• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Immatrikuliert + Erziehungsgeld?

Unser Sponsor SAP 4 Students
Muss man ein Urlaubssemester einlegen, wenn man das Erziehungsgeld im Jahr nach der Geburt bezieht?
Würde ganz gerne immatrikuliert bleiben, damit ich im März zumindest versuchen kann, ein paar Klausuren zu schreiben. Geburt wäre im September...
 
Gute Frage, ich habe gerade das Landeserziehungsgeld für die Zeit nach dem ersten Lebensjahr beantragt und garnicht über dieses Thema nachgedacht- mich im Gegenteil gerade erst für's Studium entschieden! Allerdings soll das Elterngeld doch einen Ersatz für das verminderte oder fehlende Einkommen darstellen und unter diesem Gesichtspunkt gäbe es doch keinen Grund, NICHT während des Elterngeldbezuges studieren zu können. Zumal Du das ja von zuhause aus machst und somit die Betreuung Deines Kindes gewährleisten kannst! Bin gespannt auf weitere Antworten...

Gruß, Kirstin
 
Ich hab nur gehört, dass man halt nur max. ein 400€ Job haben darf, aber nichts wegen Studium etc. gehört. Mal schauen, wo man sich da erkundigen kann.
 
Gerade habe ich folgendes bei Google gefunden: "Wer nach der Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegt, erhält zwar kein Bafög mehr - das Elterngeld für Studierende bleibt davon aber unberührt, denn der Mindestsatz von monatlich 300 Euro steht allen Studis zu: Egal, ob die frischgebackenen Eltern von ihren eigenen Eltern finanziell unterstützt werden, ob sie ein Stipendium erhalten - oder ob sie bei einer Auszeit gezwungen sind, Hartz IV und Wohngeld zu beantragen. Während sie das Elterngeld beziehen, dürfen auch Studentinnen und Studenten Teilzeit arbeiten - allerdings nicht mehr als 30 Stunden pro Woche."

Und dann habe ich noch folgendes bei BAföG - Alles zum Thema Ausbildungsförderung - BAfoeG-aktuell.de gefunden: "
Generell gilt für den Bezug von Elterngeld die Regelung, dass die berufliche Tätigkeit eine durchschnittliche Wochenzahl von 30 Stunden nicht überschreiten darf. Als Sonderfall gelten jedoch all jene Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung stehen. In diesem Fall darf die Tätigkeit die Zahl von 30 Stunden wöchentlich überschreiten, ohne dass der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Dazu gehören insbesondere die Berufsausbildung, das Studium, aber auch Weiterbildungen, die für den weiteren beruflichen Werdegang wichtig sind, sowie innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen.
Da für die Berechnung des Elterngeldes das Einkommen vor der Geburt hinzu gezogen wird, kann das Elterngeld für Studenten im Vergleich mit dem Erziehungsgeld sowohl eine Verbesserung bedeuten, wenn neben dem Studium einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, als auch eine Verschlechterung, wenn ausschließlich studiert wurde. Wird während der Elternzeit jedoch wieder neben dem Studium die berufliche Tätigkeit aufgenommen, so wird das Einkommen in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet."


--> Sieht aus, als könntest Du weiter studieren, oder? Würde mich für Dich freuen!


Gruß, Kirstin
 
Dr Franke Ghostwriter
Ganz lieben Dank. Hab gestern auch noch kurz in meinem Büchlein vom Bund nachgelesen und da steht auch, dass man Ausbildung oder Studium nicht unterbrechen muss
 
Oben