schon ein 60-70 % Studium mit Abschluss absolvieren zu können, und damit für Interessierte die Möglichkeit zu geben, schneller einen Hochschulabschluss zu bekommen.

Liebe Grüße
 
[...]
Beim Bachelor geht es vor allem darum, auch schon ein 60-70 % Studium mit Abschluss absolvieren zu können, und damit für Interessierte die Möglichkeit zu geben, schneller einen Hochschulabschluss zu bekommen.

[...]
Das ist genau ein Problem ... Hochschulabschluss ist nicht gleich Hochschulabschluss. 😉 Was bringt es Akademiker zu haben, die weniger gelernt haben als in den "alten" Studienmodellen? Da müssen andere Qualifikationen oder Bewegungen in eine spezielle Richtung dazukommen, wenn schon an der Regelstudienzeit geschraubt wird.
Für "große und schwerere" Aufgaben (höD, Prom.) ist bei Direkteinstieg nach wie vor ein Dipl., Master oder gleichwertiges gefordert, und das ist schon eine Klassifikation innerhalb eines Faches.



Ich bin weg.
 
Es ist kein reines rechtswissenschaftliches Studium und schon gar nicht Jura mit Nebenfach Wirtschaftswissenschaften.

hallo Doreen,

Die 5 WiWi-Module haben nur Nebenfach-Charakter (und sind zu dem nur Anfängerkram bis auf das Wahlmodul möglicherweise), ich hatte in meinem Informatik-Studium in meinem Nebenfach insgesamt 7 Vorlesungen mit 5 x 4 SWS + 2 x 2 SWS (4 im Grundstudium und 3 im Hauptstudium).

Aber diese WiWi-Module sind interessant und ich bin froh, dass ich im BoL-Studium auch WiWi Grundlagen studieren kann. Es erweitert das Blickfeld des Juristen und erfüllt damit den Zweck eines Nebenfachs.

Ob es nun auf der Recht-Seite soviel Pflicht-Wirtschaftsrecht gibt, das üblicherweise keine Pflicht ist, kann ich nicht beurteilen (da müsste man mal Studienpläne vergleichen), kannst Du es?

Ich denke dieses Wirtschaftsgetue ist mehr Schein als sein, deshalb halte ich so einen knackigen und suggestiven Begriff wie Wirtschaftsjurist für problematisch. In der BoL-Studien- und Prüfungsordnung wird so ein Begriff auch nicht verwendet, sondern inhaltlich der WiWi-Bezug nur beschrieben, das trifft es.

Liebe Grüße
 
Das ist genau ein Problem ... Hochschulabschluss ist nicht gleich Hochschulabschluss. 😉 Was bringt es Akademiker zu haben, die weniger gelernt haben als in den "alten" Studienmodellen? .

Das entscheidet der Markt, ist also kein Problem! Schliesslich ist der Bachelor eine Erweiterung, eine Option, eine Alternative auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und keine Einschränkung.

Es gibt z.B. schon lange (nur in einigen Bundesländern) das Modell der "Berufsakademie", eine Ausbildung, mit jeweils 50% abwechselnden Präsenzphasen in der Berufsakademie und bei dem Arbeitgeber. Auch eine Möglichkeit. Der BoL geht noch ein bischen weiter als die Berufsakademie, ein 100% Hochschulstudium mit früherem Abschluss als der Master. Der Bachelor ist keine Einschränkung sondern eine Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten! Die Wahlfreiheit ist mit dem Bachelor ein bischen größer geworden.

Durch diese Erweiterung der Angebotspalette auf dem Ausbildungsmarkt hat der Ausbildungsinteressierte mehr Auswahl, was für manche ein ähnliches Problem ist, wie die Angebotsvielfalt in einem Supermarkt. Stehen im Regal nur zwei verwandte Produkte ist die Auswahl einfacher zu treffen, als wenn es 10 Produkte sind, die der Verbraucher nicht wirklich vergleichen kann, wenn er vor dem Regal steht.

Liebe Grüße
 
Das entscheidet der Markt, ist also kein Problem! Schliesslich ist der Bachelor eine Erweiterung, eine Option, eine Alternative auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und keine Einschränkung.

