Wieder Immatrikulation nach Exmatrikulation

Dr Franke Ghostwriter
leider muss ich mein Studium aus beruflichen Gründen für eine Zeit unterbrechen und werde mich für das kommende SS nicht Rückmelden. Wenn ich dann exmatrikuliert bin und erneut mein Studium im Prinzip weitermachen will, geht es doch mit der Immatrikulation ganz normal weiter, oder? Mein Konto wird dann wieder aktiviert und ich kann meinen Studiengang beenden...Was passiert bei zwischenzeitlichen Änderungen in der PO? Bin ich davon ausgenommen, weil ich schon mal immatrikuliert zu PO so so war?

Zusammengefasst: Kann ich zum Semester X in der Zukunft einfach mit dem heutigen Stand, also anerkannte Leistungen, bestandene Module / EAs ganz normal weitermachen? Veränderungen in der Lehre wegen Überarbeitungen oder Dozentenwechsel nehme ich in Kauf. Mir geht es nur um meinen Anspruch. Ich möchte nicht in 2 Jahren ohne Abschluss dastehen, nur weil ich nicht mehr genommen werde.

Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass mein Studiengang dann auch weiterhin angeboten wird (wovon ich ausgehe)..

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass es unproblematisch ist, sich wieder zu immatrikulieren, wenn man mangels Rückmeldung exmatrikuliert wurde. Musste auch aus beruflichen Gründen pausieren. Allerdings war es bei mir nur ein Semester.
 
Wenn du das Studium nur unterbrechen willst, kannst du auch normal eingeschrieben bleiben. Ein Urlaubssemester zu nehmen, ist nur interessant, wenn die Zahl der Fachsemester relevant ist (z.B. wg. Bafög). Ob bei einer Exmatrikulation und späterer Reimmatrikulation die alte Prüfungsordnung noch für dich gültig ist, solltest du beim Prüfungsamt nachfragen. Wenn du eiingeschrieben bleibst, gehst du auf Nummer Sicher, dass es wegen zwischenzeitlicher Änderungen in der Prüfungsordnung keine Probleme gibt.
11 € pro Semester sind schließlich auch ein verkraftbarer Betrag, so dass es sich auch finanziell kaum lohnt, sich für wenige Semester Unterbrechung zu exmatrikulieren. Außerdem kannst du so im laufenden Semester bis zum 15.05. bzw. 15.11. noch Module nachbelegen, wenn du unvorhergesehenerweise doch früher wieder Zeit zur Neuaufnahme findest, und musst nicht bis zum neuen Semester warten, bis du dich wieder immatrikulieren kannst. Bei der Rückmeldung kannst du ja zunächst nur Module als Wiederholer belegen, so dass dir keine weiteren Kosten entstehen.
Sollte dein Studiengang wider Erwarten auslaufen, so gibt es eine Übergangsfrist, innerhalb derer du dein Studium beenden kannst. Als Studienfortsetzer sollte es dir dann aber immer noch möglich sein, dich wieder einzuschreiben.
 
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