Barentnahme aus Unternehmen erfolgswirksam?

Dr Franke Ghostwriter
Stellt eurer Meinung nach eine Barentnahme von z.B. 5T€ eine ertragswirksame Auszahlung dar?

Stehe gerade auf dem Schlauch ...
 
Wenn ich das ganze einmal mit der Tabelle auf Seite 3 KE 2 betrachte, so müsste also ein kompensierender Effekt im Bereich sonstiger Geldforderungen, sonstiger Schulden, oder im sonstigen Vermögen stattfinden.
Sonst wäre diese Entnahme ja eine Auszahlung & Aufwand.
Wie würdet ihr hier die private Barentnahme kompensieren?
 
Wenn eine Barentnahme erfolgswirksam wäre, würden sich doch alle Unternehmer kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres vorübergehend eine große Summe Geld entnehmen, um Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer...) zu sparen.
Schon daher kann man sich ableiten, dass eine Entnahme, ganz sicher nicht erfolgswirksam ist.
 
So.
Mein einfacher Ansatz ist, da es sich nicht um Aufwand handelt, dass man das ganze einfach als einen Abgang an z.B. Bargeld betrachtet, welcher in gleicher Höhe eine Reinvermögensänderung nach sich zieht.
D.h., man hat z.B. einen reinvermögensändernden (wie soll man das nennen? erfolgswirksam ist es ja nicht 😉 ) und zahlungswirksamen Vorgang.

Danke euch...
Henrik
 
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