Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Zeus schrieb:Hm, aber in dem genannten Bsp. mit der Drehbank (habs mir eben mal angeschaut) ist doch kein Fehler. Abschreibung ist linear über 10 Jahre, d.h. 10 %. Also wäre der degressive Afa Satz bei 30 %.
Zeus
Ja, da immer der Buchwert/Nutzungsdauer (wichtig bei Wechsel der Abschreibungsmethoden oder bei aplAfA´s) gerechnet wird - und da wird bei einer Neuanschaffung halt der Anschaffungspreis (incl. Nebenkosten) durch die voraussichtliche Nutzungsdauer gerechnet->oder eben als "Prozente vor den Preis" gesetzt.Eveline schrieb:10 Jahre heißt immer 10% oder?
Die Falle ist halt, dass man nach den Prozentsätzen und nicht nach dem tatsächlichen (numerischen) Wert gehen muss:coolTruPlaya schrieb:so dass wie in deinem Beispiel die tatsächliche Höchstabschreibung im ersten Jahr mehr als das 3-fache der niedrigsten AfA beträgt.
,"Handelsrechtlich hat sich nichts geändert"
Auf dem Dampfer war ich ja zuerst auch, als die Mentorin das sagte...😱 🙁 ...und deswegen werde ich in so einem Fall wohl eher danach gucken, wo die gescheitesten Werte rauskommenTruPlaya schrieb:Hi, wenn die sagen: ,
dann würde ich doch eher interpretieren, dass weiterhin die Vereinfachungsregel angewandt werden soll...tru
Diese Methode funktioniert in der Tat für viele Aufgaben. (ganz toll z.B. beim Bilanzansatz eines Gebäudes wenn man sich nicht sicher ist welche Nebenkosten da in die Bilanz gehören...)...und deswegen werde ich in so einem Fall wohl eher danach gucken, wo die gescheitesten Werte rauskommen
Hm, jetzt steh ich auf dem Schlauch:hmmm: meinst nicht, dass krumme Zahlen eher rauskommen, wenn man "unberechtigt" durch Monatsanteile teilt als duch Halbes?????TruPlaya schrieb:... Mit der Methode kannst du höchstens wenn nach Vereinfachungsregel was Ungerades rauskommt erkennen, dass die wohl doch nicht mehr gilt. Und das kommt nicht so oft vor...
Na, nach der Vereinfachungsregel könnte ich ja den Ganzjahresbetrag oder den Halbjahresbetrag abschreiben, ohne Vereinfachungsregel müsste ich nach Monaten abschreiben...und wenn da "was krummes" rauskommt und bei der Vereinfachungsregel "was gescheites", würde ich mich für letzteres entscheiden....oder hab ich nun wirklich ´nen Knoten im Hirn:rolleyesTruPlaya schrieb:...ebenfallst monatsgenau. ...
Nee, eben nicht 5 Monate-es geht mir ja um die Vereinfachungsregel (um zu prüfen, ob anwenden oder nicht), dann wären´s ja 6 Monate. Und wenn bei 5/12 was krummes rauskommt und bei 1/2 was gerades....setze ich den Joker, dass die Vereinfachungsregel noch gilt ...TruPlaya schrieb:.. Jetzt schreibst du degressiv ab 20% auch monatsgenau für 5 Monate...
?????Und wenn bei 5/12 was krummes rauskommt
Logo, und Danke! Da hab ich mich vollkommen einseitig "verschossen" - klar, linear ist ja auch zu berechnen! Und das 2 (oder 3)fache von nem Ganzen bleibt ein Ganzes🙄 .....Das kommt halt raus, wenn man kurz vor der Klausur noch an Eselsbrücken basteln will-aufwachen, Georgia 😉TruPlaya schrieb:...wenn linear bei 5/12 nichts krummes rausgekommen ist.
Linear benutzt du ja weiterhin 5/12!!!!!! Und wenn das gehen soll, dann kommt da nix krummes raus... Wieso versuchst du standhaft zu ignorieren, dass man ja 2 Ansätze berechnen muss...
"Mathematisch" ist gut:dunce: Das war eher Holzfäller-Schwerstarbeit, dieses riesengroße Brett vor meinem Kopf zu zersägenTruPlaya schrieb:...aber es geht doch nix über eine kurze mathematische Diskussion unter Fuzzis...