Frage zur Regel von Integration bei negativer Steigung

Dr Franke Ghostwriter
ich bräuchte bitte einen kurzen Matherefresher, verzweifel hier gerade...

Es geht um (eigentlich stinkeinfache) Flächenberechnung zwischen 2 Geraden, einer mit positiver und einer mit negativ Steigung.

Der mathematische Wert eines Integrals im Bereich negativer Steigung ist - wie mir gerade bewusst wurde - ja immer negativ.
Gibt es da eine Regel, dass man da immer Betragszeichen setzt?
Kann mich dessen nicht entsinnen
:confused
 
Das stimmt nicht. Verwechselst du vielleicht das Integral mit der Ableitung?

Nein, aber Du hast Recht, es stimmt tatsächlich nicht 😀

Mir ist (wieder mal) ein alter Fehler unterlaufen, der zu einem Vorzeichendreher führt...

Bsp:
Funktion: K(v) = 50v^2 mit v = 6 - x
Leitet man K(v) ab, erhält man K'(v) = 100v
und somit K'(x) = 600 - 100x

Leitet man aber K(x) ab - sprich 50*(6 - x)^2 - erhält man K'(x) = 100x - 600

Das hat mich schon öfters ins Grübeln gebracht und mir ist bis heute nicht ganz klar, wann das in welcher Reihenfolge gehandhabt wird.
 
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