Zugelassene Hilfsmittel

Dr Franke Ghostwriter
weiß jemand, ob es bei den zugelassenen Hilfsmittel irgendwelche Einschränkungen (abgesehen von DIN-A4) gibt?
Wie ist das zu verstehen "Formeln und Definitionen"?

Ich hab mir da etwas erstellt und würde gern wissen, ob das zulässig ist...

lg, stefan.
 

Anhänge

Muss der Zettel per Hand geschrieben sein oder geht es auch mit der ausgedruckten Variante?

Edit: Ist eigentlich auch ne Lupe erlaubt? 😉

@stefan42
Kannst du davon auch die Version im ursprünglichen Dateiformat zur Verfügung stellen? Mir sind einige Sachen zu ausführlich, andere kommen zu kurz. Wäre super -
 
Es ist ganz egal ob handgeschrieben oder ausgedruckt. Natürlich ist es besser, wenn man ihn selbst erstellt, da man dabei ja auch jede Menge lernt. Aber denkt mal nach: wer wird wohl während der Klausur nachprüfen können, ob ihr den selber geschreiben habt oder nicht...
 
Zur Info:

Sehr geehrter Herr K,

K, M schrieb:
> wir (ich und einige Kommilitonen) die sich auf die Klausur Einführung in die Objektorientierte Programmierung vorbereiten fragen uns grade ob es Richtiglinien oder Vorgaben für den erlauben Lernzettel gibt. Also muss der in einer bestimmten Schriftgröße oder ähnlichem sein? Können sie uns bei der Frage evtl. weiter helfen?

entsprechende Hinweise dazu gibt es in der Newsgroup:
"> Ich würde gerne wissen, ob die Notizen für die Klausur > handschriftlich sein müssen.
>
> Oder ob z.B. auch eine Erstellung in Word möglich ist.
>
> Meine Handschrift kann ich in "Schriftgrösse 6" nicht mehr entziffern, > Arial schon 🙂

genau aus dem Grund verzichten wir inzwischen auf das handgeschrieben.
Was wir nicht akzeptieren sind Minikopien der Kurseinheiten. Ansonsten ne Lupe ist als Hilfsmittel nicht zugelassen."

Viele Grüße
Silvia Schreier
 
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