Es gibt z.B. schon lange (nur in einigen Bundesländern) das Modell der "Berufsakademie", eine Ausbildung, mit jeweils 50% abwechselnden Präsenzphasen in der Berufsakademie und bei dem Arbeitgeber. Auch eine Möglichkeit. Der BoL geht noch ein bischen weiter als die Berufsakademie, ein 100% Hochschulstudium mit früherem Abschluss als der Master. Der Bachelor ist keine Einschränkung sondern eine Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten! Die Wahlfreiheit ist mit dem Bachelor ein bischen größer geworden.

Durch diese Erweiterung der Angebotspalette auf dem Ausbildungsmarkt hat der Ausbildungsinteressierte mehr Auswahl, was für manche ein ähnliches Problem ist, wie die Angebotsvielfalt in einem Supermarkt. Stehen im Regal nur zwei verwandte Produkte ist die Auswahl einfacher zu treffen, als wenn es 10 Produkte sind, die der Verbraucher nicht wirklich vergleichen kann, wenn er vor dem Regal steht.

Liebe Grüße
Chrissi
Natürlich entscheidet der Markt wohin die Bachelors und Bachelorettes hinkommen dürfen. Die Entscheidung, ob es nun Bachelors oder Masters gibt, hat nur leider nicht der Arbeitsmarkt entschieden.
Und wie ich auch in dem nächsten Satz gesagt habe, es müssen andere Qualifikationen und Kenntnisse erlernt werden. Ein Bachelor wird nicht die komplette Palette eines Volljuristen machen können, dafür sind die Abschlüsse und das Studium noch zu verschieden und auch nicht wirklich vergleichbar!

Berufsakademien bieten eine Ausbildung! Da gibts keinen (Fach-)Hochschulabschluss. Ausnahmen für einen wissenschaftlichen Weg und Aufstieg gibts, aber das ist nicht die Regel und nimmt u. U. sehr viel Zeit in Anspruch.
Es bringt nichts mehr Auswahlmöglichkeiten zu haben, wenn der Abschluss nicht akzeptiert wird. 😉 Von daher würde ich im Supermarkt erstmal zwei verwandte Produkte haben wollen, wenn ich dann weiß, was man dann noch weiter ausbauen kann, dann kann ich auch ins Fachgeschäft gehen. 😉

Während des Studiums soll es so sein, dass man viel wählen kann und soll. Das ist die Idee bei den Modulen und Credit Points, die europaweit und bestenfalls international akzeptiert werden sollten.
Später als Bachelor-Absolvent hat man sicher nicht mehr Wahlmöglichkeiten als ein Absolvent nach den "alten" Verfahren.

Es darf nicht vergessen werden, dass dieser FernUni-Jurist sowohl Kenntnisse der Rechtswissenschaft als auch der Wirtschaftswissenschaft haben soll. Und das ist das Ziel der Ausbildung, dass genau diese Qualifikation für den Arbeitsmarkt angeboten wird. Obs nun Anklang findet, wird man sehen ...
Außerdem, solange es StEx.-Juristen und eben diese anderen Juristen gibt, wirds immer Diskussionen geben ... 😉


Ich drücke den zukünftigen Juristen mit dem akademischen Grad LL.B. weiterhin die Daumen! :daumen:



Ich bin weg.
 
Die Entscheidung, ob es nun Bachelors oder Masters gibt, hat nur leider nicht der Arbeitsmarkt entschieden.

das leider würde ich streichen, der Arbeitsmarkt ist nicht in der Lage so etwas zu entscheiden, der kann jetzt nur "mit den Füßen" abstimmen. Aber es finden sich schon genug Füße, bei den Nachfragern und bei den Anbietern.

Und wie ich auch in dem nächsten Satz gesagt habe, es müssen andere Qualifikationen und Kenntnisse erlernt werden. Ein Bachelor wird nicht die komplette Palette eines Volljuristen machen können, dafür sind die Abschlüsse und das Studium noch zu verschieden und auch nicht wirklich vergleichbar!.

Ich verstehe gar nicht, warum dieser selbstverständliche Unterschied zum Volljuristen immer wieder genannt wird, dieser Unterschied ist einfach auch Teil des neuen Angebots. Vergleichbarkeit ist doch gar nicht angestrebt, vor allem kommt der BoL nie an den Volljuristen ran, ist auch im BoL gar nicht angelegt, es soll weinger sein, auch weniger als der MoL. Aber das ist kein Unfall sondern Absicht, das Wesen eines Bachelorabschlusses.

