Abschreibungen auf Forderungen

Dr Franke Ghostwriter
bei den Abschreibungen auf Forderungen steige ich nicht ganz durch.Wenn ich im Internet nach diesem Thema suche,taucht ständig das Konto "Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen"auf.
Das kommt hier doch gar nicht vor.Kann mir das Jemand erklären,was das für ein Konto ist?Das verwirrt mich.
Vielen Dank!

LG
Katrin
 
Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn für bestimmte Forderungen ein Ausfallrisiko erkennbar wird. Wir buchen dann die Forderung von Konto 140 auf Konto 141. Wenn dann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, welcher Betrag ausfällt, dann schreiben wir ihn mittels der Buchung 233/141 ab. Das Konto "Einstellung i.d. EWB" entspricht dann einem separaten Aufwandskonto, was aber m.W. an der Fernuni unter dieser Bezeichnung nicht existiert.
 
Abschreibungen auf Forderungen ist #233, wenn die Forderung im selben Geschäftsjahr ausfällt. Ist die Forderungen aus einem vorhergehenden Geschäftsjahr nicht mehr einbringbar, dann ist es #221 periodenfremde Aufwendungen. Die Einstellung in die Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung kommt dann in den nächsten Kapiteln.

LG, Tanja
 
Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn für bestimmte Forderungen ein Ausfallrisiko erkennbar wird. Wir buchen dann die Forderung von Konto 140 auf Konto 141. Wenn dann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, welcher Betrag ausfällt, dann schreiben wir ihn mittels der Buchung 233/141 ab. Das Konto "Einstellung i.d. EWB" entspricht dann einem separaten Aufwandskonto, was aber m.W. an der Fernuni unter dieser Bezeichnung nicht existiert.
Werden die dubiosen Forderungen(141) nur abgeschrieben,wenn festesteht,daß sie ausfallen?Oder allgemein am Ende des Geschäftsjahres wie die Pauschalwertberichtigung?
 
Werden die dubiosen Forderungen(141) nur abgeschrieben,wenn festesteht,daß sie ausfallen?Oder allgemein am Ende des Geschäftsjahres wie die Pauschalwertberichtigung?

Auf dem Konto 141 werden i.d.R. Einzelwerte eingestellt, d.h. einzelne Forderungen, die jeweils auch für sich bewertet werden. Um Einzelforderungen zu berichtigen, ist es notwendig, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Ausfalls besteht. Dies ist ein sehr dehnbarer Rechtsbegriff...

Also dürfen/müssen wir den Teil der jeweiligen Einzelforderung abschreiben, der - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - voraussichtlich ausfallen wird. Wenn später feststeht, dass Forderungen ausfallen (z.B. durch Zahlung oder Mitteilung des Debitors), dann wird im Prinzip nur noch korrigiert, also die Differenz aus dem tatsächlichen Ausfall mit dem angenommenen Forderungsausfall verbucht.

Siehe auch: Kurseinheit Nr. 5, S. 33ff.
 
Pauschal wird nach Ausfallrisiko berichtigt (z.B. Durchschnittlich 2% aller Forderungen sind uneinbringlich).
Einzelwerte werden nach Gerüchten und Infos berichtigt ("Dem Müller gehts schlecht, der hat einen Insolvenzantrag gestellt), dann werden auch nur Müllers Forderungen als Dubios bewertet.
Das ist auch der Unterschied - Forderungen an EINEN Kunden können dubios werden, Forderungen gegen den REST werden Pauschal berichtigt.
 
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