Gerade habe ich folgendes bei Google gefunden: "Wer nach der Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegt, erhält zwar kein Bafög mehr - das Elterngeld für Studierende bleibt davon aber unberührt, denn der Mindestsatz von monatlich 300 Euro steht allen Studis zu: Egal, ob die frischgebackenen Eltern von ihren eigenen Eltern finanziell unterstützt werden, ob sie ein Stipendium erhalten - oder ob sie bei einer Auszeit gezwungen sind, Hartz IV und Wohngeld zu beantragen. Während sie das Elterngeld beziehen, dürfen auch Studentinnen und Studenten Teilzeit arbeiten - allerdings nicht mehr als 30 Stunden pro Woche."
Und dann habe ich noch folgendes bei
BAföG - Alles zum Thema Ausbildungsförderung - BAfoeG-aktuell.de gefunden: "
Generell gilt für den Bezug von Elterngeld die Regelung, dass die berufliche Tätigkeit eine durchschnittliche Wochenzahl von 30 Stunden nicht überschreiten darf. Als
Sonderfall gelten jedoch all jene Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer
beruflichen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung stehen. In diesem Fall darf die Tätigkeit die Zahl von 30 Stunden wöchentlich überschreiten, ohne dass der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Dazu gehören insbesondere die Berufsausbildung, das Studium, aber auch Weiterbildungen, die für den weiteren beruflichen Werdegang wichtig sind, sowie innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen.
Da für die Berechnung des Elterngeldes das Einkommen vor der Geburt hinzu gezogen wird, kann das Elterngeld für Studenten im Vergleich mit dem Erziehungsgeld sowohl eine Verbesserung bedeuten, wenn neben dem Studium einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, als auch eine Verschlechterung, wenn ausschließlich studiert wurde. Wird während der Elternzeit jedoch wieder neben dem Studium die berufliche Tätigkeit aufgenommen, so wird das Einkommen in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet."
--> Sieht aus, als könntest Du weiter studieren, oder? Würde mich für Dich freuen!
Gruß, Kirstin