Berufsakademien bieten eine Ausbildung! Da gibts keinen (Fach-)Hochschulabschluss.

Ja und? Das Beispiel habe ich nur angeführt um zu zeigen dass der junge Mensch von heute mit Abitur zahlreiche Möglichkeiten hat, seinen Berufsweg zu wählen. BoL ist jetzt eine neue Möglichkeit mehr. BoL ist etwas eigenes und reiht sich in ein diversifiziertes Studien- und Ausbildungssystem ein. Ist doch toll. Und ich wage die Progrnose, dass die neuen Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfragerseite gut angenommen werden. Jeder muss selbst entscheiden, was er will, der Staat bietet nur die Möglichkeiten/Alternativen, mehr kann man nicht verlangen.

Liebe Grüße
 
[...]
Ich verstehe gar nicht, warum dieser selbstverständliche Unterschied zum Volljuristen immer wieder genannt wird, dieser Unterschied ist einfach auch Teil des neuen Angebots. Vergleichbarkeit ist doch gar nicht angestrebt, vor allem kommt der BoL nie an den Volljuristen ran, ist auch im BoL gar nicht angelegt, es soll weinger sein, auch weniger als der MoL. Aber das ist kein Unfall sondern Absicht, das Wesen eines Bachelorabschlusses.



Ja und? Das Beispiel habe ich nur angeführt um zu zeigen dass der junge Mensch von heute mit Abitur zahlreiche Möglichkeiten hat, seinen Berufsweg zu wählen. BoL ist jetzt eine neue Möglichkeit mehr. BoL ist etwas eigenes und reiht sich in ein diversifiziertes Studien- und Ausbildungssystem ein. Ist doch toll. Und ich wage die Progrnose, dass die neuen Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfragerseite gut angenommen werden. Jeder muss selbst entscheiden, was er will, der Staat bietet nur die Möglichkeiten/Alternativen, mehr kann man nicht verlangen.
[...]
Wie auch immer ...

Wieso hast du überhaupt studiert und hängst jetzt sogar noch ein (Bachelor-)Zweitstudium dran ... 😉
Du hättest ja in grauer Urzeit ja auch eine Ausbildung machen können, das deinem jetzigen Studienabschluss auch fachlich nahe gekommen wäre.
Aber würdest du ohne deinen abgeschlossen und vollwertigen Studienabschluss jetzt dort arbeiten können, wo du jetzt bist? 😉

Der Bachelor ist nett, da es ein Uniabschluss ist. Aber wer weiter kommen will, kommt über eine adäquate und höherwertige "Eintrittskarte" weiter.



Ich bin raus.
 
Der Bachelor ist nett, da es ein Uniabschluss ist. Aber wer weiter kommen will, kommt über eine adäquate und höherwertige "Eintrittskarte" weiter.

Auch wieder so eine banale Feststellung. Meine Cousine z.B. wäre allemal fähig für ein Uni-Studium gewesen, hat sich aber für die Berufsakademie entschieden. Es gibt zu Hauf Diplom-/Master-fähiger Leute, die das aber nicht wollen und die haben jetzt mit dem Bachelor eine Möglichkeit mehr. Möglicherweise (aber das ist nur mein Gedankenmodell) hätte sich meine Cousine für die Bachelorvariante entschieden, wenn es die damals schon gegeben hätte.

Liebe Grüße
 
Auch wieder so eine banale Feststellung. Meine Cousine z.B. wäre allemal fähig für ein Uni-Studium gewesen, hat sich aber für die Berufsakademie entschieden. Es gibt zu Hauf Diplom-/Master-fähiger Leute, die das aber nicht wollen und die haben jetzt mit dem Bachelor eine Möglichkeit mehr. Möglicherweise (aber das ist nur mein Gedankenmodell) hätte sich meine Cousine für die Bachelorvariante entschieden, wenn es die damals schon gegeben hätte.
[...]
Darum gehts doch gar nicht. Die eigenen Vorlieben sind meist unabhängig davon was vom Arbeitgeber oder Uni (bei wissenschaftlicher Laufbahn) gewünscht ist, sondern der Abschluss ist entscheidend. Eigentlich ist das wirklich banal.
Und als Bachelor wird man auch sicherlich genug Geld verdienen, um nicht zu verhungern. 😉

Und: Intellektuelle Fähigkeit als Zugangsvoraussetzung wäre zu schön. 😀



Ich muss nun.
 
