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sisa schrieb:Das wäre ja die absolute Katastrophe. Das kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen. Von was sollen die VZ-Studenten denn ihr Studium absetzen ? Außer bei der FU verdient kein VZ-Studi soviel, daß er sein Studium von der Steuer komplett absetzen kann. Die im STZ haben bestimmt was anderes gemeint. Ich hab schonmal gehört, daß evtl. die Studis an einer Präsenzuni ihre Studikosten evtl. auf ein später erwirtschaftetes Gehalt anrechnen können und damit von der Steuer absetzen können sollen. Spruchreif ist das aber noch nicht.
kathleen schrieb:genau aus diesem grunde fand ich die info auch unlogisch, deshalb habe ich nochmal nachgefragt bzw. wiederholt, was ich wie verstanden habe und es blieb dabei 😕 . das glaube ich auch erst, wenn es raus ist.
für mich wäre es echt deprimierend, da meine steuerrückzahlung, neben 60 % weihnachtsgeld meine einzige zusätzliche geldquelle ist... dann wäre
der urlaub zukünftig auch gestrichen 😡
kathleen schrieb:für mich wäre es echt deprimierend, da meine steuerrückzahlung, neben 60 % weihnachtsgeld meine einzige zusätzliche geldquelle ist... dann wäre der urlaub zukünftig auch gestrichen 😡
Vorenthaltenes Gehalt, das für unmündig erklärten Angestellten in Form einer Sonderzahlung am Jahresende ausbezahlt wird, damit sie es nicht vorher ausgeben und ihre Lieben nix zu Weihnachten kriegenJuttaB schrieb:Was ist Weihnachtsgeld 😕
JuttaB schrieb:Was ist Weihnachtsgeld 😕
alex:jura schrieb:Hallo,
soweit ich weiß, soll ein Vollzeitstudium (z.B. bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) nicht mehr anrechenbar sein, da es zur Erstausbildung gehört.
Hingegen wird auch weiterhin die Weiterbildung als Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
Alex
alex:jura schrieb:Hallo,
soweit ich weiß, soll ein Vollzeitstudium (z.B. bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) nicht mehr anrechenbar sein, da es zur Erstausbildung gehört.
Hingegen wird auch weiterhin die Weiterbildung als Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
Alex
sisa schrieb:Es ist wohl so, daß nur ein Erststudium nicht absetzbar ist, d.h. wenn man direkt nach dem Abi anfängt zu studieren und vorher noch nicht gearbeitet hat (es gibt auch Grenzfälle), dann gilt die Nichtabsetzbarkeit. Das was die meisten hier machen, nämlich arbeiten und studieren oder zuerst arbeiten z.B. Lehre und dann Studium, gilt als Weiterbildung und ist somit absetzbar. Ob die Weiterbildung in Vollzeit- oder Teilzeit geschieht, ist für die Ansetzbarkeit nicht relevant, natürlich muß man irgendwie Steuern bezahlt haben, damit man davon was absetzen kann.
kathleen schrieb:Ja, das wäre die logische Version. Aber Logik und Bildungspolitik....
TWagner schrieb:Hallo - auch ich habe diese Debatte mit einigem Kopfschütteln verfolgt - das wäre wirklich hart, wenn man Investitionen in Weiterbildung nicht mehr absetzen kann. Die Frage kam vorher schon auf - gibt's zu dem Thema einen Link?
nein, ich habe leider keine quelle, deshalb habe ich diese nicht belegte info hier eingestellt, um eure meinung zu erfahrenTWagner schrieb:Hallo - auch ich habe diese Debatte mit einigem Kopfschütteln verfolgt - das wäre wirklich hart, wenn man Investitionen in Weiterbildung nicht mehr absetzen kann. Die Frage kam vorher schon auf - gibt's zu dem Thema einen Link?
Und wie verhält es sich, wenn man ein Zweitstudium an der FU Hagen als Fortbildung darstellt, kann es dann abgesetzt werden ???
Aber mal ehrlich, sind ja "nur" 400 Euronen pro Semester .... als Zahnarzt zahle ich für eine Weiterbildung locker mal 7500 Euro pro Semester ...
Sollen wir der Diskussion mal wieder ne volkswirtschaftliche Richtung geben?
Also los:
Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungs- oder Fortbildungsaufwändungen ist in meinen Augen völliger Blödsinn und nur Beschäftigungstherapie für Finanzämter und Studenten. Insofern kann ich es nur begrüßen, wenn das abgeschafft wird.
Steuerliche Absetzbarkeit in Verbindung mit Studiengebühren (oder verkappten à la FeU) sind Blödsinn^2 und lediglich Ausdruck von Feigheit (ok - klingt zu hart - nennen wir es Mutlosigkeit) der verantwortlichen Entscheider (hm, komisches Wort für Politiker, oder?).
Ich ärgere mich jedes Jahr wieder, dass unser Steuerzahler mich dressiert wie nen Äffchen vom Leierkastenspieler, damit ich auch brav jede Briefmarkenquittung für die EAs an die Steuererklärung tackere....
Ich ärgere mich jedes Jahr wieder, dass unser Steuerzahler mich dressiert wie nen Äffchen vom Leierkastenspieler, damit ich auch brav jede Briefmarkenquittung für die EAs an die Steuererklärung tackere....
Hey Dirk - kein Zeit oder keine Lust😀
Sorry, René, ich habe zzt nicht die Muße für eine Grundsatzdiskussion. Ich melde mich dazu später... 😀 😀
ich bin grade durch Zufall hier gelandet und will mich auch gar nicht großartig einmischen, ich kann euch nur folgendes sagen:
1. die Abziehbarkeit von Fortbildungskosten ist nicht gefährdet, da es in § 9 EStG heißt: " Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."
Somit steht eine Streichung dieser Abzugsmöglichkeit garnicht auf dem Plan.