Christine,
mit geht es ähnlich und nebenbei muss man sich auch noch mit den Grundlagen der Finanzierung und Entscheidungstheorie beschäftigen ...
Ich hoffe einfach mal, dass sich die Klausur ein wenig an den Inhalten der EAs orientiert. Ich bin in den letzten Tagen erst mit Recht angefangen und mache es so, dass ich die Inhalte der Aufgabenstellungen aus den einzelnen EAs gründlicher durcharbeite und mir Notizen dazu mache als diejenigen Inhalte, die nicht in den EAs behandelt wurden. Die lese ich zwar "an" um irgendwie den Gesamtkontext zu bekommen, aber alles kann man sich nicht merken ...
Da es allerdings 4 EAs mit insgesamt 40 Aufgaben sind, muss man einen Großteil des Kursmaterials auch ein bisschen gründlicher durchgehen 😉 ... zudem gibt es auch immer mal Überschneidungen, bei denen Themen dann doch wieder einigermaßen bekannt vorkommen - so etwa bei Schadensersatzansprüchen §§ 280 ff., Rücktritt vom V § 325,326 etc ...
Bei einer gründlichen Erarbeitung der EAs sowie ab und an mal links und rechts im Skript schauen, bekommt man glaube ich schon einen ganz guten Über-/Einblick und kann die Klausur bestehen ... so wäre auf jeden Fall meine Hoffnung 😉 ...
Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg bei der Vorbereitung!