Die eigenen Vorlieben sind meist unabhängig davon was vom Arbeitgeber oder Uni (bei wissenschaftlicher Laufbahn) gewünscht ist,.

Sie sind aber der entscheidende Faktor für die Ausbildungs- oder Studienwahl. Übrigens hat meine Cousine jetzt "nur" ein BA-Diplom, das hat Ihrer beruflichen Entwicklung aber keineswegs "geschadet" (gute Leute setzen sich immer durch, der Abschluss ist nur die Eintrittskarte zum großen Spiel). Jeder wählt eben nach seinen eigenen Bedürfnissen/Möglichkeiten seine Eintrittskarte selber aus.

Liebe Grüße
 
Wieso hast du überhaupt studiert

Abi + Interesse an Informatik + Interesse an einem wissenschaftlichen Studium

und hängst jetzt sogar noch ein (Bachelor-)Zweitstudium dran ..

Hobby, im Vorstellungsthread und zu Beginn meines "Tagebuchs" habe ich das etwas ausgeführt.

Du hättest ja in grauer Urzeit ja auch eine Ausbildung machen können, das deinem jetzigen Studienabschluss auch fachlich nahe gekommen wäre.

Ja klar, hätte ich, meine Präferenzen waren aber andere. Die Menschen sind verschieden.

Aber würdest du ohne deinen abgeschlossen und vollwertigen Studienabschluss jetzt dort arbeiten können, wo du jetzt bist?

Keine Ahnung, wahrscheinlich aber nicht. Was ist denn ein vollwertiger Studienabschluss? Gibt es auch halbwertige?

Liebe Grüße
 
Ohne Staatsexamen ist der BOL aber nur die Hälfte wert, besonders wenn man in den ÖD möchte. Der BOL reicht hier nur für den gehobenen Dienst, d. h. bestenfalls zum Rechstspfleger. Interessant wäre es deshalb, wie man vom BOL zum Staatsexamen kommt.

Gruß
Karl
 
Wer will schon in den öffentlichen Dienst. Dieses bürokratische Monster in Deutschland ist pures Raubrittertum.

Zudem gehört der Beamtenstatus vollständig abgeschafft. Besorgt euch richtige Jobs.
 
Der Beamtenstatus fängt doch bereits bei den LS an. Ich glaube, die können ganz gut davon leben, ob mit BOL, Master, Diplom oder etwas Neuem.
 
Zu der obigen Frage was auf der Urkunde steht:

Habe meinen Abschluss in Wirtschaftsrecht in 2011 gemacht, auf meiner Urkunde steht akademischer Grad:
Bachelor of Laws (LL.B.)
Der Studiengang war in zwei klassische Fachbereiche aufgeteilt: Rechtswissenschaften (60 %) und Wirtschaftswissenschaften (40 %). Nach der Bachelor-Thesis (meine hatte 80 Seiten) habe ich nach der Regelstudienzeit von 7 Semestern abgeschlossen.

Ich sehe mich NICHT vorzugsweise als Jurist oder Rechtswissenschaftler, sondernd eher als Wirtschaftsjurist. Also jemand der in beiden Fachbereichen mitreden kann. Neben den juristischen Pflichtfächern: BGB, SGB, Strafrecht, ZPO, HGB, InsolvenzR, Vertragsrecht, EU- und internationales Recht hatten wir auch das Pflichtfach English (ist ja auch ein internationaler Abschluss). Reine (Voll)Juristen haben i.d.R. keine Kenntnisse über Bilanzierung, Kostenrechung, steuerliche- oder finanzwirtschaftliche Berechnungen. Diese Themen gehörten zu unseren BWL Pflichtfächern. Heute arbeite ich sehr erfolgreich in einem großen Unternehmen (Geschäftskundenbereich). Zu der Frage wie ich mich in der Korrespondenz nenne, hier wie folgt:
Max Mustermann, LL.B.

Es gibt auch Kollegen von mir die nennen sich (ist aber mE Geschmackssache):
Max Mustermann
Wirtschaftsjurist LL.B.
 
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